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Ist es strafbar, z.B. maskiert und mit einem Gewehr-Replikat durch die Stadt zu gehen?

gefragt von RytaelRytael am 01.04.2009 um 14:15 Uhr

Das ist nur ein Beispiel, ich bin durch eine Fernseh-Sendung darauf gekommen.


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


KriLu
beantwortet von KriLu am 1. April 2009 14:16
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Hilfreichste Antwort

nein, strafbar nicht, nur dass du sehr schnell verdächtigt wirst, etwas strafbares zu tun. also würde ich mich nicht wundern, wenn schon bald die polizei auftauchen würde. aber in diesem falle hätte man nur ein paar komische fragen zu beantworten und könnte weiter gehen

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. April 2009 14:22

Endlich was Richtiges. :-)

Kommentar von Simple_avatar4smallLockenzaehler am 2. April 2009 12:05

He - ich hab auch was richtiges geschrieben :)


Weitere gute Antworten


minister
beantwortet von minister am 1. April 2009 14:17
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Wenn dich dabei ein Polizist erschießt, geht er wahrscheinlich straffrei aus...


odemtann
beantwortet von odemtann am 1. April 2009 14:16
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Das ist nicht nur strafbar , das ist auch unverantwortlich und gehirnlos


anonym
beantwortet von brettpit am 1. April 2009 14:16
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Nein die Polizei und die Öffentlichkeit hat danach ein grosses Verlangen, wieviel Jugendstrafen hast du??

Kommentar von A2b5566102a582b95e48e53507a80e20smallRytael am 1. April 2009 14:20

Keine, du?

Kommentar von brettpit am 1. April 2009 14:28

gut, dann wirds dich bald erwischen..ich bin Jugendschöffe und weiss was für Blödsinn dir im Kopf rumgeht

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 1. April 2009 14:32

Als Jugendschöffe weiß man sowas?????

Kommentar von A2b5566102a582b95e48e53507a80e20smallRytael am 1. April 2009 15:35

Bist du total verblödet, wie kannst du dir anmaßen, mich beurteilen zu können? Armes Deutschland..

Kommentar von Simple_avatar4smallLockenzaehler am 2. April 2009 12:03

Immer ruhig, Leute - es ist sicher eine hypothetische Frage und daher sollte man sachlich antworten.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 1. April 2009 14:17
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na klar... Vermmumungsgesetz und Waffengesetz. der Verdacht wäre auf jeden Fall gegeben. Es käme aber im Ergebnis darauf an, was man mit dieser Maskerade bezweckt

Kommentar von Simple_avatar4smallLockenzaehler am 2. April 2009 12:03

Vermummen darf man sich durchaus. Nur nicht bei Demonstrationen usw.


rejekt
beantwortet von rejekt am 1. April 2009 14:15
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ne warum sollte es

Kommentar von Simple_avatar6smallGwodin am 1. April 2009 14:18

Weil die Leute um dich herum denken du würdest AMOK - LAUFEN??!!


Halbwissen
beantwortet von Halbwissen am 1. April 2009 14:17
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Ja, ganz sicher. Jemand könnte sich bedroht fühlen, die Bullen rücken an, können auf die Entfernung nicht abschätzen das es nur in Replikat ist und knallen Dich ab.

Kommentar von A2b5566102a582b95e48e53507a80e20smallRytael am 1. April 2009 14:23

ganz nebenbei - die knallen dich auch nicht ab wenn sie WISSEN das es KEIN replikat ist.. Du guckst zu viele Action-filmchen ;)

Kommentar von Simple_avatar9smallHalbwissen am 1. April 2009 14:57

Und Du schaust zu wenig echte Nachrichten.

Kommentar von Simple_avatar4smallLockenzaehler am 2. April 2009 12:05

Nomes est omen, hm? Ich hab übrigens glatte Haare.


PeterTheodor
beantwortet von PeterTheodor am 1. April 2009 14:19
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Es gibt ein Vermumungsverbot und mit einer echt aussehenden Waffe solltest Du Dich nicht auch noch Ausrüsten, kann ins Auge gehen.


Lockenzaehler
beantwortet von Lockenzaehler am 2. April 2009 02:01
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Nein ist es eigentlich nicht. Du darfst dich vermummen, wenn es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt, und auch waffenähnliche Gegenstände mit dir rumschleppen, wenn sie ungefährlich sind. Aber du kannst trotzdem angehalten werden. Außerdem kann jemand, der sich gegen dich zur Wehr setzt mit der Schonung des Gesetztes rechnen (Putativ-Notwehr).


Miss1176
beantwortet von Miss1176 am 2. April 2009 04:53
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Probier es einfach mal aus. dann siehste schon. heut zu tage sehen die das sicher mit humor.. *schielen


anonym
beantwortet von dogville94 am 1. April 2009 14:15
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nein !! weißte des ist nur strafbar wenn du über 89 bist

Kommentar von wender am 1. April 2009 14:18

falsch- 89 und der Nachweis immer zu spät abgeholt worden zu sein von der Kindertagesstätte


Gwodin
beantwortet von Gwodin am 1. April 2009 14:15
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JA, "öFFENTLICHE ANREGUNG"

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. April 2009 14:16

lol


Benjy
beantwortet von Benjy am 1. April 2009 14:16
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Wenn das Imitat einfach zu erkennen ist, nicht.


matrix2k9
beantwortet von matrix2k9 am 1. April 2009 14:16
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JA!!!

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. April 2009 14:18

Wie heisst der Straftatbestand?


froggi
beantwortet von froggi am 1. April 2009 14:16
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wenn ein replikat eine arte fake/softair/spielzeug waffe ist, ja, ist es, weil du diese teile nicht mit in die öffentlichkeit nehmen darfst

Kommentar von 0484bc07417e496d7eebe519e7014d7esmallMenne am 1. April 2009 14:17

das stimmt nicht...ich hab ne Gasknarre und darfs sie ungeladen mit mir führen...

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 1. April 2009 14:21

nö! brauchst einen kleinen Waffenschein

Kommentar von 6cf3e07083108661c553fd345e78ad50smallfroggi am 1. April 2009 14:39

watt ? das darf man mit sicherheit nicht


holsch
beantwortet von holsch am 1. April 2009 14:16
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klar, Du verarscht die polizei


hummla
beantwortet von hummla am 1. April 2009 14:16
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"Vermummungsverbot"

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. April 2009 14:19

Ohje, das würde ja jeden Motorradfahrer betreffen.

Kommentar von 1079a100179c7e88556a9448df89ed3dsmallKabark am 1. April 2009 15:09
Kommentar von Simple_avatar4smallLockenzaehler am 2. April 2009 12:06

danke


Menne
beantwortet von Menne am 1. April 2009 14:16
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ja ist es


Leichnam69
beantwortet von Leichnam69 am 1. April 2009 14:17
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Probier es aus!


anonym
beantwortet von BrauniNicky am 1. April 2009 14:18
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Ja,ist Strafbar!das ding wird beschlagnahmt und du kriegst ne strafe drauf !


Rytael
beantwortet von Rytael am 1. April 2009 14:22
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Also, kein echt aussehendes Replikat zwingend, z.B eine Wasserpistole, ist es dann immernoch strafbar?

Kommentar von Simple_avatar4smallLockenzaehler am 2. April 2009 12:07

Nein, auch bei echt aussehende Replikaten ist es nicht strafbar - denn immerhin ist das hier noch ein freies Land.


Realito
beantwortet von Realito am 1. April 2009 14:27
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Probiere es aus.


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