Rytael am 01.04.2009 um 14:15 Uhr
Das ist nur ein Beispiel, ich bin durch eine Fernseh-Sendung darauf gekommen.

nein, strafbar nicht, nur dass du sehr schnell verdächtigt wirst, etwas strafbares zu tun. also würde ich mich nicht wundern, wenn schon bald die polizei auftauchen würde. aber in diesem falle hätte man nur ein paar komische fragen zu beantworten und könnte weiter gehen

Wenn dich dabei ein Polizist erschießt, geht er wahrscheinlich straffrei aus...

Das ist nicht nur strafbar , das ist auch unverantwortlich und gehirnlos
Nein die Polizei und die Öffentlichkeit hat danach ein grosses Verlangen, wieviel Jugendstrafen hast du??
Rytael am 1. April 2009 14:20 Keine, du?
gut, dann wirds dich bald erwischen..ich bin Jugendschöffe und weiss was für Blödsinn dir im Kopf rumgeht
Volker13 am 1. April 2009 14:32 Als Jugendschöffe weiß man sowas?????
Rytael am 1. April 2009 15:35 Bist du total verblödet, wie kannst du dir anmaßen, mich beurteilen zu können? Armes Deutschland..
Immer ruhig, Leute - es ist sicher eine hypothetische Frage und daher sollte man sachlich antworten.

na klar... Vermmumungsgesetz und Waffengesetz. der Verdacht wäre auf jeden Fall gegeben. Es käme aber im Ergebnis darauf an, was man mit dieser Maskerade bezweckt
Vermummen darf man sich durchaus. Nur nicht bei Demonstrationen usw.
ne warum sollte es
Weil die Leute um dich herum denken du würdest AMOK - LAUFEN??!!
Ja, ganz sicher. Jemand könnte sich bedroht fühlen, die Bullen rücken an, können auf die Entfernung nicht abschätzen das es nur in Replikat ist und knallen Dich ab.
Rytael am 1. April 2009 14:23 ganz nebenbei - die knallen dich auch nicht ab wenn sie WISSEN das es KEIN replikat ist.. Du guckst zu viele Action-filmchen ;)
Und Du schaust zu wenig echte Nachrichten.
Nomes est omen, hm? Ich hab übrigens glatte Haare.

Es gibt ein Vermumungsverbot und mit einer echt aussehenden Waffe solltest Du Dich nicht auch noch Ausrüsten, kann ins Auge gehen.
Nein ist es eigentlich nicht. Du darfst dich vermummen, wenn es sich nicht um eine öffentliche Veranstaltung handelt, und auch waffenähnliche Gegenstände mit dir rumschleppen, wenn sie ungefährlich sind. Aber du kannst trotzdem angehalten werden. Außerdem kann jemand, der sich gegen dich zur Wehr setzt mit der Schonung des Gesetztes rechnen (Putativ-Notwehr).

Probier es einfach mal aus. dann siehste schon. heut zu tage sehen die das sicher mit humor.. *schielen
nein !! weißte des ist nur strafbar wenn du über 89 bist
falsch- 89 und der Nachweis immer zu spät abgeholt worden zu sein von der Kindertagesstätte
JA, "öFFENTLICHE ANREGUNG"
Kabark am 1. April 2009 14:16 lol

JA!!!
Kabark am 1. April 2009 14:18 Wie heisst der Straftatbestand?

wenn ein replikat eine arte fake/softair/spielzeug waffe ist, ja, ist es, weil du diese teile nicht mit in die öffentlichkeit nehmen darfst

"Vermummungsverbot"
Kabark am 1. April 2009 14:19 Ohje, das würde ja jeden Motorradfahrer betreffen.
Kabark am 1. April 2009 15:09 danke
Ja,ist Strafbar!das ding wird beschlagnahmt und du kriegst ne strafe drauf !

Also, kein echt aussehendes Replikat zwingend, z.B eine Wasserpistole, ist es dann immernoch strafbar?
Nein, auch bei echt aussehende Replikaten ist es nicht strafbar - denn immerhin ist das hier noch ein freies Land.
Endlich was Richtiges. :-)
He - ich hab auch was richtiges geschrieben :)