gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist es strafbar, wenn ich nur mit einem Guckloch in der Scheibe mit dem Auto unterwegs bin?

gefragt von dilara02 am 26.12.2008 um 0:22 Uhr

Oft bin ich morgens in Zeitnot und fahre einfach mit dem Auto los, ohne dass die Frontscheibe völlig einsehbar ist. Dann beschlägt die Scheibe so extrem, dass ich nur noch ein Guckloch zur Sicht habe. Kann dies eigentlich belangt werden?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Auto (21668)
Winter (1513)
PKW (494)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Dezember 2008 00:22
12x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja,das ist strafbar. Das lernt man schon in der Fahrschule.

Schön, dass Du andere Verkehrsteilnehmer gefährdest.

Kommentar von D72e703338dc0c5910ea1b3e001f4ba2smallnightblue am 28. Dezember 2008 23:20

auf jeden Fall! Finde ich auch ganz toll... Zudem zahlt in solchen Fällen fast keine Versicherung!


grisu05
beantwortet von grisu05 am 26. Dezember 2008 00:22
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja.

Kommentar von Ebb8f5df01a98adac6eeb7ab2bb9d4a6smallNachtflug am 26. Dezember 2008 00:25

Und besonders, wenn man einen Unfall baut, Du kriegst zumindest eine Teilschuld, auch wenn Dir jemand drauffährt.


RolfHoegemann
beantwortet von RolfHoegemann am 26. Dezember 2008 00:26
4x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nochmals ja - Du handelst damit unverantwortlich...

Geh' doch einfach 10 Minuten früher los, dann kannst Du warten, bis die Scheiben nicht mehr beschlagen sind. Es gibt auch Anti-Beschlag Sprays und soweit ich weiss auch einige Hausmittelchen. Frage doch einmal nach denen hier auf GF...


anonym
beantwortet von laurasstern22 am 26. Dezember 2008 00:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Na sicher, kostet 10 €…abgesehen von der Gefahr andere über den Haufen zu fahren, die dadurch ausgeht.


mecanoqueen
beantwortet von mecanoqueen am 26. Dezember 2008 00:22
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

JA, ist es. Du stellst damit eine Gefahr für weitere Verkehrsteilnehmer dar!

Wenn du einen Führerschein hast, müßtest du das eigentlich wissen!

Mein Nachbar hat vor Jahren meinen neuen Golf platt gemacht, weil er das gute Stück 'übersehen' hat. Wirtschaftlicher Totalschaden und die Versicherung hat lediglich 20% des Schadens übernommen. Kannst dir vorstellen, auf was für eine Summe mein Nachbar sitzen geblieben ist!



Lola25
beantwortet von Lola25 am 26. Dezember 2008 00:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ja sicher, du bringst ja nicht nur dich sondern auch andere Autofahrer in Gefahr!


bierliebhaber
beantwortet von bierliebhaber am 26. Dezember 2008 00:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja kann es weil du dann nicht ausreichend sicht hast und damit eine Gefährdung für den Straßenverkehr bist


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 26. Dezember 2008 00:23
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, denn Du mußt an allen für den Fahrer relevanten Scheiben absolut freie Sicht haben.


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 26. Dezember 2008 00:26
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn die Fahrsicherheit nicht gewährleistet ist, könnte jemand auf der Strecke bleiben, vorausgesetzt, Du wirst nicht zuerst erwischt...


anonym
beantwortet von sabinenms am 26. Dezember 2008 00:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

OB es strafbar ist, ist mir relativ egal. Ich finde es einfach nur Verantwortungslos.


Smash
beantwortet von Smash am 26. Dezember 2008 00:28
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Fahren bei eingeschränkter Sicher: € 40,00 + 3 Punkte in Flensburg ab 1.1.2009


WebZecke
beantwortet von WebZecke am 26. Dezember 2008 00:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja


EmoxX
beantwortet von EmoxX am 26. Dezember 2008 00:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ALLES muss enteist sein!


jawoll
beantwortet von jawoll am 26. Dezember 2008 00:38
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Logisch, es ist doch sogar Strafbar, wenn du dein Navi in den Sichtbereich hängst. Alle Lampen an deinem Fahrzeug haben zu funktionieren, genauso wie die Sicht an deinen Scheiben


Qetan
beantwortet von Qetan am 26. Dezember 2008 00:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja.



Norwegenadler
beantwortet von Norwegenadler am 26. Dezember 2008 13:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja du kannst dafür belangt werden


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 26. Dezember 2008 15:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

eh.. krass die frage... bist echt dumm dran wenn dich die bullen erwischen. aber mach doch die seitenscheiben auf... dann kannst du gut hören, wenn´s kracht. vergesse nicht die heckscheibenheizung anzumachen... nach 10 minuten ist die heckscheibe klar....


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 26. Dezember 2008 18:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, wegen dadurch erhöhter Unfallgefahr.


anonym
beantwortet von Ludmilla81 am 28. Dezember 2008 18:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich war einmal vor vielen Jahren ganau leichtsinnig wie Du. Das ganze endete irgendwo in nem Waldstück, in das ich gedonnert bin.Ich war aber nur einmal in Zeitnot. Das Du das aber wohl städig machst, ist mehr wie blöd.Entschuldigung,aber was soll man davon halten, wenn man deine Frage liest.Kannst Du nicht klar denken ?


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.