Wenn man seine Stimme zu einer Wahl zum Verkauf stellt ist das dann strafbar?
(Ganz egal, das der Käufer nicht wirklich nachvollziehen kann, ob der Verkäufer tatsächlich seine Wunschpartei wählt; geht nur um die rechtliche Bewertung)
Das ist Wählerbestechung, strafbar gemäß § 108 b StGB. Gibt bis zu 5 Jahren Haft.

Es wäre weder Betrug noch Bestechung, sondern im formaljuristischem Demokratieverständnis würde dies unter Korruption laufen. Allerdings innerhalb bekannter Kreise in Politik mit gegenteiliger Vorteilsnahme auch gängige Praxis. In der Türkei fahren Wahlhelfer regelrecht durch die Gegend und kaufen Stimmen. ♥lichst Bert Otto
Super,genau richtig!
Laut § 108b stbg mit bis zu 5 Jahren Haft strafbar!
Find ich gut die Idee. Die Parteien haben sich doch eh disqualifiziert. Warum nicht seine Stimme zu Geld machen, anstatt nicht zur Wahl zu gehen und die Stimme verfallen zu lassen.
Du,also echt ,das bin ich völlig anders eingestellt!
Schicke mir bitte die Preisliste, was man zB. für eine Linke Stimme bekommt, oder ob die Grüne Stimme auch so viel bringt !
Gegen ein Verkauf spricht nichts. Lediglich der Käufer macht sich strafbar.
Wieso sollte sich der Käufer strafbar machen, nach welchem §?
Hmm, stimmt eigentlich. Mit fällt da auch kein Gesetz ein, gegen was so ein Kauf verstossen könnte.
§ 108b stbg
Es wäre dan Bestächung
und Bestächung ist strafbar!!!
jedoch kann es auch schon unter Betrug laufen.
Ähm, dir ist schon klar, das man nur Amtsträger, Politiker, Behörden etc. bestechen kann und das Betrug was völlig anderes darstellt?
ich korrigiere: Bestechung (mit e)
Bin deiner Meinung!
mit deiner stimme kannste eh nicht soviel anfangen zu tun oder
Das war nicht die Frage.
Geb ich dir Recht