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Ist es strafbar, seine Stimme zur Wahl (Bundestag/Landtag) zu verkaufen?

gefragt von apfelsutra am 07.08.2009 um 14:57 Uhr

Wenn man seine Stimme zu einer Wahl zum Verkauf stellt ist das dann strafbar?

(Ganz egal, das der Käufer nicht wirklich nachvollziehen kann, ob der Verkäufer tatsächlich seine Wunschpartei wählt; geht nur um die rechtliche Bewertung)

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Stimme x 566 Wahl x 534 Landtag x 32

anonym
beantwortet von naitsirk am 7. August 2009 15:46
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Das ist Wählerbestechung, strafbar gemäß § 108 b StGB. Gibt bis zu 5 Jahren Haft.


Bertotto
beantwortet von Bertotto am 7. August 2009 15:11
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Es wäre weder Betrug noch Bestechung, sondern im formaljuristischem Demokratieverständnis würde dies unter Korruption laufen. Allerdings innerhalb bekannter Kreise in Politik mit gegenteiliger Vorteilsnahme auch gängige Praxis. In der Türkei fahren Wahlhelfer regelrecht durch die Gegend und kaufen Stimmen. ♥lichst Bert Otto

Kommentar von Computer111 am 27. September 2009 16:27

Super,genau richtig!


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 7. August 2009 15:00
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Das ist Wahlbetrug.


anonym
beantwortet von Computer111 am 27. September 2009 16:22
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Laut § 108b stbg mit bis zu 5 Jahren Haft strafbar!


anonym
beantwortet von irrtum am 22. September 2009 21:01
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Find ich gut die Idee. Die Parteien haben sich doch eh disqualifiziert. Warum nicht seine Stimme zu Geld machen, anstatt nicht zur Wahl zu gehen und die Stimme verfallen zu lassen.

Kommentar von Computer111 am 27. September 2009 16:28

Du,also echt ,das bin ich völlig anders eingestellt!


Experte96
beantwortet von Experte96 am 21. September 2009 18:20
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Das wäre dumm


anonym
beantwortet von frugivore am 7. August 2009 15:01
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Schicke mir bitte die Preisliste, was man zB. für eine Linke Stimme bekommt, oder ob die Grüne Stimme auch so viel bringt !


anonym
beantwortet von Michel76 am 7. August 2009 15:00
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Gegen ein Verkauf spricht nichts. Lediglich der Käufer macht sich strafbar.

Kommentar von apfelsutra am 7. August 2009 15:01

Wieso sollte sich der Käufer strafbar machen, nach welchem §?

Kommentar von Michel76 am 7. August 2009 15:05

Hmm, stimmt eigentlich. Mit fällt da auch kein Gesetz ein, gegen was so ein Kauf verstossen könnte.

Kommentar von Computer111 am 27. September 2009 16:25

§ 108b stbg


anonym
beantwortet von xxrockbabyxx am 7. August 2009 14:59
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Es wäre dan Bestächung

und Bestächung ist strafbar!!!

jedoch kann es auch schon unter Betrug laufen.

Kommentar von apfelsutra am 7. August 2009 15:00

Ähm, dir ist schon klar, das man nur Amtsträger, Politiker, Behörden etc. bestechen kann und das Betrug was völlig anderes darstellt?

Kommentar von Simple_avatar1smallsteffiHobbylos am 7. August 2009 15:00

ich korrigiere: Bestechung (mit e)

Kommentar von Computer111 am 27. September 2009 16:25

Bin deiner Meinung!


anonym
beantwortet von Telaropa am 7. August 2009 14:59
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mit deiner stimme kannste eh nicht soviel anfangen zu tun oder

Kommentar von apfelsutra am 7. August 2009 15:02

Das war nicht die Frage.

Kommentar von Computer111 am 27. September 2009 16:23

Geb ich dir Recht


anonym
beantwortet von Tadugor am 7. August 2009 14:58
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nein, jeder darf so wählen wie er möchte.


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