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Ist es strafbar jemanden anzugreifen von dem man versehentlich denkt, er würde einen überfallen?

gefragt von jojo100 am 22.05.2007 um 13:19 Uhr

Neulich war ich spät abends noch unterwegs und traf auf einen Spaziergänger, der mit entgegenkam. Ungefähr auf meiner Höhe griff er plötzlich auffällig in seine Jackentasche und ich dachte wirklich für einen Augenblick, er würde mich angreifen wollen. Für den Bruchteil einer Sekunde wollte ich mich auf ihn stürzen, bis ich dann sah, dass er Zigaretten oder so etwas aus seiner Tasche zog. Hätte ich mich eigentlich strafbar gemacht, wenn ich ihn verletzt hätte?


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anonym
beantwortet von Dobermann am 22. Mai 2007 13:25
7x
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Klar, die Tätlichkeit wäre zuerst von Dir ausgegangen. In diesem Fall gibt es keine Notwehr. Notwehr ist nur dann gegeben, wenn Du offensichtlich bedroht wirst oder eine Tätlichkeit bereits an Dir vollzogen wird.


dock69
beantwortet von dock69 am 22. Mai 2007 14:55
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Es ist schwer nachvollziehbar, dass man im Bruchteil eine Sekunde jemanden angreift, weil man sich bedroht fühlt. Eine normale Reaktion wäre, dass man die Arme schützen vor Kopf oder Körper hält oder einer mögliche Angriffsbewegung ausweicht. Ein Gegenangriff erfordert bei ungeschulten Personen auf jeden Fall "Rechenleistung" und damit Zeit. In dieser Zeit wäre die Situation im Regelfall schon als ungefährlich erkannt. Wenn man durch eine Abwehrbewegung jemanden verletzt, und das plausibel vor Gericht erklären kann, sehe ich eine Chance, einer Strafe zu entgehen. Aber selbst wenn man jemanden unabsichtlich schädigt, müßte man zumindest für den Schaden aufkommen, sofern dem Geschädigten keine Schuld zuzurechnen ist. Würde das anders sein, wären Gewalt und Verbrechen kaum Einhalt zu gebieten, da sich ein Straftäter dann u.U. mit einer Notwehrsituation herausreden könnte.


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 10. Oktober 2007 19:58
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Na, das wird schwer, nachzuweisen, dass du in putativer Notwehr und dann noch angemessen gehandelt hast! Du kannst ja nicht präventiv ein Messer in deiner Tasche haben und auf alles einstechen, was "auffällig" in die Tasche greift. Dann möchte ich dir nicht begegnen.


anonym
beantwortet von susanne4321 am 22. Mai 2007 13:28
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Nein, es ist nicht strafbar, das ganze nennt sich Putativnotwehr, d.h. jemand nimmt versehentlich an, er befände sich in einer Notwehrsituation, also es läge ein rechtwidriger, gegenwärtiger Angriff vor. In der Praxis kann es aber schwierig werden, den Richter hiervon zu überzeugen.


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