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Ist es strafbar, ein fremdes WLan-Netz mitzubenutzen?

gefragt von Joken am 28.02.2009 um 9:48 Uhr

Hallo,

Ich wohne über einem Café (kein Internetcafe), welches für seine Gäste Internet per WLan anbietet. Jeder kann dort mit seinem Laptop/Notebook online gehen. Ab und an bin ich auch mal da und trinke Kaffee. Ist echt lecker da.

Nun meine Frage: Ich habe festgestellt, dass ich in meiner Wohnung das WLan-Signal auch empfange. Ist es strafbar/verwerflich, wenn ich von meinem PC aus dieses Signal zum Surfen benutze?

Danke für Eure Antworten!

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Internet x 56.575 PC x 41.786

HCAnja
beantwortet von HCAnja am 28. Februar 2009 09:49
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Nein. Wenn der Besitzer es nicht durch einen Code sperrt sondern "offen" lässt, kannst du es bestimmt auch nutzen. Oder du fragst einfach mal nach ob du es mit nutzen darfst und gibst eben ein paar Euro im Monat als Entschädigung dazu

Kommentar von E9620b8b44e06a8c1654322a0b5dda78smallJuergenstade am 28. Februar 2009 09:51

sorry , deine ansicht ist falsch. weiss zwar nicht auf aufhieb den §§n des telekommunikationsgesetzes... aber ES IST VERBOTEN.


anonym
beantwortet von ursula am 28. Februar 2009 09:57
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lies mal dazu dieses Urteil: http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/strafbarkeit-des-schwarz-surfens-im...

besser, Du surfst da nicht weiter.


Praline
beantwortet von Praline am 28. Februar 2009 09:52
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Klar ist das strafbar. Das ist doch unberechtigt. Mußt dir die Erlaubnis geben lassen.

Kommentar von E9620b8b44e06a8c1654322a0b5dda78smallJuergenstade am 28. Februar 2009 09:57

RICHTIG PRALINE !!!!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 28. Februar 2009 09:51
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natürlich, denn du nutzt ohne Erlaubnis fremdes Eigentum...

Kommentar von E9620b8b44e06a8c1654322a0b5dda78smallJuergenstade am 28. Februar 2009 09:58

RICHTIG ANDREAS !


VincentGdG
beantwortet von VincentGdG am 2. März 2009 02:18
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Die von Ursula genannte URL ist sehr hilfreich.

Meine Meinung dazu ist: Wenn ein offenes WLAN seine Kennung (SSID) durch Broadcast verteilt, so dass jeder WLAN-Client automatisch alle Informationen erhält (inklusive interner IP durch DHCP), um sich in das Netz einzuloggen und auf das Internet zuzugreifen, dann kann man davon ausgehen, dass diese Nutzung geduldet wird.

Ansonsten würde das Broadcasting ausgeschaltet und die SSID samt Kanal würde den Besuchern des Café manuell mitgeteilt.

Im Vergleich mit der offenen Haustür wäre das so, als würde der Besitzer per Radio durchgehend der ganzen Gegend erklären, dass sein Haus nicht abgeschlossen ist und dort ein kaltes Buffet angerichtet ist, welches nicht beaufsichtigt wird. Und man müsste dazu nicht einmal das Haus betreten - ein Klick würde reichen und man würde eine Mahlzeit ans Auto geliefert bekommen. Wer würde das noch als unrecht ansehen, wenn man es nutzt?

Das Urteil zeigt wieder einmal deutlich, dass es keine aktuellen Gesetze zum digitalen Zeitalter gibt und Anwälte mit Ach und Krach versuchen, weltfremden Richtern uralte Gesetze z.B. aus dem Brief- oder Fernmeldesektor als auf das Internet anwendbar zu verkaufen.


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 28. Februar 2009 09:58
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Ein fremdes, ungesichertes WLAN mitzunutzen ist schon deshalb gestattet, weil der Besitzer jederzeit die Möglichkeit hat, den Zugang seines WLAN so zu verschlüsseln, so dass unverschlüsselte Fremdnutzung ausgeschlossen ist.Tut er das nicht, nimmt er Mitbenutzung durch andere Teilnehmer billigend in Kauf. Strafbar u.U. macht sich da nur der Betreiber, wenn über den Anschluss Verbotenes geschieht.

Kommentar von ursula am 28. Februar 2009 10:09

wenn Deine Haustür offen ist, darf doch auch nicht jeder einfach so ins Haus gehen - oder?

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 28. Februar 2009 10:19

My WLAN is my castle.


FvEFvE
beantwortet von FvEFvE am 28. Februar 2009 09:50
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der betreiber ist verpflichtet, sein netz gegen fremdzugriffe zu sichern. tut er das nicht, ist er mit haftbar wenn jemand z.b. kinderp... runter läd. aber da du das sicher nicht machst, nutz das netz.


larsichecker
beantwortet von larsichecker am 28. Februar 2009 09:49
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Mach doch einfach... Ist doch super, und Du störst bestimmt keinen.


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 28. Februar 2009 09:49
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yepp. ist .keine frage. auch wenn die anderen zu blöde sind die daten zu verschlüsseln...


anonym
beantwortet von Luca0016657 am 28. Februar 2009 09:49
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Frag doch mal den Cafebesitzer, vllt. ist der so nett, dass du dem was zahlst und du darfst das dann, ansonsten kann ich mir vorstelen, dass das nicht erwünscht ist!


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