Hallo,
Ich wohne über einem Café (kein Internetcafe), welches für seine Gäste Internet per WLan anbietet. Jeder kann dort mit seinem Laptop/Notebook online gehen. Ab und an bin ich auch mal da und trinke Kaffee. Ist echt lecker da.
Nun meine Frage: Ich habe festgestellt, dass ich in meiner Wohnung das WLan-Signal auch empfange. Ist es strafbar/verwerflich, wenn ich von meinem PC aus dieses Signal zum Surfen benutze?
Danke für Eure Antworten!

Nein. Wenn der Besitzer es nicht durch einen Code sperrt sondern "offen" lässt, kannst du es bestimmt auch nutzen. Oder du fragst einfach mal nach ob du es mit nutzen darfst und gibst eben ein paar Euro im Monat als Entschädigung dazu
lies mal dazu dieses Urteil: http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/strafbarkeit-des-schwarz-surfens-im...
besser, Du surfst da nicht weiter.

Klar ist das strafbar. Das ist doch unberechtigt. Mußt dir die Erlaubnis geben lassen.
Juergenstade am 28. Februar 2009 09:57 RICHTIG PRALINE !!!!

natürlich, denn du nutzt ohne Erlaubnis fremdes Eigentum...
Juergenstade am 28. Februar 2009 09:58 RICHTIG ANDREAS !

Die von Ursula genannte URL ist sehr hilfreich.
Meine Meinung dazu ist: Wenn ein offenes WLAN seine Kennung (SSID) durch Broadcast verteilt, so dass jeder WLAN-Client automatisch alle Informationen erhält (inklusive interner IP durch DHCP), um sich in das Netz einzuloggen und auf das Internet zuzugreifen, dann kann man davon ausgehen, dass diese Nutzung geduldet wird.
Ansonsten würde das Broadcasting ausgeschaltet und die SSID samt Kanal würde den Besuchern des Café manuell mitgeteilt.
Im Vergleich mit der offenen Haustür wäre das so, als würde der Besitzer per Radio durchgehend der ganzen Gegend erklären, dass sein Haus nicht abgeschlossen ist und dort ein kaltes Buffet angerichtet ist, welches nicht beaufsichtigt wird. Und man müsste dazu nicht einmal das Haus betreten - ein Klick würde reichen und man würde eine Mahlzeit ans Auto geliefert bekommen. Wer würde das noch als unrecht ansehen, wenn man es nutzt?
Das Urteil zeigt wieder einmal deutlich, dass es keine aktuellen Gesetze zum digitalen Zeitalter gibt und Anwälte mit Ach und Krach versuchen, weltfremden Richtern uralte Gesetze z.B. aus dem Brief- oder Fernmeldesektor als auf das Internet anwendbar zu verkaufen.

Ein fremdes, ungesichertes WLAN mitzunutzen ist schon deshalb gestattet, weil der Besitzer jederzeit die Möglichkeit hat, den Zugang seines WLAN so zu verschlüsseln, so dass unverschlüsselte Fremdnutzung ausgeschlossen ist.Tut er das nicht, nimmt er Mitbenutzung durch andere Teilnehmer billigend in Kauf. Strafbar u.U. macht sich da nur der Betreiber, wenn über den Anschluss Verbotenes geschieht.

der betreiber ist verpflichtet, sein netz gegen fremdzugriffe zu sichern. tut er das nicht, ist er mit haftbar wenn jemand z.b. kinderp... runter läd. aber da du das sicher nicht machst, nutz das netz.
Mach doch einfach... Ist doch super, und Du störst bestimmt keinen.

yepp. ist .keine frage. auch wenn die anderen zu blöde sind die daten zu verschlüsseln...
Frag doch mal den Cafebesitzer, vllt. ist der so nett, dass du dem was zahlst und du darfst das dann, ansonsten kann ich mir vorstelen, dass das nicht erwünscht ist!
sorry , deine ansicht ist falsch. weiss zwar nicht auf aufhieb den §§n des telekommunikationsgesetzes... aber ES IST VERBOTEN.