ichkannalles am 26.06.2009 um 15:15 Uhr
nö, höchstens strafbar wenn er auf einem grundstück steht, wo du nicht drauf darfst bzw. wo du hausverbot hast
der steht meistens da wo du hausverbot hast. und auch sonst ist es verboten! was würdest du denn sagen wenn fremde leute auf deinen sachen rumtrampeln ?

na,machs doch einfach,dann würst du ja sehen und kannst aus dieser erfahrung lernen.....und schreib mir wie es dir ergangen ist.
abibremer am 27. Juni 2009 19:26 du hättest durch den einsatz des plurals von wurst (würste) ein wort sparen können (du)
es gibt keinen straftatbestand für das rumklettern auf sachen, wenn dabei nix beschädigt wird und man keinen hausfriedensbruch begeht