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Ist es strafbahr ein Alkoholicker fristlos kündigen wen ich seine gegenwahrt nicht mehr ertragen kan

gefragt von Werner1956 am 11.09.2009 um 20:41 Uhr

Support
Kommentar zur Frage vom Support

Liebe/r Werner1956 ,

bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.

Herzliche Grüße

Klaus vom gutefrage.net-Support

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anonym
beantwortet von rudiratlos6 am 11. September 2009 20:45
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JA, wenn der Betroffene Alk. mehrere Abmahnungen erhalten hat.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. September 2009 20:53

Falsch! Ein weit verbreiteter Irrglaube, das Mythos "Abmahnung"...

Kommentar von rudiratlos6 am 11. September 2009 21:20

@RuleBritannia: Ich bin kein Klugscheißer, sondern ich weiß wirklich alles viel besser!

Dann gib mir doch bitte eine ausführliche Erklärung dazu, warum Irrtum?

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. September 2009 21:24

Google mal nach AG-Urteilen zum Thema "Trunkenheit am Arbeitsplatz", "Außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei Trunkenheit" usw.. Wenn Du 100 zusammenhast, bist Du vielleicht überzeugt. Dauert bestimmt nicht lang... Übrigens, ich kenne mein Profil, also lehn Dich nicht zu weit aus dem Fenster!

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 14. September 2009 10:08

Na Rudi, so still? Oder nur ratlos, wie Du zugeben sollst, dass ich es tatsächlich besser wusste? :-)


Silkilinia
beantwortet von Silkilinia am 11. September 2009 20:43
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wenn er ständig betrunken zur Arbeit kommt, dann nicht!Dann kannst du ihm kündigen!

Kommentar von 1995afdc46267a8fcdee2387015c0674smallcara1002 am 11. September 2009 20:44

Nicht ohne vorherige Abmahnungen.

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 11. September 2009 20:48

muss nicht sein!die meisten machen es aber!wenn du gegen die arbeitspflicht verstoßt ist es eine fristlose und das sofort...!


peterunddoris
beantwortet von peterunddoris am 11. September 2009 20:43
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ich habe das Gefühl, daß Du zu tief ins Glas geschaut hast. Deine Fragen geben einem Rätsel auf sie zu entziffern

Kommentar von 0f4d28e60fafa76f67804975fb2e8d4asmallmanilva am 11. September 2009 20:45

DH !

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 11. September 2009 20:47

es kann auch eine schwäche in deutsch sein ... würd ich nicht gleich auf alkoholkonsum zurückführen

Kommentar von F9ec6a79833e8aa5d38a72474d808560smallpeterunddoris am 11. September 2009 20:48

hast Du die vorhergehende Frage gelesen?

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 11. September 2009 20:50

lol nein! jetzt erst!war echt nur ne vermutung


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 11. September 2009 20:45
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Was willst Du ihm fristlos kündigen, das Freibier? Klar, mach das und sauf allein weiter...


heinmueck
beantwortet von heinmueck am 11. September 2009 20:48
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Einem alkoholkranken Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber durchaus kündigen. Wenn jemand aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder entstandenen Behinderung seine Arbeit nicht mehr ausführen kann, dann kann ihm gekündigt werden. Es handelt sich dann um einen "personenbedingte Kündigung". Auch wenn ein Arbeitnehmer sehr lange krank geschrieben ist oder sehr oft kurz krank geschrieben wird, kann ihm gekündigt werden.Es gibt Alkoholiker, die ihre Arbeit noch ausführen können - denen kann mit dieser Begründung nicht gekündigt werden.

In der Frage war die Rede von Alkoholikern, "deren Gegenwart man nicht mehr ertragen kann". Wenn sich ein Mitarbeiter wegen seiner Alkoholabhängigkeit falsch verhält, also z. B. Kollegen belästigt, beleidigt oder Gewalt anwendet, kommt auch eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 11. September 2009 20:42
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was????


dela250
beantwortet von dela250 am 11. September 2009 20:42
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hilf ihm lieber. er ist krank


anonym
beantwortet von betong am 11. September 2009 20:44
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nein wer während der Arbeit Alkohol trinkt kann entlassen werden


anonym
beantwortet von Chris1968 am 11. September 2009 20:45
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echte Alkoholiker kann man nicht helfen, biete ihm an wenn er an einer Therapie teilnimmt er bleiben kann ansonsten .....


cara1002
beantwortet von cara1002 am 11. September 2009 20:46
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Man kann ihn abmahnen wenn er betrunken auf der Arbeit erscheint. Tut er das trotzdem noch (gesamt 3x) kannst Du ihn mit der 3. Abmahnung feuern.

Aber fristlos kündigen, mit der Angabe " ICh habe ihn nicht mehr ertragen" geht nicht - da kannst Du als Arbeitgeber richtig Ärger bekommen, wenn der Arbeitnehmer dagegen vorgeht.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. September 2009 20:48

Die Geschichte mit den 3 Abmahnungen ist übrigens genauso alt wie falsch... ;-)

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 11. September 2009 20:49

DH!


Atrajanus
beantwortet von Atrajanus am 11. September 2009 20:42
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ob man dir kündigen kann ?


BingBing2009
beantwortet von BingBing2009 am 11. September 2009 20:42
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ne strafbar ist es nicht, aber menschlich und sozial ist das auch nicht. du solltest ihm helfen, dass er von seiner sucht loskommt und da ist eine kündigung definitiv ein schritt in die falsche richtung.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 11. September 2009 20:42
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Nein Wernilein du musst dich da an die Gesetze halten!


bitmap
beantwortet von bitmap am 11. September 2009 20:42
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Was?

Wohnung? Arbeitsplatz?

Bitte mehr Infos.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. September 2009 21:05

Warum meinen eigentlich fast alle hier, dass es um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ginge? Die Frage hier http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-488-abs-3satz-bgb lässt mich eher was anderes vermuten.

(... aber - wie so oft bei gf - meldet sich mal wieder der Fragesteller nicht zurück ... und deshalb lohnen sich weitere Diskussionen nicht)


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 11. September 2009 20:43
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bitte etwas ausführlicher


anonym
beantwortet von Lexia86 am 11. September 2009 20:43
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Das ist eine Krankheit und keine Laune! Derjenige - ob du oder ein anderer - braucht Hilfe!!!


Mona09
beantwortet von Mona09 am 11. September 2009 20:43
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Ohjee.. Bist du der Alkoholiker?


Pantex
beantwortet von Pantex am 11. September 2009 20:44
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So einfach ist es dann doch nicht. Hast Du den Alkoholiker denn wenigstens auf Therapiemöglichkeiten hingewiesen und ihn gebeten, etwas in der Richtung zu unternehmen? Das wäre z.B. ein Schritt in die richtige Richtung.

Einfach zu sagen "Du widerst mich an, Du bist gekündigt" geht nicht. Dann müßte ihm schon grobes Fehlverhalten oder geschäftsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden.

Aber irgendwas läßt mich glauben, daß Du nicht derjenige bist, der einen anderen entlassen will.

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. September 2009 20:52

Ach... Wie kommst Du denn darauf?

Kommentar von 1a11ef013d897a5d54699cd9b72513besmallPantex am 11. September 2009 20:56

Meine Gedankengänge muß ich niemandem darlegen - oder?

Kommentar von E0165ed4858791ac41a0725f4498f14csmallRuleBritannia am 11. September 2009 21:18

Ohje, noch so ein Rosinenausscheider! Wie ich diese Mentalität hasse...


Nina2407
beantwortet von Nina2407 am 11. September 2009 20:46
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also um die sache aufzuklären man kann einen alkoholiker kündigen wenn er betrunken zur arbeit kommt und damit die auflagen der arbeitspflicht nicht erfüllt!aber wenn er im krankenstand ist und versucht sich behandeln zu lassen dann ist es strafbar!aber bevor man wen rausschmeisst sollte man dann doch eher hilfe anbieten!


manilva
beantwortet von manilva am 11. September 2009 20:46
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kannst du die frage bitte noch mal wiederholen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 11. September 2009 21:33

Dadurch wird sie auch nicht verständlicher.


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 11. September 2009 20:49
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Das kommt schon auch ein bischen auf die Schwere der Vorfälle und die Häufigkeit an! So sind z.B. häufiges "Blaumachen", ständige Verspätungen, schlechte Arbeitsleistung und Unhöflichkeiten (Störung des Betriebsfriedens) für sich genommen schon Kündigungsgründe. Als Begleiterscheinung von Alkoholismus können sich solche Aspekte dann auch noch zu einem ganzen "Paket" verdichten! Dann ist der Rauswurf nur eine Frage der Zeit...


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