
Liebe/r Werner1956 ,
bitte achte doch in Zukunft darauf, Deine Frage aussagekräftiger zu formulieren und nutze das Beschreibungsfeld, um zu erklären, worum genau es Dir geht. Du erhöhst so die Chance auf hilfreiche Antworten.
Herzliche Grüße
Klaus vom gutefrage.net-Support
JA, wenn der Betroffene Alk. mehrere Abmahnungen erhalten hat.

wenn er ständig betrunken zur Arbeit kommt, dann nicht!Dann kannst du ihm kündigen!

ich habe das Gefühl, daß Du zu tief ins Glas geschaut hast. Deine Fragen geben einem Rätsel auf sie zu entziffern
manilva am 11. September 2009 20:45 DH !
Nina2407 am 11. September 2009 20:47 es kann auch eine schwäche in deutsch sein ... würd ich nicht gleich auf alkoholkonsum zurückführen
peterunddoris am 11. September 2009 20:48 hast Du die vorhergehende Frage gelesen?
Nina2407 am 11. September 2009 20:50 lol nein! jetzt erst!war echt nur ne vermutung

Was willst Du ihm fristlos kündigen, das Freibier? Klar, mach das und sauf allein weiter...

Einem alkoholkranken Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber durchaus kündigen. Wenn jemand aufgrund einer Krankheit, Verletzung oder entstandenen Behinderung seine Arbeit nicht mehr ausführen kann, dann kann ihm gekündigt werden. Es handelt sich dann um einen "personenbedingte Kündigung". Auch wenn ein Arbeitnehmer sehr lange krank geschrieben ist oder sehr oft kurz krank geschrieben wird, kann ihm gekündigt werden.Es gibt Alkoholiker, die ihre Arbeit noch ausführen können - denen kann mit dieser Begründung nicht gekündigt werden.
In der Frage war die Rede von Alkoholikern, "deren Gegenwart man nicht mehr ertragen kann". Wenn sich ein Mitarbeiter wegen seiner Alkoholabhängigkeit falsch verhält, also z. B. Kollegen belästigt, beleidigt oder Gewalt anwendet, kommt auch eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage.
nein wer während der Arbeit Alkohol trinkt kann entlassen werden
echte Alkoholiker kann man nicht helfen, biete ihm an wenn er an einer Therapie teilnimmt er bleiben kann ansonsten .....

Man kann ihn abmahnen wenn er betrunken auf der Arbeit erscheint. Tut er das trotzdem noch (gesamt 3x) kannst Du ihn mit der 3. Abmahnung feuern.
Aber fristlos kündigen, mit der Angabe " ICh habe ihn nicht mehr ertragen" geht nicht - da kannst Du als Arbeitgeber richtig Ärger bekommen, wenn der Arbeitnehmer dagegen vorgeht.
RuleBritannia am 11. September 2009 20:48 Die Geschichte mit den 3 Abmahnungen ist übrigens genauso alt wie falsch... ;-)
Nina2407 am 11. September 2009 20:49 DH!

ne strafbar ist es nicht, aber menschlich und sozial ist das auch nicht. du solltest ihm helfen, dass er von seiner sucht loskommt und da ist eine kündigung definitiv ein schritt in die falsche richtung.

Nein Wernilein du musst dich da an die Gesetze halten!

Was?
Wohnung? Arbeitsplatz?
Bitte mehr Infos.
bitmap am 11. September 2009 21:05 Warum meinen eigentlich fast alle hier, dass es um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ginge? Die Frage hier http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-488-abs-3satz-bgb lässt mich eher was anderes vermuten.
(... aber - wie so oft bei gf - meldet sich mal wieder der Fragesteller nicht zurück ... und deshalb lohnen sich weitere Diskussionen nicht)
Das ist eine Krankheit und keine Laune! Derjenige - ob du oder ein anderer - braucht Hilfe!!!

So einfach ist es dann doch nicht. Hast Du den Alkoholiker denn wenigstens auf Therapiemöglichkeiten hingewiesen und ihn gebeten, etwas in der Richtung zu unternehmen? Das wäre z.B. ein Schritt in die richtige Richtung.
Einfach zu sagen "Du widerst mich an, Du bist gekündigt" geht nicht. Dann müßte ihm schon grobes Fehlverhalten oder geschäftsschädigendes Verhalten nachgewiesen werden.
Aber irgendwas läßt mich glauben, daß Du nicht derjenige bist, der einen anderen entlassen will.
RuleBritannia am 11. September 2009 20:52 Ach... Wie kommst Du denn darauf?
Pantex am 11. September 2009 20:56 Meine Gedankengänge muß ich niemandem darlegen - oder?
RuleBritannia am 11. September 2009 21:18 Ohje, noch so ein Rosinenausscheider! Wie ich diese Mentalität hasse...

also um die sache aufzuklären man kann einen alkoholiker kündigen wenn er betrunken zur arbeit kommt und damit die auflagen der arbeitspflicht nicht erfüllt!aber wenn er im krankenstand ist und versucht sich behandeln zu lassen dann ist es strafbar!aber bevor man wen rausschmeisst sollte man dann doch eher hilfe anbieten!

kannst du die frage bitte noch mal wiederholen?
bitmap am 11. September 2009 21:33 Dadurch wird sie auch nicht verständlicher.

Das kommt schon auch ein bischen auf die Schwere der Vorfälle und die Häufigkeit an! So sind z.B. häufiges "Blaumachen", ständige Verspätungen, schlechte Arbeitsleistung und Unhöflichkeiten (Störung des Betriebsfriedens) für sich genommen schon Kündigungsgründe. Als Begleiterscheinung von Alkoholismus können sich solche Aspekte dann auch noch zu einem ganzen "Paket" verdichten! Dann ist der Rauswurf nur eine Frage der Zeit...
Falsch! Ein weit verbreiteter Irrglaube, das Mythos "Abmahnung"...
@RuleBritannia: Ich bin kein Klugscheißer, sondern ich weiß wirklich alles viel besser!
Dann gib mir doch bitte eine ausführliche Erklärung dazu, warum Irrtum?
Google mal nach AG-Urteilen zum Thema "Trunkenheit am Arbeitsplatz", "Außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung bei Trunkenheit" usw.. Wenn Du 100 zusammenhast, bist Du vielleicht überzeugt. Dauert bestimmt nicht lang... Übrigens, ich kenne mein Profil, also lehn Dich nicht zu weit aus dem Fenster!
Na Rudi, so still? Oder nur ratlos, wie Du zugeben sollst, dass ich es tatsächlich besser wusste? :-)