gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

24 

ist es starfbar wenn man ...?

gefragt von sunny3411 am 07.11.2009 um 20:14 Uhr

ein fahrad aus rache anschleisst nur weil man jemanden ärgern will??? das man es nicht klauen darf ist klar aber wie schaut es aus wenn man ein schloss kauft und das rad an den ständer festmacht und einfach wieder nach hause geht???


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

recht (33664)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


KRU3M3L
beantwortet von KRU3M3L am 7. November 2009 20:15
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Das Verstößt gegen kein Gesetz das ich kenne =) Das ist echt mal witzig xD

Kommentar von Saarland60 am 7. November 2009 20:24

Das verstößt sehr wohl gegen ein Gesetz.

Kommentar von 7a4df011f3315ea44091903eff160f38smallTofuTorte am 7. November 2009 20:26

und welches?? grober Unfug?

wäre toll wenn du deiner Behauptung eine Erklärung beifügst

Kommentar von Tobywood am 10. November 2009 18:11

als besitzer eines fahrrads hast du völlige verfugnis über diesen gegenstand. In dem moment indem jemand das fahrrad gegen deinen willen abschließt nimmt er dir diese verfugnis, und in diesem sinn grenzt es an diebstahl!

Kommentar von 81a3d24978d392672b3b37758c5c8b53smallBuchfink am 20. November 2009 19:34

Nötigung wäre denkbar.

Kommentar von 1918126f6028c32f41499cd6dd3b0f2asmalljohmarie am 7. November 2009 20:59

hallo!!!! was soll den daran witzig sein?? ich hoffe euch passiert das selbe damit ihr mal merkt wie es ist.

Kommentar von 2ae5cc0ad8bb45b4f009d0e16549b500smallKRU3M3L am 7. November 2009 21:59

Ist Schadenfreude verboten?

Kommentar von 82f8166f072241e38dd1b0defce634fbsmallkatti1980 am 7. November 2009 22:56

neeeeeeeee lustig:D:D: is die schönste freude


Budenmann
beantwortet von Budenmann am 7. November 2009 20:15
5x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

haha keine ahnung ob´s strafbar ist, aber ne lustige idee ists auf jeden fall^^

Kommentar von 1918126f6028c32f41499cd6dd3b0f2asmalljohmarie am 7. November 2009 20:58

wie seid denn ihr drauf?? wo lebt denn ihr nur??

Kommentar von 246e5655a957b270a7b56996d3851862smallthehitmen am 8. November 2009 12:51

wir haben Spaß am Leben =)


anonym
beantwortet von Memmenie am 7. November 2009 20:15
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das nenn ich fürsorgliche nächstenliebe .


johmarie
beantwortet von johmarie am 7. November 2009 21:01
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

es spielt keine rolle ob es gegen ein gesetz verstößt oder nicht. wer ein bisschen anstand hat und takt oder nicht grad im plattenbau aufgewachsen ist würde sowas niemals für gut heißen!!! unsozial, um nicht assozial zu sagen.


anonym
beantwortet von bilegt345 am 7. November 2009 20:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hahahahaha machs doch.. dann wirst dus ja sehen



fabielle
beantwortet von fabielle am 7. November 2009 20:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Würd sagen, das läuft unter "grober Unfug";)


benji2005
beantwortet von benji2005 am 7. November 2009 20:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich glaube das fällt eher unter dumme Jungen Streich. Ist aber ne gute Idee! Könnte fast von mir sein, ;-))


katti1980
beantwortet von katti1980 am 7. November 2009 20:16
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

stimmt die idee ist gut.


Ozzyy
beantwortet von Ozzyy am 7. November 2009 20:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke nicht,dass das jemand anzeigen würde.& strafbar ist es glaub' ich auch nicht.

Kommentar von 82f8166f072241e38dd1b0defce634fbsmallkatti1980 am 7. November 2009 20:22

fies wäre es dann, wenn man die polizei ruft wenn der jenige dann sein eigenens rad knackt :)


hland
beantwortet von hland am 7. November 2009 20:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Total lustig. Kein Problem, mach es einfach.


joerg1611
beantwortet von joerg1611 am 7. November 2009 20:17
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

....hoffentlich nicht !! Gute Idee. D.h


anonym
beantwortet von Peter96 am 7. November 2009 20:18
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Strafbar? ob dieser Tatbestand im StGB steht, keine Ahnung. Wenn ich anschließend mit einer Taxi fahren müßte, müßtest Du mit Sicherheit die Fahrtkosten bezahlen.


anonym
beantwortet von Saarland60 am 7. November 2009 20:24
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das ist strafbar. Es handelt sich dabei um Nötigung.

Kommentar von benjiman am 7. November 2009 20:38

Seh' ich nicht so

Kommentar von Saarland60 am 8. November 2009 09:04

Aber das StGB sieht das so.


Kronkorkenkugel
beantwortet von Kronkorkenkugel am 7. November 2009 20:25
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Solange du das Rad nicht an eine Absperrung oder an eine Bahnschranke anhängst, kann dir wahrscheinlich keiner was. Erwischen solltest du dich dabei natürlich nicht lassen. Ich find ja allein die Idee schon mal gut, wenn ich mir vorstelle, wenn der kommt und mit seinem Rad wegfahren will....


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 7. November 2009 20:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, das sit im schlimmsten Fall Nötigung


Kommentar von benjiman am 7. November 2009 20:17

Es ist nicht nett, aber Nötigung ist es auch nicht.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 7. November 2009 20:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Grober Unfug


Tieger2411
beantwortet von Tieger2411 am 7. November 2009 20:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du nix bessers zu tun??


koofenix
beantwortet von koofenix am 7. November 2009 20:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

vlt. so was wie nötigung.


anonym
beantwortet von gemmaemma am 7. November 2009 20:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, damit machst du ihm sein Eigentum unzugänglich.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 7. November 2009 20:16
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das ist dummheit


mystress75
beantwortet von mystress75 am 7. November 2009 20:18
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Verboten...genauso verboten wie wenn man einen Falschparker zuparkt!


snoopy154
beantwortet von snoopy154 am 7. November 2009 20:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ist das aus der kategorie: wie du mir so ich dir!oder wie! wer andern eine grube gräbt fällt selbst hinein!!!


anonym
beantwortet von sunny3411 am 7. November 2009 20:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

naja der typ dem das bike gehört hatte telefonterror bei einer ferundin gemacht. erst wollte sie es einzelteile wiese mopsen. das ist aber ne straftat. und so kamen wir auf diese idee. ich wollte eben nur mal wissen ob man dafür belangt werden kann. nicht das sie in teufelsküche kommt desewegen.

Kommentar von Ac7dbf5ea092d6600fe2175b8eaa1338smallfabielle am 7. November 2009 20:23

Na, theoretisch ist es ein Eingriff ins Privateigentum- Frage ist aber, ob die grünen Männchen über so was nicht auch eher grinsen;) Zudem, Du weißt ja: Man kann fast alles tun- man darf sich bloß nicht erwischen lassen!


gal211
beantwortet von gal211 am 7. November 2009 20:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nötigung und ist strafbar.

Kommentar von benjiman am 7. November 2009 20:35

Keine Nötigung.


Lorelei79
beantwortet von Lorelei79 am 7. November 2009 20:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe das schonmal gemacht, allerdings hatte ich das Hausrecht und derjenige hat gegen die Hausordnung verstossen...

Auf offener Strasse würde ich das allerdings nicht machen.


anonym
beantwortet von kallehh am 8. November 2009 06:12
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nötigung ist es nicht, dazu fehlen wichtige objektive und subjektive Tatbestandsmerkmale, aber nach dem BGB kann man dich zivilrechtlich belangen. Und das kann teuer werden. Gilt als unerlaubte Handlung lt. BGB.


anonym
beantwortet von pommesmayo am 8. November 2009 09:43
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

das kann man als "Nötigung" bezeichnen!


kadderle
beantwortet von kadderle am 8. November 2009 10:45
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hey das ist mir selbst auch schon passiert! Hatte mein Fahrrad im Schulfahrradkeller abgestellt und mit nem Schloß gesichert. Also ich nach der Schule heim fahren wollte, waren auf einmal 2 Schlösser dran...bin dann zum Hausmeister, der hat es kurzerhand geknackt und die Sache war erledigt. Damals hat es mich zwar auch genervt, heute kann ich drüber lachen. Wäre nie auf die Idee gekommen, dass das ein Straftatbestand sein könnte!


Alphaboy789
beantwortet von Alphaboy789 am 8. November 2009 10:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob du es Glaubst oder nicht,das habe ich vor 3 Tagen auch gemacht ,haha :D

hat mich ein Lehrer dabei erwischt und jetzt darf ich mit einer Gruppe von Schülern (Die wegen vorherigen Fällen sich schon "Strafbar" Gemacht haben) Die Schule Putzen,naja Es war lustig :D


anonym
beantwortet von willonoack am 8. November 2009 21:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ob das von Dir angestellte strafbar ist oder nicht, hängt von den Gesetzen des Landes ab, in denen Du Deine Untat begangen hast. Für Deutschland gilt: Zwar ist es grundsätzlich nicht strafbar, fremde Sachen gegen den Willen des Eigentümers zu benutzen oder zu blockieren. Jedoch ist gem. § 248b StGB strafbar ein Fahrrad gegen den Willen des Berechtigten zu gebrauchen oder gem. § 315b StGB sie zu beschädigen oder zu behindern und dadurch die Sicherheit des Straßenverkehrs zu beseitigen. Weil mit dem unbefugten Anketten die Bewegungsfreiheit des Berechtigten in jedem Fall behindert bzw. eingeschränkt wird, kann auch gem. § 240 StGB wegen Nötigung strafbar sein.

Selbst wenn Dir danach keine Strafe drohen solltest, schuldest du dem Opfer gem. §§ 823 Abs. 2 858, 861, 862 Bürgerliches Gesetzbuch Schadensersatz. Er kann von Dir die Erstattung der Kosten für Beseitigung der Kette verlangen und die Kosten, die er aufwenden musste, um rechtzeitig zu wichtigen Terminen mit anderen Fahrzeugen zu besorgen.

In jedem Fall, wird diese Sache für Dich, Du Dummkopf!, teuer.

Bevor Du weiter hier dämliche Fragen stellst, kaufe oder leihe Dir das Strafgesetzbuch und das Bürgerliche Gesetzbuch oder laufe zu einem Rechtsanwalt, der Dir daraus gegen Gebühren vorliest. Kapiert?!


anonym
beantwortet von TillWollheim am 9. November 2009 03:27
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein -Nötigung ist es sicherlich nicht! Aber 118 OWiG - sowas wie nackt Joggen - obwohl dieses ja schon faschistisch wäre, es zu ahnden!

Nötigung ist:

§ 240 [1] Nötigung (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,

2.eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

3.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

ERGO: es muß gg einen Menschen unmittelbar gerichtet sein. Ein Fahrrad ist untaugliches Ziel einer Nötigungshandlung! Gruß Till


anonym
beantwortet von MadRock am 16. November 2009 13:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kommt drauf an wem das Fahrrad gehört-,-


anonym
beantwortet von Nasomator am 16. November 2009 14:39
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Seltsamerweise kann dir genau das aber als Diebstahl ausgelegt werden, denn laut Gesetz ist der Diebstahl dann vollzogen wenn du eine Fremde Sache wie dein Eigentum behandelst, obwohl es nicht in dein Eigentum übergegangen ist!

Ein findiger Anwalt auch Staatsanwalt, könnte dir daraus also einen Strick drehen. Denn du bist nur berechtigt dein Eigentum zu sichern und nicht das fremder Leute, weil du dir sonst Rechte anmaßt die mit dem Eigentum verbunden sind.

Von den Schäden die auf dich umgelegt werden könnten ganz zu schweigen. So könntest du dazu verdonnert werden, Schadensersatz zu leisten, wenn die Person z.B. wegen dieser Aktion einen wichtigen Termin verpasst, z.B. Verdienstausfall oder ähnliches.


KatzeMitSchwert
beantwortet von KatzeMitSchwert am 17. November 2009 16:05
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

strafbar gaz einfach und schnell gesagt


anonym
beantwortet von VampirRebellin am 21. November 2009 21:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

muss ich sofort ausprobieren!


tulpenhaus
beantwortet von tulpenhaus am 29. November 2009 08:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Belagerung ^^


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.