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Ist es richtig, dass man vom Jugendamt (anstelle vom Vater) ab dem 6. Lebensjahr des Kindes,kein Unterhalt...

gefragt von ETEAMETEAM am 26.05.2007 um 15:51 Uhr

...mehr bekommt? Von einer Freundin die Kleine ist jetzt sechs geworden, der Vater sitzt im Gefängnis, sie hat den Unterhalt bisher vom Jugendamt bezahlt bekommen.Sie bekam kurz vor dem Geburtstag der Kleinen Post vom Jugendamt, dass sie dann 151€ bekommen würde! Kurz darauf kam wieder Post, dass sie doch kein Unterhalt bekommen wird! Wer weiß ob das so richtig ist und warum ist das so?

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unterhalt x 2.071 jugendamt x 469

anonym
beantwortet von Lissa am 26. Mai 2007 15:56
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Wenn das Kind bis jetzt den Unterhaltsvorschuss bekommen hat, sind die 72 Monate mit dem sechsten Lebensjahr um und es wird nicht mehr gezahlt.

Bis zur Vollendung des 12.Lebensjahres, für maximal 72 Monate, haben Kinder Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn von dem Elternteil, der zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist, kein oder kein regelmäßiger Unterhalt gezahlt wird, der Unterhalt nicht mindestens in Höhe des Regelbetrages nach der Regelbetrag- Verordnung geleistet wird, bzw. nach dem Tod des zur Zahlung verpflichteten Elternteils kein Unterhalt in Form von Waisenbezügen gezahlt wird.

Für die Beantragung des Unterhaltsvorschusses setzt das Jugendamt ein gerichtliches Unterhaltsurteil gegen den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, voraus.

Verweigert der zur Zahlung verpflichtete Elternteil den Unterhalt, obwohl er ihn ganz oder teilweise zahlen könnte, holt sich der Staat den geleisteten Unterhaltsvorschuss von ihm zurück.

http://www.elternimnetz.de/cms/paracms.php?siteid=5&pageid=28#1


bommel65
beantwortet von bommel65 am 26. Mai 2007 15:56
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Unterhaltsvorschuss gibt es normalerweise wirklich nur 6 Jahre. Danach müsste das Sozialamt einspringen, aber da gibt es eben nur die Mindestsätze, nicht den Satz, den der Vater zahlen müsste. Der Staat zahlt diese 6 Jahre, unter dem Aspekt, es später vom Kindesvater zurückfordern zu können. Das ist eine traurige Situation, aber außer dem Sozialamt kann die Freundin auch mal zur Kirche (Pfarrer / Diakonie) gehen, die helfen auch mal finanziell einwenig - fragt mal nach! Und Alles Gute...


WildeFee
beantwortet von WildeFee am 26. Mai 2007 17:49
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Nach dem 6. Lebensjahr musst Du Unterstützung beim Sozialamt beantragen, denn Deine Tochter hat dann - ohne Unterhalt - ein Recht auf den Regelsatz der ARGE. Ich finde es ziemlich bescheuert, dass das Jugendamt das nicht dazuschreibt. Aber irgendwie fühlen sich alle nur bis zu ihrer eigenen Nasenspitze verantwortlich, wenn überhaupt.


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