falcona am 04.09.2008 um 17:19 Uhr
Früher lieh ich mein Auto für kurze Fahrten meinem Sohn. Ist es richtig, dass im Falle eines Unfalls er nicht versichert ist,d.h. der Schaden weder durch die eigene noch durch eine fremde Versicherung (die des Unfallgegners) abgedeckt ist?

Das kommt darauf an was du mit der Versicherung ausgemacht hast.wenn du nur allein fährst ist sie günstiger.
das stimmt so nicht. es hängt von der versicherung ab die du geschlossen hast. es gibt versicherungen bei denen nur bestimmte personen fahren dürfen, auch welche die nur gewisse altersklassen abdecken. im fall eines unfalls übernimmt die versicherung meinstens trotzdem, auch wenn der fahrer nicht versichert war, du musst aber bei der letzten versicherungssumme nachzahlen, weil die bei der alle versichert sind normal höher ist!

entscheidend ist, das was im Vertrag abgesprochen ist, sind ekeien einschränkungen gegeben, kann damit fahren wer will..Hauptsache er ist berechtigt.. nur bei einem eventuellen Schaden wirst du dan höhergestuft
oder bei nichtberechtigten Fahrern kann die Versicherung eine Entschädigung ganz oder teilweise ablehen bzw. holt sich das Geld zurück vom VN
So etwas wird im Allgemeinen über die "Rabatte" geregelt. Es kann vereinbart sein, dass nur der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer damit fährt, nur weiter namentlich genannte Personen, alle nicht namentlich genannte Personen über 25 Jahren (bzw. andere Altersgrenze) und alle nicht namentlich genannten Personen unter 25 Jahren. Je nachdem welcher Tarif/Rabatt vereinbart ist, sollte man sich daran halten. Kommt es zu einem Unfall und es ist jemand gefahren, der hätte eigtl. laut Tarifmerkmal nicht hätte fahren dürfen, dann reguliert die KFZ Versicherung zunächst genauso. Allerdings behält sie sich dann auch das Recht, ein oder zwei volle Jahresbeiträge im Nachhinein vom Versicherungsnehmer zu kassieren, und zwar zu den Konditionen, wie das Tarifmerkmal eigtl. hätte sein müssen. Und die Rückstufung erfolgt natürlich wie gewohnt. Im Übrigen: Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, dann tangiert das die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung überhaupt nicht. Ok, wenigstens sollte der Fahrer einen Führerschein haben...
So etwas wird im Allgemeinen über die "Rabatte" geregelt. Es kann vereinbart sein, dass nur der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer damit fährt, nur weiter namentlich genannte Personen, alle nicht namentlich genannte Personen über 25 Jahren (bzw. andere Altersgrenze) und alle nicht namentlich genannten Personen unter 25 Jahren. Je nachdem welcher Tarif/Rabatt vereinbart ist, sollte man sich daran halten. Kommt es zu einem Unfall und es ist jemand gefahren, der hätte eigtl. laut Tarifmerkmal nicht hätte fahren dürfen, dann reguliert die KFZ Versicherung zunächst genauso. Allerdings behält sie sich dann auch das Recht, ein oder zwei volle Jahresbeiträge im Nachhinein vom Versicherungsnehmer zu kassieren, und zwar zu den Konditionen, wie das Tarifmerkmal eigtl. hätte sein müssen. Und die Rückstufung erfolgt natürlich wie gewohnt. Im Übrigen: Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, dann tangiert das die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung überhaupt nicht. Ok, wenigstens sollte der Fahrer einen Führerschein haben...

In meinem Vertrag steht, dass nur ich das Auto fahre. Also darf ich es nicht verborgen. Wenn aber im Vertrag etwas anderes steht, dann wirst Du keine Probleme bekommen, nur ist die Haftpflicht dann eben höher.

Ich weiß nicht, wie es mit der fremden Versicherung ist, aber die eigene zahlt dann nicht.

ach was, die haftpflicht bezieht sich auf das fahrzeug, nicht auf den fahrer: die speditionseigenen fahrzeuge werden ja auch nicht von den eigentümern der firma gefahren.
hallo falcona, Sie müssen Ihren Sohn bei Ihrer Versicherung als "Zweitfahrer" angeben, dann darf Ihr Sohn Ihr Fahrzeug ohne Reue benutzen. Ein Schaden an einem Fremdfahrzeug (Unfallgegner) wird immer übernommen, auf den möglichen eigenen Schaden würden Sie sitzen bleiben. Ebenso trifft Sie eine "Rabatt-Höherstufung" in der SF-Klase! Also, Sohn angeben und beruhigt weiter fahren. Mit freundlichen Grüßen, Libelle08.
DH