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Ist es richtig,dass ein Fremder, dem das Auto nicht gehört, ein Auto nicht fahren sollte bzw. darf?

gefragt von falconafalcona am 04.09.2008 um 17:19 Uhr

Früher lieh ich mein Auto für kurze Fahrten meinem Sohn. Ist es richtig, dass im Falle eines Unfalls er nicht versichert ist,d.h. der Schaden weder durch die eigene noch durch eine fremde Versicherung (die des Unfallgegners) abgedeckt ist?


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Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 4. September 2008 17:23
6x
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Das kommt darauf an was du mit der Versicherung ausgemacht hast.wenn du nur allein fährst ist sie günstiger.

Kommentar von 2b4a1835a0aa73f5d53650771710fe43smallecuador am 4. September 2008 18:13

DH


anonym
beantwortet von keri84 am 4. September 2008 17:23
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das stimmt so nicht. es hängt von der versicherung ab die du geschlossen hast. es gibt versicherungen bei denen nur bestimmte personen fahren dürfen, auch welche die nur gewisse altersklassen abdecken. im fall eines unfalls übernimmt die versicherung meinstens trotzdem, auch wenn der fahrer nicht versichert war, du musst aber bei der letzten versicherungssumme nachzahlen, weil die bei der alle versichert sind normal höher ist!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 4. September 2008 17:24
1x
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entscheidend ist, das was im Vertrag abgesprochen ist, sind ekeien einschränkungen gegeben, kann damit fahren wer will..Hauptsache er ist berechtigt.. nur bei einem eventuellen Schaden wirst du dan höhergestuft

oder bei nichtberechtigten Fahrern kann die Versicherung eine Entschädigung ganz oder teilweise ablehen bzw. holt sich das Geld zurück vom VN


anonym
beantwortet von carlosanz am 4. September 2008 20:31
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So etwas wird im Allgemeinen über die "Rabatte" geregelt. Es kann vereinbart sein, dass nur der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer damit fährt, nur weiter namentlich genannte Personen, alle nicht namentlich genannte Personen über 25 Jahren (bzw. andere Altersgrenze) und alle nicht namentlich genannten Personen unter 25 Jahren. Je nachdem welcher Tarif/Rabatt vereinbart ist, sollte man sich daran halten. Kommt es zu einem Unfall und es ist jemand gefahren, der hätte eigtl. laut Tarifmerkmal nicht hätte fahren dürfen, dann reguliert die KFZ Versicherung zunächst genauso. Allerdings behält sie sich dann auch das Recht, ein oder zwei volle Jahresbeiträge im Nachhinein vom Versicherungsnehmer zu kassieren, und zwar zu den Konditionen, wie das Tarifmerkmal eigtl. hätte sein müssen. Und die Rückstufung erfolgt natürlich wie gewohnt. Im Übrigen: Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, dann tangiert das die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung überhaupt nicht. Ok, wenigstens sollte der Fahrer einen Führerschein haben...


anonym
beantwortet von carlosanz am 4. September 2008 20:31
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So etwas wird im Allgemeinen über die "Rabatte" geregelt. Es kann vereinbart sein, dass nur der Fahrzeughalter/Versicherungsnehmer damit fährt, nur weiter namentlich genannte Personen, alle nicht namentlich genannte Personen über 25 Jahren (bzw. andere Altersgrenze) und alle nicht namentlich genannten Personen unter 25 Jahren. Je nachdem welcher Tarif/Rabatt vereinbart ist, sollte man sich daran halten. Kommt es zu einem Unfall und es ist jemand gefahren, der hätte eigtl. laut Tarifmerkmal nicht hätte fahren dürfen, dann reguliert die KFZ Versicherung zunächst genauso. Allerdings behält sie sich dann auch das Recht, ein oder zwei volle Jahresbeiträge im Nachhinein vom Versicherungsnehmer zu kassieren, und zwar zu den Konditionen, wie das Tarifmerkmal eigtl. hätte sein müssen. Und die Rückstufung erfolgt natürlich wie gewohnt. Im Übrigen: Wenn der Gegner zu 100% Schuld ist, dann tangiert das die eigene KFZ-Haftpflichtversicherung überhaupt nicht. Ok, wenigstens sollte der Fahrer einen Führerschein haben...



Gruenesei
beantwortet von Gruenesei am 4. September 2008 17:21
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Ja


pippi60
beantwortet von pippi60 am 4. September 2008 17:22
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In meinem Vertrag steht, dass nur ich das Auto fahre. Also darf ich es nicht verborgen. Wenn aber im Vertrag etwas anderes steht, dann wirst Du keine Probleme bekommen, nur ist die Haftpflicht dann eben höher.


Soundfrau
beantwortet von Soundfrau am 4. September 2008 17:22
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Ich weiß nicht, wie es mit der fremden Versicherung ist, aber die eigene zahlt dann nicht.


abibremer
beantwortet von abibremer am 15. Oktober 2008 14:14
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ach was, die haftpflicht bezieht sich auf das fahrzeug, nicht auf den fahrer: die speditionseigenen fahrzeuge werden ja auch nicht von den eigentümern der firma gefahren.


anonym
beantwortet von Libelle08 am 17. Dezember 2008 19:27
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hallo falcona, Sie müssen Ihren Sohn bei Ihrer Versicherung als "Zweitfahrer" angeben, dann darf Ihr Sohn Ihr Fahrzeug ohne Reue benutzen. Ein Schaden an einem Fremdfahrzeug (Unfallgegner) wird immer übernommen, auf den möglichen eigenen Schaden würden Sie sitzen bleiben. Ebenso trifft Sie eine "Rabatt-Höherstufung" in der SF-Klase! Also, Sohn angeben und beruhigt weiter fahren. Mit freundlichen Grüßen, Libelle08.


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