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Ist es rechtswirksam, wenn ein Mieter eine Dienstleistung (Installateur) auf Kosten des Vermieters b

gefragt von 29022361029022361 am 17.08.2008 um 21:24 Uhr

Ist es rechtsiwrksam, wenn der Mieter eine Dienstleistung (Installateur) auf Kosten des Vermieters ohne Einstimmung diesen (also unwissend) bestellt?


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dragon100
beantwortet von dragon100 am 17. August 2008 21:26
2x
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Nein.Der Vermieter muss die Möglichkeit zur Nachbesserung haben. Vorsicht mit Aufträgen.Wer bestellt,zahlt meistens auch!

Kommentar von Simple_avatar2small029022361 am 17. August 2008 21:30

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Kommentar von Ddeeff2973cd372de83ffdfa0bbd4496smallWyatt am 17. August 2008 21:51

Im Notfall ist dies jedoch zulässig, etwa bei einem Rohrbruch oder wenn bei niedrigen Temperaturen plötzlich die Heizung ausfällt und der Vermieter nicht erreichbar ist. Oft haben Vermieter jedoch für diesen Fall vorgesorgt und für die entsprechenden Notfälle bestimmte Handwerksbetriebe vorgegeben.


Qetan
beantwortet von Qetan am 17. August 2008 21:30
1x
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Du bist gut, bezahlst Du einfach irgendwas von dem Du nichts wusstest? Der Vermieter muß informiert werden und kann sich seinen Handwerker auch selbst aussuchen.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 17. August 2008 22:40
1x
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Ich würde mal vermuten das kommt auf den Einzelfall an. Normalerweise zahlt Derjenige der bestellt. Falls es eine Gasleitung ist die Leck geschlagen ist könnte es durchaus sein das der Vermieter die Rechnung aufgedrückt bekommt obwohl der nicht bestellt hat.





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