Habe vor einiger Zeit eine Software bei einem Hersteller erworben, die auf meinen Namen lizensiert und freigeschaltet wurde. Nun will ich sie weiterverkaufen, da ich sie gar nicht benutze. Allerdings meint der Hersteller, dass ich die Software nicht weiterverkaufen dürfe. Aber ich habe sie ja bei ihm erworben. Möglicherweise habe ich Kleingedrucktes uebersehen beim Kauf. Dennoch stellt sich die Frage: Ist das rechtlich zulässig, dass der mich hindern will weiterzuverkaufen?
In Deutschland sind Lizenzen veräußerbare Rechtsgüter. Ausländische Lizenzgeber bekümmert dies nicht so sehr...
Software auf einem Datenträger darf inklusive Lizenz weiterverkauft werden. Natürlich muss sie vom eigenen Rechner entfernt werden. Bei Software die heruntergeladen wurde und für die nur eine Lizenz vorhanden ist sieht die Sache allerdings anders aus
levkoje am 22. August 2007 21:04 Also wenn ich mir Vista kaufe und XP entferne, darf ich XP weiterverkaufen?
Aber nur, wenn du ein Original XP und keine OEM Version hast. Eine OEM-Version funktioniert in der Regel nur mit dem speziellen PC des Anbieters.
levkoje am 22. August 2007 21:28 Ich habe mir seinerzeit eine XP OEM Version gekauft und in meinen zusammen gebastelten Computer eingebaut. Hat auch geklappt.
Vielen Dank fürs Antworten! Interessant ist der Aspekt, dass bei runtergeladener Software anderes recht zu gelten scheint. In dem Falle war die Software tatsaechlich downgeloadet.
generell gilt, dass software weiter verkauft werden darf, auch wenn sie aus dem internet runtergeladen wurde. dabei muss sie aber vollständig (!) vom rechner entfernt werden. es müssen alle sicherheitskopien (sofern vorhanden) mitverkauft oder vernichtet werden. es gab da einen artikel im pc-magazin, glaube januar oder februar 2007, in dem ist es genau erklärt. speziell ms versucht über derartige klauseln die kunden zum neukauf zu zwingen.
danke! ist eben nur die frage ov das auch für firmen aus dem ausland gilt.
Es ist eine Firma aus dem europäischen Ausland.