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Ist es rechtens, wenn einem in der Probezeit täglich gekündigt werden kann?

gefragt von Stephanie am 11.01.2007 um 18:04 Uhr

Ich Frage an Stelle eine Freundin - mir kommt der Passus "tägliche Kündigung in der Probezeit" zu hart vor. Darf das sein?


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anonym
beantwortet von wepie am 11. Januar 2007 18:16
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Hallo Stephanie, während der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Es geht aber auch zum Ende des Arbeitstages. Laut Arbeitsgericht sagen die, dass eine solche extrem kurze Kündigungsfrist nicht gegen die guten Sitten verstößt (Az. 20.8.2003, 6 Ca 8073/02). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass für das Unternehmen ein verbindlicher Tarifvertrag maßgeblich ist, in dem die vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist vereinbart worden ist

Kommentar von Stephanie am 11. Januar 2007 18:19

Danke wepie, das hilft schon mal weiter.


anonym
beantwortet von einem Gast am 12. Januar 2007 09:23
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bitte auch an dich, wepie: wenn's um arbeitsrecht geht etwas zurück halten mit den antworten. da ist wieder mal einiges durcheinander geraten, was juristischen laien halt passiert.

so, und jetzt mal der reihe nach:


rechtsgrundlage für die kündigung ist zunächst einmal § 622 (3) bgb. dort ist geregelt, dass bei einer probezeit für längsten 6 monate, das arbeitsverhältnis mit einer frist von 2 wochen kündbar ist.


§ 622 (4) sagt, dass durch tarifvertrag abweichende regelungen vereinbart werden dürfen. also frage an stephanie: GIBT ES SO EINEN TARIFVERTRAG?


punkt aus. was irgendein arbeitsgericht sagt ist relativ unverbindlich,lediglich die entscheidungen des bag, vielleicht auch mal eines lag können herangezogen werden, um ein rechtsproblem zu beurteilen.

Kommentar von Stephanie am 30. Januar 2007 14:16

Hallo Gast, wegen dem Tarifvertrag, dass kann ich nicht genau sagen. Zuständiger "Tarifvertrag" dürfte IG Medien (?) sein.


abibremer
beantwortet von abibremer am 7. Oktober 2008 19:17
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dazu ist die Probezeit gedacht - wenn der Arbeitgeber mit dem oder der "neuen" nicht zu recht kommt will er ihn bzw. sie eben nicht als Arbeitnehmer auf dauer beschäftigen deswegen "probezeit"


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