Ich Frage an Stelle eine Freundin - mir kommt der Passus "tägliche Kündigung in der Probezeit" zu hart vor. Darf das sein?
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Hallo Stephanie, während der Probezeit eines Arbeitsverhältnisses gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Es geht aber auch zum Ende des Arbeitstages. Laut Arbeitsgericht sagen die, dass eine solche extrem kurze Kündigungsfrist nicht gegen die guten Sitten verstößt (Az. 20.8.2003, 6 Ca 8073/02). Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass für das Unternehmen ein verbindlicher Tarifvertrag maßgeblich ist, in dem die vom Gesetz abweichende Kündigungsfrist vereinbart worden ist
bitte auch an dich, wepie: wenn's um arbeitsrecht geht etwas zurück halten mit den antworten. da ist wieder mal einiges durcheinander geraten, was juristischen laien halt passiert.
so, und jetzt mal der reihe nach:
rechtsgrundlage für die kündigung ist zunächst einmal § 622 (3) bgb. dort ist geregelt, dass bei einer probezeit für längsten 6 monate, das arbeitsverhältnis mit einer frist von 2 wochen kündbar ist.
§ 622 (4) sagt, dass durch tarifvertrag abweichende regelungen vereinbart werden dürfen. also frage an stephanie: GIBT ES SO EINEN TARIFVERTRAG?
punkt aus. was irgendein arbeitsgericht sagt ist relativ unverbindlich,lediglich die entscheidungen des bag, vielleicht auch mal eines lag können herangezogen werden, um ein rechtsproblem zu beurteilen.
Hallo Gast, wegen dem Tarifvertrag, dass kann ich nicht genau sagen. Zuständiger "Tarifvertrag" dürfte IG Medien (?) sein.

dazu ist die Probezeit gedacht - wenn der Arbeitgeber mit dem oder der "neuen" nicht zu recht kommt will er ihn bzw. sie eben nicht als Arbeitnehmer auf dauer beschäftigen deswegen "probezeit"
Danke wepie, das hilft schon mal weiter.