expertin am 07.11.2007 um 13:43 Uhr
Eine Bekannte von mir arbeitet fast NUR an Wochenenden Feiertagen und immer nur Nachtdienst, obwohl andere in der Firma auch mal von MO-FR am Tag arbeiten können. Aber muss man für so eine blöde Einteilung nicht mehr Geld erhalten? Sie bekommt genau so viel Verdienst als die Mitarbeiter die in der Woche arbeiten. Das grenzt doch fast schon an Mobbing - also ich finde das unfair... Ist der AG nicht verpflichtet für z.B. Nachtdienstzuschläge oder Feiertag... ???
Früher hat man gesagt, Bete und arbeite. Heute heißt es , Bete um Arbeit. Schau mal in den Arbeitsvertragg und dem zugrundeliegenden Tarifvertrag falls vorhanden). Dort müßte alles geregelt sein.

Nein, ist er zunächst einmal nicht. Es kommt zuerst einmal darauf an, was die Freundin arbeitet und ob es grundsätzlich ihre Arbeitszeiten sind, man unterscheidet zwischen regelmäßiger und gelegentlicher und unregelmäßiger Nacht- und Wochenendarbeit. Sowie zweitens, ob es so mit ihrem AG damals ausgehandelt und im Arbeitsvertrag vereinbart wurde. Z.B. Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit können im Gastgewerbe freiwillig bezahlt werden und müssen nicht.
Ob man heute noch verpflichtet ist diese Zuschläge zu entrichten, weiß ich nicht. Aber ich weiß, daß in einigen Branchen der Zuschlag nicht mehr gezahlt wird und es bei einigen Leuten arg zu einer Lohnminderung deswegen kam.

Bekommen Kellner und Bedienungen auch Wochenende, Feiertag und Nachtzuschläge.