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Ist es rechtens, dass ein Kunde heute an der Kasse seine Einkaufskarre zur Kontrolle öffnen musste?

gefragt von Fantastica am 17.01.2008 um 19:20 Uhr

Hab ich heute mitbekommen, an der Kasse: Der Typ hatte so eine große Einkaufskarre dabei und die Kassiererin forderte ihn auf, die zu öffnen, damit sie einen Blick hineinwerfen könne. Ist das rechtlich eigentlich ok, dass man seine Taschen oder sonstige Behältnisse zeigen soll?


Reply


Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 17. Januar 2008 19:23
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Ist rechtlich nicht OK - der Kunde muss sich das nicht gefallen lassen, Taschendurchsuchungen/Einblicknahme darf nur die Polizei durchführen - aber er muss diesen Einkaufswagen ja auch nicht mit in den Verkaufsraum nehmen. Den kann man vor den Kassen stehenlassen. Ist ja auch viel praktischer - sonst muss man sich ja mit zwei Wagen -Einkaufswagen UND Rentnerbomber- herumschlagen.

Aber andererseits - was ist schon dabei, die Kassiererin da hineingucken zulassen? Da geht es eigentlich nur um das "Prinzip"...


regideur
beantwortet von regideur am 17. Januar 2008 19:24
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Sie kann Ihn darum bitten. Öffnen muss er aber nicht. Wenn er sich weigert kann Sie die Polizei rufen und die darf dann Einblick nehmen. Ich als Kunde würde es darauf ankommen lassen, vorausgesetzt ich habe viel Zeit. Ein Marktleiter der dabei daneben liegt wird einen Kunden kein 2. mal mit so etwas belästigen.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 17. Januar 2008 20:07

Genau so ist es. Natürlich kann sich der Kunde weigern. Allerdings hat dann die Verkäuferin die Möglichkeit die Polizei zu holen und diese die Durchsuchung machen zu lassen. Also ich habe eigentlich immer meine Tasche bereitwillig vorgezeigt. Ich habe ja nichts zu verbergen.

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 17. Januar 2008 20:12

Ich öffne mitgebrachte Taschen an der Kasse unaufgefordert und lege die Jute-Taschen auf das Förderband. So beuge ich jeder Kontrolle vor. In dem Supermarkt, in dem ich einkaufe, wird man aufgefordert, seine großen Taschen an der Information abzugeben. Schüler, die aus der nahe gelegenen Schule dort einkaufen, leben ihre Rucksäcke ebenfalls vor dem Eingang ab.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. Januar 2008 20:16

Das hat für mich mit verbergen nichts mehr zu tun. Ich habe den Eindruck das es manchmal aus Willkür gemacht wird. Dagegen möchte ich mich wehren. Ich bin übrigens noch nicht davon betroffen. Meine Kollegin aber letzte Woche, da hatten wir schon darüber diskutiert.

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 17. Januar 2008 20:23

Ich glaube, das Verkaufspersonal wird angewiesen, so etwas zu verlangen. Ich habe beim Einkaufen häufig einen Faltkorb dabei und werde aufgefordert, diesen hoch zu heben, damit nichts darunter verboren ist. Ich habe damit überhaupt kein Problem. Wenn im Einzelhandel nicht so viel gestohlen würde, wäre vielleicht manches günstiger zu kaufen. So ist die Diebstahlquote auf die Waren umgelegt.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. Januar 2008 20:30

Ich hab auch kein Problem einen Beutel hochzuheben. Aber warum will die Verkäuferin unbedingt in meinen Wäschebeutel schauen den ich von Arbeit mitgebracht habe??? und das noch am besten vor 20 anderen Kunden. Wenn sie wissen möchte was ich für Unterwäsche trage soll sie mich doch einfach fragen.

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 17. Januar 2008 20:58

Das ist lustig - und was trägst du?

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 17. Januar 2008 21:08

Nach der Arbeit frische Unterwäsche.

Kommentar von 35d38cb70e8a0d93262021786d844630smallluckytess am 17. Januar 2008 22:32

Wünsche dir eine gute Nacht und einen schönen neuen Tag


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 17. Januar 2008 19:38
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Nein.

Wenn Du auf frischer Tat beim Ladendiebstahl ertappt wurdest, hat sie ein Festnahmerecht (wie jeder), aber auch dann obliegt eine Durchsuchung der hinzuzurufenden Polizei.

Auf frischer Tat ertappt, bedeutet aber, daß sie gesehen haben muß, wie Du etwas eingesteckt hast; bloße Vermutung reicht nicht.

Falsche Verdächtigung ist übrigens eine Straftat.

Es ist nicht zulässig, Dich gegen Deinen Willen in einen Nebenraum zu verbringen. (Nötigung ist auch einen Straftat.) Du kannst genau an der fraglichen Stelle auf die Polizei warten.


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. Januar 2008 19:23
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taschenkontrolle durch das verjaufspersonal ist nicht zulässig.

bei begründetem verdacht auf diebstahl, muss dazu die polizei gerufen werden.

ob man eine einkaufskarre allerdings als tasche bezeichnen kann?....

Kommentar von 0be3f38dc2e1d93bdb932d581b9a02easmallXy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 17. Januar 2008 19:36

"Taschenkontrolle nur durch die Polizei"

Einzelhändler müssen im Kampf gegen Ladendiebe ihre rechtlichen Grenzen genau beachten. So untersagte der Bundesgerichtshof BGH(Az: VII ZR 221/95) dem Betreiber einer Einzelhandelskette, dessen Kunden die Durchsuchung der mitgebrachten Einkaufstaschen an der Kasse per Hinweistafeln anzudrohen.

Ohne begründeten Verdacht sind Taschenkontrollen verboten. Sie stellen eine Vorverurteilung und Diskriminierung dar. Es dürfen dem Kunden auch keine Sanktionen angedroht werden, wenn er sich weigert, seine Tasche zu öffnen. Taschenkontrollen sind ausschließlich bei einem wirklich konkreten Verdacht auf einen Diebstahl zulässig, so der BGH (Az: VII ZR 221/95). Und nur dann darf der Hausdetektiv oder das Personal den Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Ausschließlich der Polizei ist es gestattet, Tasche und Person nach Diebstahlsgut zu durchsuchen.

Sollte die Polizei nach zwei Stunden Wartezeit noch nicht eintreffen, so muß die betreffende Person freigelassen werden, wenn sie Personalien und Anschrift hinterläßt. Andernfalls gilt für ein weiteres Festhalten der Tatbestand der Freiheitsberaubung

Quelle: Wikipedia


miccy
beantwortet von miccy am 17. Januar 2008 19:24
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Ja das ist rechtens,es steht ja auch meistens auf Schildern im Supermarkt , das man mitgebrachte Sachen in einem Fach hinterlegen kann,also macht man dies nicht,muß man auch damit rechnen das die Verkäuferin oder Kassiererin den Inhalt überprüft.





Edgar Niklaus
beantwortet von Edgar Niklaus am 17. Januar 2008 23:11
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Es sicherlich nicht rechtens.

Aber wo ist das Problem. Es wird leider sehr viel in Supermärkten gestohlen. Diese Warne bezahlen wir doch alle durch höhere Preise wieder mit.

Warum also nicht reinschauen lassen.

Das schreckt die Diebe ab.


spackenmann
beantwortet von spackenmann am 17. Januar 2008 19:25
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ich glaube nicht das das rechtens ist...du mußt die tasche nicht öffnen...ein ladendetektiv darf das auch nicht von dir verlangen...er muß die polizei holen...die hat ein recht dazu...


vampire
beantwortet von vampire am 17. Januar 2008 19:27
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Nein, das darf nur die Polizei. Mir ist das sogar mal passiert, daß mir eine "befohlen" hat, daß ich entweder meine Handtasche aufmache oder selbige vorn in ein Schließfach packe, samt Karten, Geld, Handy, Schlüssel. stirntipp

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. Januar 2008 19:39

Und was hast Du gemacht?

Kommentar von 1c020611e3b753925ffc8af8745c0556smallvampire am 17. Januar 2008 19:44

Ich habe von weit oben (bin halt recht groß) auf sie herniedergeschielt, ihr erklärt, daß ich weder das eine noch das andere tun würde (ich sollte die Tasche "freiwillig" an der Kasse beim rausgehen vorzeigen). Habe ihr aber vorgeschlagen schon mal die Grünen anzurufen, das würde dann den Betrieb nicht aufhalten, wenn ich erstmal mit dem Einkauf fertig wäre und zur Kasse käme. Habe sie dann darauf hingewiesen, daß ich aber dann auch definitiv zum Anwalt gehen würde. Schließlich guckten schon einige andere Kunden mit großen Augen zu und man muß sich ja nicht als Dieb darstellen lassen. Darauf ist sie grün angelaufen und abgezogen.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 17. Januar 2008 19:29
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das Kontrollieren von Einkaufsbehältnissen durch das Personal ist nicht statthaft. Bei begründetem Verdacht kann das der Ladendetektiv bzw. die Polizei...allerdings sollte man sich auch an die Spielregeln des Marktes halten..

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Januar 2008 19:40

''Bei begründetem Verdacht kann das der Ladendetektiv''

Nö, kann bzw. darf er eben nicht.


Valve
beantwortet von Valve am 17. Januar 2008 19:22
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ja steht auch meist irgendwo an der kasse geschrieben

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7small Sender am 17. Januar 2008 19:38

Da kann ja viel stehen.

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 17. Januar 2008 19:41

ja,da könnte auch stehe das der Mindesteinkauf 100 € betragen muss ;o)

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 17. Januar 2008 19:43

''Bitte beachten Sie, dass Sie diesen Laden nur mit entblößtem Oberkörper betreten dürfen. Folgen Sie den Anweisungen des Personals und geben sie Ihre Jacken, Mäntel, Pullover, t-shirts, Hemden und BHs an der dafür eingerichteten Garderobe ab.''

SCNR ;-)

Kommentar von Simple_avatar2smallNutzerin am 17. Januar 2008 20:00

:-))


Eisbaer29
beantwortet von Eisbaer29 am 17. Januar 2008 23:26
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Habe mal im ALDI gearbeitet und kann dazu nur sagen das die Kassiererinnen verpflichtet sind alles zu kontrollieren, die werden sogar von Aldi-Mitarbeitern intern geprüft ob sie das auch machen (6er-Pack hochheben, Rollis sogar Kinderwagen)wenn ein Prüfer einen Testkauf macht und die Kassiererinn nicht kontrolliert bekommt sie beim 1. Mal eine Verwahrnung, beim 2. Mal auch mündlich usw. kann bis zur Kündigung führen! Jaaaa das wissen viele Kunden nicht die denken nur das ist Schikane aber das stimmt nicht. Da Fa. ALDI ja das Sicherheitspersonal einspart muß die Kassiererin herhalten und sich dann die dummen Sprüche anhören!


claude5
beantwortet von claude5 am 22. Januar 2008 22:54
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Man muss seine Tasche natürlich nicht jeder x-beliebigen Kassierin (oder Marktleiter) vorzeigen. Das macht die Polizei, wenn sie denn hinzugerufen wurde. Warten muss an auf diese übrigens nicht im Marktleiterbüro - wie sieht denn das aus... man wird an der Kasse gebeten, die Tasche zu öffnen, weigert sich, die Polizei wird gerufen, man wird gebeten zu folgen, damit man warten kann bis zum Eintreffen... das ist (zumindest für alle Zuschauenden) ein Schuldeingeständnis. Wird man zumindest so interpretieren: Heute haben sie wieder wen erwischt, die Polizei kam dann, schade aber auch, dass man den Rest nicht mitbekommen hat...

Nö, wenn schon, dann sollte man das auch öffentlich machen. Warum sollen andere Kunden nicht mitbekommen, welchen "Service" das Haus so bietet?




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