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Ist es rechtens auf 1 Sache 2 Gebühren zu beheben?

gefragt von StrolschiStrolschi am 25.02.2009 um 12:21 Uhr

Bei uns gibt es einen Dienstleister dieser berechnet 1x pauschale Anfahrtgebühr und extra noch gebühr pro km. Ist sowas in Ornung? Vielen Dank

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Preis x 1.253 Gebühr x 96 Dienstleister x 24

RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 25. Februar 2009 12:28
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Oft ist es so, dass die Pauschalen nur für einen sehr kleinen Entfernungsumkreis gelten und für jeden übersteigenden Kilometer zusätzlich gezahlt werden muss! Mal das Kleingedruckte lesen!
Aber sicher gibt es doch noch andere Dienstleister in diesem Gewerbe! Einfach Alternativangebote abfragen!

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 25. Februar 2009 12:37

genau so kenne ich da auch aber er berechnet beides ab den 1.km. Leider ist es schon zu spät habe diese Dienstleistung schon in Anspruch genommen, also die Rechnung erhalten. In den AGB´s steht es genau wie du geschrieben hast die übersteigenden km zahlt der einen km Preis vollkommen in Ordnung. Nur beides auf den 1km berechnen ist also doch nicht in Ordnung. Werde Ihn mal darauf aufmerksam machen, vielleicht war es ja nur ein Versehen von Ihm. Vielen Dank an alle


gamasche
beantwortet von gamasche am 25. Februar 2009 12:26
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Es gibt so etwas, wenn die pauschalisierte Anfahrtsgebühr auf z.B. 20 Km begrenzt ist. Darüber hinaus und nur dann sind Mehrkilometer zu berechnen. Ausnahme, die Pauschale ist nicht als Anfahrts-, sondern als Grundgebühr ausgewiesen.

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 25. Februar 2009 12:29

nein er behebt ab den 1km den km und pauschale, also doppelt.

Kommentar von 4c7325ec5be0da9543e777e099387b13smallgamasche am 25. Februar 2009 12:31

Die Firma muss das in Ihren AGB's deutlich darstellen.


Obilee
beantwortet von Obilee am 25. Februar 2009 12:25
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man brauch glaub ich nur einmal für eine sache bezahlen. alles andere wär betrug.


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 25. Februar 2009 12:24
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eigentlich kenn ich das so,dass die Anfahrtgebühr bis zu einer bestimmten Km- Zahl ist und alles was da drüber geht ,wird extra berechnet!

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 25. Februar 2009 12:30

ja genau so kenn ich das auch, aber er berechnet ab den 1km und pauschale Anfahrt.

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 25. Februar 2009 12:33

Frechheit geh mal mit der Rechnung zum Verbraucherschutz!


Susanne81
beantwortet von Susanne81 am 25. Februar 2009 12:23
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WTF? 2 Gebühren für 1 Sache neee bestimmt nicht okay.

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 25. Februar 2009 12:25

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten, dass dachte ich mir schon. LG


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 25. Februar 2009 12:23
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Nein Absolut nicht denn man darf nur Pauschal oder genau berechnen.


istie
beantwortet von istie am 25. Februar 2009 12:22
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ich glaube nicht.


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 25. Februar 2009 12:22
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Das nennt man "Beschiß"!


Tippse
beantwortet von Tippse am 25. Februar 2009 12:26
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Klar, die Anfahrtspauschale beinhaltet in den meisten Fällen die Zeit, die der Mitarbeiter braucht, um zu Dir zu gelangen. Die muss ja auch bezahlt werden. Und das Kilometergeld ist eben das Kilometergeld. Ist bei uns auch so üblich, es so zu verrechnen.

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 25. Februar 2009 12:43

vielen Dank, so habe ich es noch nicht gelesen oder gehört. Sehr interessantes Thema

Kommentar von 33a09523666e5176dbbee485dba642b5smallTippse am 25. Februar 2009 12:59

Keine Ursache! Leider glauben die meisten Leute dann, es wurde eben die Fahrt sozusagen doppelt verrechnet, dem ist aber nicht so. Wobei ich natürlich nicht weiß, was Dir sonst noch alles verrechnet wurde, ich kann hier nur sagen, wie wir es machen!


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 25. Februar 2009 12:25
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Warum nicht? Du bezahlst an der Zapfsäule auch Mineralölsteuer und auf diese Steuer dann noch die Mehrwertsteuer.

Kommentar von 08af599d0ea7126b51c447762fa26eeasmallStrolschi am 25. Februar 2009 12:42

ich weiß nicht ob man das so vergleichen kann, die Mineralölsteuer ist eben die Mineralölsteuer und die MwSt eben die MwSt. Und Anfahrt ist Anfahrt. Vielen Dank nochmal

Kommentar von 629308504fc6d3543121af7476c00498smallPumukl am 25. Februar 2009 13:57

Das ist so nicht richtig. Du versteuerst die von dir bereits gezahlte Mineralölsteuer nochmals mit der Mehrwertsteuer.


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