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Ist es rechtens 60% vom Arbeitslosengeld II zu kürzen?

gefragt von NettiNetti am 27.08.2007 um 16:21 Uhr

Reply


lesekoetzi
beantwortet von lesekoetzi am 27. August 2007 16:23
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das kommt ganz darauf an, welcher hintergrund vorliegt. eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II kann z.B erfolgen, wenn man ein Jobangebot nicht annimmt.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 27. August 2007 17:00
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Ausführlich Infos findest Du auch hier: http://www.gegen-hartz.de


manu1979
beantwortet von manu1979 am 27. August 2007 16:23
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Mit welcher Begründung denn??? Wenn man zum Beispiel zu Terminen in der Arge einfach nicht erscheint oder Arbeitsstellen nicht annimmt, sage ich, nach meinem Empfinden JA Aber wie es sich rechtlich verhält, weiß ich nicht

Kommentar von Simple_avatar4smallNetti am 27. August 2007 16:26

EinEurojob abgelehnt

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 27. August 2007 16:28

wenn Du dafür keine gute Bergündung hast, dann ist es rechtens und richtig (es sei denn der Job sei unzumutbar)


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. August 2007 16:25
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Wenn du die Sanktonsmaßnahme der ARGE meinst, so haben dies so die Gesetzesgeber für richtigund billig befunden. Ob die anwendung dieser Regelung gerecht ist, muss im Einzellfall entschieden werden.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 27. August 2007 16:56
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Ja, natürlich. Und ich hoffe, dass das auch konsequent umgesetzt wird, wenn man ein solches Angebot ohne objektiv akzeptable Gründe ablehnt.





anonym
beantwortet von olatie am 18. Januar 2008 18:57
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Es wäre sogar eine Kürzung um 100% rechtlich nicht zu beanstanden. Alles zu Sanktionen (welche, wann und wie hoch) kann mann im § 31 SGB II nachlesen. Es gibt verschiedene Gründe die eine Sanktion nach sich ziehen. Besonders hart trifft es da auch wieder die unter 25jährigen! Sanktionen werden immer begründet verhängt! Zur Sicherung des Lebensunterhaltes (bei Sanktionen über 30%) kann die Miete direkt an den Vermieter gehen und man kann Lebensmittelgutscheine (ohne Alkohol und Tabak) beantragen! Die kann man dann in Lebensmittelgeschäften einlösen. Aber am besten man lässt es gar nicht erst soweit kommen...


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