das kommt ganz darauf an, welcher hintergrund vorliegt. eine Kürzung des Arbeitslosengeldes II kann z.B erfolgen, wenn man ein Jobangebot nicht annimmt.

Ausführlich Infos findest Du auch hier: http://www.gegen-hartz.de

Mit welcher Begründung denn??? Wenn man zum Beispiel zu Terminen in der Arge einfach nicht erscheint oder Arbeitsstellen nicht annimmt, sage ich, nach meinem Empfinden JA Aber wie es sich rechtlich verhält, weiß ich nicht
Wenn du die Sanktonsmaßnahme der ARGE meinst, so haben dies so die Gesetzesgeber für richtigund billig befunden. Ob die anwendung dieser Regelung gerecht ist, muss im Einzellfall entschieden werden.

Ja, natürlich. Und ich hoffe, dass das auch konsequent umgesetzt wird, wenn man ein solches Angebot ohne objektiv akzeptable Gründe ablehnt.
Es wäre sogar eine Kürzung um 100% rechtlich nicht zu beanstanden. Alles zu Sanktionen (welche, wann und wie hoch) kann mann im § 31 SGB II nachlesen. Es gibt verschiedene Gründe die eine Sanktion nach sich ziehen. Besonders hart trifft es da auch wieder die unter 25jährigen! Sanktionen werden immer begründet verhängt! Zur Sicherung des Lebensunterhaltes (bei Sanktionen über 30%) kann die Miete direkt an den Vermieter gehen und man kann Lebensmittelgutscheine (ohne Alkohol und Tabak) beantragen! Die kann man dann in Lebensmittelgeschäften einlösen. Aber am besten man lässt es gar nicht erst soweit kommen...