Um einem nahen Familienangehörigen steht es gesundheitlich ziemlich schlecht und dieser kann nicht selbst entscheiden. Er isst kaum noch und erkennt nur noch selten seine Familie. Ist es ratsam eine Vormundschaft zu beantragen, bevor der Staat eventuell einen bestellt. In welchen Fällen würde denn so etwas passieren?

Wenn derjenige eine Gefahr für sich und andere ist kann es passieren, dass der Staat jemand zum Vormund erklärt. Ob es ratsam ist eine Vormundschaft zu beantragen hängt vom Einzelfall ab würde ich sagen.

Vormundschaft beantragt man, wenn die Person sich Kopfmässig überhaupt nicht mehr zurechtfinden. Ich würde selbst eine Vormundschaft beantragen.

Hallo Du da,
die Vormundschaft für Volljährige ist abgeschafft worden. Rechtlich heißt das heute Betreuer.
Natürlich musst Du gewisse Voraussetzungen mitbringen. Wenn das Verhältnis zwischen dem Angehörigen und Dir in Ordnung ist, also keine Familiequerelen oder ähnliche Dinge vorliegen, z.B. Überschuldung kann auch eine Rolle spielen, kann es passieren, dass ein Amtsgericht einen anderen Betreuer bestellt.
Erkundige Dich doch einfach bei Deinem zuständigen Amtsgericht.
Dort kann man Dir sicherlich kompetente Auskunft geben, bevor das AM sich zu sehr in das Familienleben einmischt...lieber vorher schlau machen lassen.
Ein unverbindlicher Anruf kostet fast nichts, man sieht Dich nicht und Du kannst ja auch, wenn Du meinst es wäre Dir erst einmal peinlich, unter einen anderen Namen am Telefon fragen.
Aber einen Termin "Anhörungstermin" wirst Du auf jeden Fall über Dich ergehen lassen müssen.
Viel Glück dabei
mulle
In diesem Fall ist es durchaus ratsam, eine Vormundschaft, d. h. eine Betreuung, zu bestellen, denn es besteht Lebensgefahr für den Betroffenen, weil er nicht ausreichen Nahrung zu sich nimmt. Vermutlich wird er nicht nur ausreichend essen, sondern auch nicht ausreichend trinken. Dadurch vermindert sich die Gehirnleistung zusätzlich. Du bekommst Auskunft (auch unverbindlich) bei der Betreuungsstelle beim Amtsgericht im Wohnort des Angehörigen. Einen Antrag mußt du dann schriftlich an die Betreuungsstelle schicken. Diese wird dir auch alles genau erklären. Viel Erfolg!