Es geht um einen I-pod, der mir falsch mitgebracht wurde, falsche Speichergrösse, das Dumme ist nur, dass ich ihn schon aus der Verpackung "gerissen" habe. Kann ich ihn ohne Probleme gegen den richtigen umtauschen???

Auszug aus dem Buch "Rechtsirrtümer":
Es gibt ein generelles Rückgaberecht von 14 Tagen. Richtig ist: Und wenn die Kaufhäuser in den 14 Tagen nach Weihnachten noch so fleißig umtauschen, solange die gekauften Waren nicht gerade mangelhaft sind, sind sie nicht einmal dazu verpflichtet. Schon gar nicht müssen sie die Waren zurücknehmen und den Kaufpreis zurückzahlen. Gekauft ist gekauft. Ein 14tägiges Widerrufs- oder Rückgaberecht gibt es nur nach verschiedenen Verbraucherschutzvorschriften für ganz bestimmte Verträge, so etwa bei Haustürgeschäften (§ 1 HWiG) oder bei Versandhandelskäufen (§ 3 FAbsG). Und auch das gilt nur für Verbraucher, nicht für gewerbliche Einkäufe. Und natürlich kann ein einzelner Kaufvertrag ein Rückgaberecht vorsehen - aber das tut er meist nicht
Du kannst jedes Produkt, eingepackt oder nicht, wegen Nichtgefallens an den Händler innerhalb 14 Tagen zurückgeben. Du machst dann von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch. Schließlich kannst Du ja die Ware nicht durch den Karton inspizieren, Du mußt sie auspacken. Nähere Infos auf "stern.tv/rechtsirrtümer"
Discoopa am 2. August 2007 18:55 Das stimmt so nicht.
Wo hast du den Unsinn her? Nur bei Kauf im Internet gilt die Frist von 14 Tagen. Bei Ladenverkauf gilt dieses Recht nicht, das wäre einzig und allein Kulanz des Händlers.
Im Internet hast Du auch nicht die 14 Tage-Frist (siehe Ebay). Kein Unsinn, da dieses Widerrufsrecht existiert, es wird aber meistens als Kulanz des Händlers ausgelegt.

Viele Geschäfte erlauben das kulanter Weise. Einen gesetzlichen Anspruch hat man aber darauf nicht!

Sie können, aber müssen nicht. Was sie warscheinlich auch nicht machen werden!
Sie haben dir ja nicht den falschen i-pod gegeben, sondern dein Freund. Du hättest besser vorher kontrolliert, ob´s der richtige ist, bevor du die Verpackung geöffnet hast. Dann wä´s bestimmt kein Problem gewesen!
Und aufgerissen hört sich sehr schlecht an! Den können sie nicht mehr verkaufen zum normalen Preis.
Die meißten schreiben ja auch, dass die Verpackung bei Rückgabe im einwandfreien Zustand und verschlossen sein muss.
In der zweiten Zeile sollte es wohl kein und nicht ein heißen.
lies den Text bitte noch mal im zusammenhang.
nicht ist richtig!!