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Ist es pietätlos, wenn man auf die Rückseite vom Grabstein auch etwas einmeißeln läßt?

gefragt von tacitus2705 am 15.04.2009 um 21:44 Uhr

Alle Grabsteine sind auf der Rückseite leer und wirken im Anblick nüchtern ;-)

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Knusson
beantwortet von Knusson am 15. April 2009 21:46
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Hilfreichste Antwort

"pietätlos"... So eine Ausdrucksweise kenne ich gar nicht von GF.
Fände ich ok.

Kommentar von tacitus2705 am 25. November 2009 21:31

Habe es nun verwirklicht (beim Grab meines Vaters), und irgendwie `freu´ ich mich, wenn ich dann irgendwann (hoffentlich noch lange nicht) auch dort meine Ruhestätte hab. Es ist ein dezentes künsterlisches Motiv: ein Weg der bei Alpha beginnt, durch ein Omega führt und im Pi endet.


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marlo1
beantwortet von marlo1 am 15. April 2009 21:45
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währe was neues


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 15. April 2009 21:46
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Kommt drauf an was da steht.
Z.B. "Helmut,...hier parkste mal richtig" kommt nicht besonders.

Kommentar von 9e2a28aae613c78156a0b015f6f2c85fsmallKnusson am 15. April 2009 21:47

Hehe... Den hab ich notiert. xD


Riebo
beantwortet von Riebo am 15. April 2009 21:46
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Ist eine super Idee, musst nur darauf achten das kein Stein dahinter steht.


anonym
beantwortet von Joe17 am 15. April 2009 21:45
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Hab ich schon öfter gesehen, mach es - es ist auf jeden Fall nicht pietätlos!


moon73
beantwortet von moon73 am 15. April 2009 21:45
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Gute Idee, warum eigentlich nicht?


lulu13595
beantwortet von lulu13595 am 15. April 2009 21:46
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Was soll denn da draufstehen? Bitte andere Seite beachten oder wie? Blödsinn!!!

Kommentar von Joe17 am 15. April 2009 21:53

Etwas mehr Respekt bitte ... Es gibt Menschen denen das wichtig ist und es ist auch gar nicht so selten in Dtl.!


albundysohn
beantwortet von albundysohn am 15. April 2009 21:45
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Würde ich machen, wenn ich einen Sinn darin sehen würde


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 15. April 2009 21:45
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Ist nicht erlaubt!

Kommentar von Joe17 am 15. April 2009 21:46

Das ist nicht richtig, selbstverständlich ist das erlaubt!

Kommentar von tacitus2705 am 15. April 2009 21:46

in welcher Friedhofsordnung ist das geregelt? Und wieso eigentlich (nicht)?

Kommentar von Joe17 am 15. April 2009 21:51

Weil es nicht verboten ist! Es ist einfach so! Dafür gibt es keine Begründung, wie auch Eis-Essen nicht verboten ist oder das Niesen auf öffentlichen Plätzen ...

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 15. April 2009 22:55

Bei uns ist es nicht erlaubt!

Kommentar von Joe17 am 16. April 2009 16:44

Dann seid ihr was ganz besonderes ...


Renntier
beantwortet von Renntier am 15. April 2009 21:45
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Kommentar von 31e0e50da27584c7698c26c479d82682smalllennarto am 15. April 2009 21:45

?


dinolinin
beantwortet von dinolinin am 15. April 2009 21:45
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keiner guckt auf die rückseite eines grabsteines


anonym
beantwortet von tonks am 15. April 2009 21:44
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Hängt davon ab, was ...


lennarto
beantwortet von lennarto am 15. April 2009 21:44
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hab ich noch nie gesehen


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