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Ist es Pflicht einen Hund im Auto zu sichern?

gefragt von DarkoDarko am 24.05.2007 um 10:07 Uhr

Mein Hund weigert sich das Geschirr oder Gurtsystem anzulegen. Er heult und fiepst die ganze Zeit. Er bleibt auch ganz brav im Kofferraum und legt sich hin, wenn er nicht angeschnallt ist. Gestern hat mich die Polizei aufgehalten und gesagt, daß ich den Hund sichern soll... Was tun?


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manuelfunk
beantwortet von manuelfunk am 24. Mai 2007 10:11
4x
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Die Sicherungspflicht nach Paragraph 23 Straßenverkehrsordnung ist erfüllt, wenn der Hund auf dem Rücksitz ein Gurtsystem trägt, das mit dem Autogurt verbunden ist. Im Kombi gehört der Hund in den Laderaum hinter ein massives Trenngitter – ein Netz reicht nicht aus. Kleinere Tiere sind in einer Transportbox auf dem Fahrzeugboden hinter dem Sitz gut untergebracht.

http://www.stiftung-warentest.de/online/auto_verkehr/meldung/1200258/1200258.htm...


Heeeschen
beantwortet von Heeeschen am 24. Mai 2007 10:12
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Am sichersten ist die Unterbringung in einer Transportbox - was allerdings schwierig ist, falls Du keinen Kombi hast. Das die Sicherung Pflicht ist, wäre mir neu, hier lerne ich gern dazu.

Kommentar von hundefrage am 22. Juli 2009 13:47

Ganz sicher Pflicht! Der Hund gilt als "Ware", welche im Auto mitgeführt wird - and die muss gesichert sein. Flexibel und vor allem viel günstiger ist ein Hundesicherheitsgurt wie diese: www.championswitzerland.com


guteantwort55
beantwortet von guteantwort55 am 8. Juni 2007 11:02
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Ja, es ist tatsächlich Pflicht, da auch ein Hund zum Gepäck zählt und das muss gesichert sein! Und auch gut zu wissen: Das gilt für die meisten europäischen Ländern und kann die hier aufgeführten Bussgeldern rasch übersteigen (inkl. Flenzburg!)!

Einige gute Gründe warum man den Hund im Auto sichern soll inkl. vieler weiterer guter Quellen findest du hier http://www.championswitzerland.com/content_nb.php?ref=anschnallen


juekor
beantwortet von juekor am 24. Mai 2007 10:23
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Der Hund muß in jedem Fall gesichert sein.Beim Kombi reicht ein stabiles Trenngitter


anonym
beantwortet von macbrandt am 24. Mai 2007 10:45
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verstöße können mit einem Bußgeld von 10-50 € geahndet werden, siehe link http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1448/Bussgeldkatalog.htm, rechts link Bußgeldkatalog pdf.


pipiopa
beantwortet von pipiopa am 24. Mai 2007 11:15
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nicht nur den hund, auch die hündin, oder katze-kater.

bei einem aufprall verwandeln die netten pfötchenträger in gefährliche geschoße.


anonym
beantwortet von gurgitier am 24. Mai 2007 19:07
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Dadurch das mein Hund immer ein Geschirr getragen hat, musste ich nur noch ein Verbindungsstück zum anschnallen kaufen. Probier es doch mal, und kauf ein normales Geschirr und lege es ihn an. Ich denke mal, es ist für den Hund auch einfach nur gewöhnungsbedürftig.


bommel65
beantwortet von bommel65 am 24. Mai 2007 14:22
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Du tust das doch, damit dein Hund beim Unfall nicht in viele Teile zerschmettert wird. Sicherung ist Pflicht, aber vielleicht hilft auch eine Hundschule, ein Hundetrainer o. Ä., damit der Hund seine Angst verliert?


anonym
beantwortet von michi22 am 4. September 2007 14:12
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mein onkel hat einen Hund der Sitz im Kofferraum und der hat keinen Gurt er steht und sitz und er liegt es ist keine vorschrift das der hund angurten müssen.


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