jbinfo am 23.06.2007 um 14:59 Uhr
Auch wenn er nicht ins Ausland verreisen will.

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
Zu nachzusehen bei:
http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/index.html
Eine sehr interessante Seite!

Hier lesen: http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweispflicht
Ja, es gibt eine Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr.

Man muss sich zwar ab den 16. Lebensjahr stets ausweisen können. Es bibt aber keine zwingende Vorschrift, dass man den Perso immer mitschleppen muss.

Ja, aber Du mußt ihn nicht bei Dir tragen. Du mußt nur einen besitzen und ihn irgendwo aufbewahren.
fourseasons am 23. Juni 2007 15:45 Genau, - aber man muß ihn auf Verlangen vorzeigen.
Es ist doch peinlich, wenn ich dann mit Polizeibegleitung den Ausweis zuhause holen muß!
DANKE DANKE, alle Antworten haben mir schon weitergeholfen. Hätte ich eigentlich auch selbst drauf kommen können. MfG Jann