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Ist es ok, vor der Scheidung das Geld mit vollen Händen auszugeben?

gefragt von Nicko am 03.04.2007 um 20:24 Uhr

Ein Bekannter befindet sich im Trennungsjahr und lebt seitdem in Saus und Braus, schmeißt Lokalrunden, fährt fast jedes Wochenende weg, hat ständig neue Klamotten an usw. Ich mache mir jetzt nicht nur Gedanken, ob er ein wenig durchgedreht ist, sondern auch, ob das rechtlich in Ordnung ist..er meint, was nicht mehr da sei, müsse er schon nicht mehr teilen- wie seht Ihr das? Funktioniert das wirklich so?

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gri1su
beantwortet von gri1su am 3. April 2007 20:32
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Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber aus eigener Scheidungserfahrung weiss ich, dass er da ein großes Problem bekommen könnte. Den Richter interessiert es herzlich wenig, was Dein Bekannter macht. Entscheidend ist, was zum Zeitpunkt der Trennung vorhanden war. Also mus dieser bekannte möglicherweise für das geld, welches er jetzt verschleudert, wieder aufkommen.


dock69
beantwortet von dock69 am 3. April 2007 20:38
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Im Trennungsjahr müssen die Partner getrennt haushalten und wirtschaften. Demzufolge müßte der Vermögensstatus beim Einreichen der Scheidung gelten. D.h. letztendlich gibt er das Geld seiner Vermögenshälfte aus. Gibt er mehr Geld aus, als ihm zusteht, schuldet er dies seiner Frau.

Kommentar von tinarammstein am 29. Juli 2008 17:57

leider ist dem so wird angerechnet....was ne sauerrei ist


FraeuleinSchmidt
beantwortet von FraeuleinSchmidt am 3. April 2007 21:19
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Dazu kann ich nur wieder sagen, typisch Mann... hauptsache die Ex bekommt nix mehr. <-rein objektiv gesehen. Kann Deinen Bekannten natürlich verstehen, wenn er z.B. verlassen/betrogen etc. wurde. Aber siehe oben... es kann nach hinten los gehen.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 3. April 2007 20:29
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Da ist schon was dran. Wenn ich mich recht erinnere, wird der Zugewinn aus dem vorhandenen Vermögen errechnet.


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 4. April 2007 13:21
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Wenn FraeuleinSchmidt meint, das sei typisch Mann:

Vor wenigen Tagen verlangte eine Frau für die Scheidung Prozesskostenhilfe, weil sie im Trennungsjahr 70000 € auf den Kopf gehauen hatte, um ihren Noch-Ehemann zu schädigen und nun mittellos war.

Vernünftigerweise lehnte das Gericht ihr Verlangen ab, weil sie ihre Mittellosigkeit mutwillig herbeigeführt hatte.

Ist also eher typisch Rosenkrieg, nicht unbedingt typisch Mann.

Kommentar von 45b54a18f2f3b57a3d5b58a6ec9c02basmallKolibri am 4. April 2007 13:55

Was bin ich froh, dass mir dieser "Rosenkrieg" erspart blieb! Wir haben uns einen anwalt geteilt und danach hat mein Ex-Mann mich zum Kaffee eingeladen! :))


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Partner darf Vermögen nicht verjubeln
Während eines Scheidungsverfahrens sollten die Partner darauf achten, Rücklagen für Prozesskosten zu behalten.

Eine beliebte Strategie frisch Getrennter: das eigene Vermögen während des "Trennungsjahres" verringern, um beim sogenannten Zugewinnausgleich möglichst gut abzuschneiden. Denn am Scheidungstag berechnen die Familienrichter das Vermögen der beiden, und wer seit Beginn der Ehe mehr angehäuft hat, muss dem Expartner die Hälfte des Zuwachses abgeben.




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