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Ist es normal, dass ich beim Einzug in eine Wohnung renovieren muss?

gefragt von SurfnFun am 22.08.2007 um 23:34 Uhr

Mit renovieren meine ich weisseln und ausgipsen usw. Unsere zukünfigen Vermieter sagen, dass sie das immer so machen, dass der neue Mieter am Anfang renoviert, dann muss er aber beim Ausziehen nichts mehr machen. Ist das ok?


Reply


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. August 2007 23:38
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Normal ist momentan noch die andere Version, dass nämlich der Mieter bei AUSZUG zu renovieren hat. Mir gefällt die Version, dass ich bei EINZUG renovieren soll, viel besser. Da kann ich den Wänden meine Farben geben, ganz genau so, wie ich es mir vorstelle und wünsche. Und wenn ich ausziehe, kann mein Nachfolger seine Wünsche realisieren. Super-Lösung

Kommentar von SurfnFun am 22. August 2007 23:40

So gesehen hast Du recht, das habe ich so noich gar nicht gesehen, danke!

Kommentar von F61069d1563c93579d711465a7fac6e6smallLuise am 23. August 2007 00:10

Finde ich auch und man hat wesentlich weniger Stress so, weil Umzug eh schon Stress ist. Und Neueinzug ist viel schöner als Auszug.


anonym
beantwortet von heiuwe am 22. August 2007 23:38
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klar, kann man frei vereinbaren und im Mietvertrag festhalten.


holodeck
beantwortet von holodeck am 22. August 2007 23:35
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Ja! Aber das sollte im Mietvertrag so festgehalten werden.

Kommentar von SurfnFun am 22. August 2007 23:40

Ok, werde drauf achten, dass es auch so drinsteht, danke!


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 22. August 2007 23:58
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Ist doch sinnvoll, dass jeder sich die Wohnung so machen gestalten kann wie er/sie möchte. Will ja nicht jeder nur weiße Wände. LG Lotusblume


anonym
beantwortet von Hans1943 am 23. August 2007 06:42
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Wenn ich einziehe möchte ich doch meine Wünsche in der neuen Wohnung verwirklichen. Wenn die neue Wohnung renoviert ist, sie mir nicht gefällt, malere ich. Bei Auszug muss ich dann das selbe nochmal machen.Nein dann ist mir eine neue un renovierte Wohnung angenehmer. Natürlich muss dies im Mietvertrag verankert sein





Wolfgang Foerster
beantwortet von Wolfgang Foerster am 23. August 2007 08:05
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Ich finde die Version des VORHER Renovierens auch besser. Prinzipiell ist das eine tolle Lösung für den Mieter und eine eher blöde Lösung für den Vermieter, denn nach Eurem Auszug steht er solange mit einer abgewohnten Wohnung da, bis er einen neuen Mieter gefunden hat. Sei froh, dass er diese mieterfreundliche Variante anbietet. (Außerdem ist es ätzend, eine Wohnung hübsch zu machen, aus der man gerade auszieht.)


anonym
beantwortet von gemaalsa am 23. August 2007 09:20
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Sei froh, das Dein neuer Vermieter die gute Version übernommen hat. Früher war es mal anderersrum, beim Auszug renovieren. Stell Dir mal vor Du kommst in eine Wohnung die renoviert ist, und Deine Möbel passen nicht dazu. Was mußt Du da machen??????????? Ausserdem wird beim Auszug immer die billigste Tapete und Farbe genommen. Es gab mal eine Zeit, da hat der Vermieter verlangt, das man die Tapeten abmacht und dann die Wohnung Besenrein verlässt So konnte der neue Mieter sich einrichten , wie er wollte. Das war auch ok.


Moltobene
beantwortet von Moltobene am 23. August 2007 09:33
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Was heißt,ich muß beim Einzug renovieren,wenn ich nichts mache,weil es mir so paßt,was will der Vermieter dann machen?Zu was will er mich verplichten? Einzug nur wenn renoviert ist oder Mieterhöhung weil ich nicht renoviert habe?


Netti
beantwortet von Netti am 23. August 2007 08:09
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Ich würde mi jubilieren, Du kannst die Wohnung so machen, wie es Dir gefällt und hast am Ende auf keinen Fall Ärger mit dem Vermieter


anonym
beantwortet von Kaldex am 23. August 2007 22:00
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Normal isses zwar nicht, aber ich finde es auch besser, weil ich schalten und walten konnte, wie s mir beliebte, was den Anstrich betrifft. Und ich geh davon aus, daß mein Nachmieter das auch gut findet, wenn er nicht in ne weiße Wohnung muß, wenn er es eh wieder überstreichen will/muß. Meinem Ex-Vermieter und dem Vormieter war es recht so.


anonym
beantwortet von Rogald am 14. November 2007 00:03
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Ich kenne Leute, die machen beim Einzug nichts und beim Auszug auch nichts. Entscheidend ist, ob die Wohnung in "zumutbarem " Zustand ist.


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