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Ist es nach durchgefallenem Dekra-TÜV Pflicht zur Wiedervorstellung bei Dekra?

gefragt von Tina207Tina207 am 21.11.2008 um 22:23 Uhr

Hallo, ich habe bei Dekra den TÜV machen lassen wollen, allerdings wurde dieser verweigert. Für Begutachtung und Erstellung der Mängelliste habe ich knapp über 50€ bezahlt und eine Frist zur Wiedervorstellung von 4 Wochen. Muss ich mich zwingend bei der Dekra wieder vorstellen oder genügt es den TÜV gleich in der Werkstatt machen zu lassen wo auch die Mängel behoben werden? Waren diese 50€ ein Teil des TÜVs oder wird der TÜV-Betrag bei der Wiedervorstellung in voller Höhe fällig? Danke schonmal ;-)


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78ersven
beantwortet von 78ersven am 21. November 2008 22:24
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Tüv muss nicht wieder bei dekra gemacht werden. Musst aber nochmal bezahlen.


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 21. November 2008 22:26
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Wenn du zur gleichen Prüfstelle gehst (mit dem Mängelbericht), dann ist die Wiedervorführung billiger.

Gehst du ohne Mängelbericht oder zu einer anderen Prüfstelle, dann ist nochmals die volle Gebühr fällig.


Qetan
beantwortet von Qetan am 21. November 2008 22:25
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Wo ist egal.


frischling
beantwortet von frischling am 21. November 2008 22:26
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TÜV kannst Du auch in der Werkstatt machen lassen. Würdest du wieder zur Dekra gehen(fahren) fielen die TÜV Gebühren erneut an.


medic
beantwortet von medic am 21. November 2008 22:26
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freiewahl.. aber die gebühr ist fast die gleiche



Tina207
beantwortet von Tina207 am 21. November 2008 22:28
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Hab noch was vergessen: Muss ich dann mit dem "neuen" TÜV mich dennoch bei der Dekra wieder vorstellen(wegen der Mängelliste)?

Kommentar von 20fe4160b2d32c8b7e98db609f2073acsmallisedinger am 21. November 2008 22:29

Nein

Kommentar von 22d501e9150d0fc6b326937645b56aecsmallfrischling am 21. November 2008 22:29

nein brauchst du nicht

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 21. November 2008 22:29

nein, für die ist das erledigt


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 21. November 2008 22:29
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Wenn Du die Mängel beseitigst und das Fahrzeug innert vier Wochen wieder dort vorstellst, mußt Du eine geringere Gebühr zahlen.

Du kannst auch zu einer anderen Stelle fahren, zahlst aber dann die volle Gebühr.


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