Tina207 am 21.11.2008 um 22:23 Uhr
Hallo, ich habe bei Dekra den TÜV machen lassen wollen, allerdings wurde dieser verweigert. Für Begutachtung und Erstellung der Mängelliste habe ich knapp über 50€ bezahlt und eine Frist zur Wiedervorstellung von 4 Wochen. Muss ich mich zwingend bei der Dekra wieder vorstellen oder genügt es den TÜV gleich in der Werkstatt machen zu lassen wo auch die Mängel behoben werden? Waren diese 50€ ein Teil des TÜVs oder wird der TÜV-Betrag bei der Wiedervorstellung in voller Höhe fällig? Danke schonmal ;-)

Tüv muss nicht wieder bei dekra gemacht werden. Musst aber nochmal bezahlen.
Wenn du zur gleichen Prüfstelle gehst (mit dem Mängelbericht), dann ist die Wiedervorführung billiger.
Gehst du ohne Mängelbericht oder zu einer anderen Prüfstelle, dann ist nochmals die volle Gebühr fällig.

TÜV kannst Du auch in der Werkstatt machen lassen. Würdest du wieder zur Dekra gehen(fahren) fielen die TÜV Gebühren erneut an.

Hab noch was vergessen: Muss ich dann mit dem "neuen" TÜV mich dennoch bei der Dekra wieder vorstellen(wegen der Mängelliste)?
isedinger am 21. November 2008 22:29 Nein
frischling am 21. November 2008 22:29 nein brauchst du nicht
Guppy194 am 21. November 2008 22:29 nein, für die ist das erledigt

Wenn Du die Mängel beseitigst und das Fahrzeug innert vier Wochen wieder dort vorstellst, mußt Du eine geringere Gebühr zahlen.
Du kannst auch zu einer anderen Stelle fahren, zahlst aber dann die volle Gebühr.