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Ist es möglich, vom 7. zum 21. während der Probezeit zu kündigen, auch wenn im Vertrag nicht zum 15. oder Mon

gefragt von kaefer1002kaefer1002 am 08.12.2007 um 11:18 Uhr

Ist es möglich, vom 7. zum 21. während der Probezeit zu kündigen, auch wenn im Vertrag nicht zum 15. oder Monatsende steht??

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Recht x 35.278 Arbeitsrecht x 2.174

demosthenes
beantwortet von demosthenes am 8. Dezember 2007 14:29
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Vom 7. auf den 21. zu kündigen geht nicht auch, sondern ausschliesslich, wenn im Vetrag nichts vom 15. oder vom Monatsende steht.


Chillischote
beantwortet von Chillischote am 8. Dezember 2007 11:26
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Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit grundsätzlich vierzehn Tage. Die Kündigungsfrist während der Probezeit kann arbeitsvertraglich verlängert, aber nicht weiter verkürzt werden. Hier gilt das BGB und Arbeitsrecht.

Kommentar von 58669c94a0135d4a49f44f813517c1dbsmallkaefer1002 am 8. Dezember 2007 11:31

..mit der vierzehntägigen Kündigungsfrist ist mir ja klar, aber kann er die an jeden beliebigen Tag aussprechen?

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 9. Dezember 2007 01:09

"aber kann er die an jeden beliebigen Tag aussprechen?"

Ja, kann er.


anonym
beantwortet von Mimixs2 am 8. Dezember 2007 11:20
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Kommt auch auf deine Kündigungsfrist an!!!


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