kaefer1002 am 08.12.2007 um 11:18 Uhr
Ist es möglich, vom 7. zum 21. während der Probezeit zu kündigen, auch wenn im Vertrag nicht zum 15. oder Monatsende steht??

Vom 7. auf den 21. zu kündigen geht nicht auch, sondern ausschliesslich, wenn im Vetrag nichts vom 15. oder vom Monatsende steht.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Probezeit grundsätzlich vierzehn Tage. Die Kündigungsfrist während der Probezeit kann arbeitsvertraglich verlängert, aber nicht weiter verkürzt werden. Hier gilt das BGB und Arbeitsrecht.
kaefer1002 am 8. Dezember 2007 11:31 ..mit der vierzehntägigen Kündigungsfrist ist mir ja klar, aber kann er die an jeden beliebigen Tag aussprechen?
bitmap am 9. Dezember 2007 01:09 "aber kann er die an jeden beliebigen Tag aussprechen?"
Ja, kann er.