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Ist es möglich und sinnvoll, meine Mietkaution als Tagesgeldkonto anzulegen?

gefragt von hulupulumu am 15.06.2009 um 0:04 Uhr

Ich habe eine neue Wohnung gefunden und wurde nun vom Vermieter gebeten die Mietkaution anzulegen. Sollte ich da ein normales Sparbuch anlegen oder kann ich das auch über ein Tagesgeldkonto machen?

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Amador
beantwortet von Amador am 15. Juni 2009 14:19
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Klar ist es möglich. Sparbücher sind mehr oder weniger altmodisch und werden langsam aber sicher vom Tagesgeld ersetzt. Die beiden Anlageformen sind quasi identisch, nur dass es beim Tagesgeld mehr Zinsen gibt und nicht über ein Buch läuft, wo alle Transaktionen eingescannt werden müssen sondern ebenfalls über eine Karte (zeitersparnis). Das Tagesgeld eignet sich also herrvoragend für die Mietkaution.

Kommentar von hulupulumu am 15. Juni 2009 18:30

Super, danke für die Hilfe!

Kommentar von FreitagsMichl am 19. Juni 2009 10:21

Ich würde sagen, es kommt darauf an, ob du deinen Vermieter magst. Magst du ihn nicht, nimmst du ein Sparbuch, weil da die Zinsen komplett von der Inflation geschluckt werden und man wahrscheinlich sogar rechnerisch Minus macht (0,5% Zinsen, 2,5% Inflation). Willst du deinem Vermieter das net antun, leg das Geld auf ein Tagesgeldkonto und vergiss den Freistellungsauftrag net, wie einer meiner Vorredner schon gesagt hat. Falls du eine Übersicht über Tagesgeldkonten brauchst, schau mal auf 321finanzcheck.de vorbei. Evtl taugt dir ja das DKB Cash Konto mit den aktuell 2,55% p.a. aufs Tagesgeld. mfg der Michl


SASUMY
beantwortet von SASUMY am 15. Juni 2009 00:29
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Bei Tagesgeldkonten gibt es meist Probleme mit der Abtretung für den Vermieter. Die besten Anlagen findest Du auf www.mietkaution.de


Decernent
beantwortet von Decernent am 15. Juni 2009 00:06
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Bei mir wars vor Kurzem so dass das Geld minimal Verzinst bei der Bank verwahrt wird. Ist anscheinend so Gesetzlich geregelt. Obs als Tagesgeld geht wiess ich nicht


anonym
beantwortet von dantes am 15. Juni 2009 00:06
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Nimm ein Tagesgeldkonto und vergess einen kleinen Freistellungsauftrag nicht.


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