gutefrage.net, die Ratgeber Community
version2_beta
Login   |  Forum |  Richtlinien |  FAQ

62 

Ist es möglich, sich vom Orthopäden einen Überweisungsschein für einen anderen Orthopäden geben zu lassen?

gefragt von Superpops am 18.04.2007 um 21:50 Uhr

Ich war in diesem Quartal bereits bei einem Orthopäden wegen meiner Rückenbeschwerden. Leider war ich mit der Behandlung und Beratung nicht zufrieden. Ich würde jetzt gerne die Meinung eines anderen Orthopäden dazu hören und nicht nochmal die Praxisgebühr von Euro 10,- bezahlen. Ist das möglich?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Gesundheit (18718)
Arzt (718)
Orthopäde (24)
ähnliche Fragen

Reply


Ysobel
beantwortet von Ysobel am 18. April 2007 22:15
6x
Thumb_up

Wenn der Orthopäde dir eine Überweisung gibt, hast du Glück. Eine Quittung reicht leider nicht aus. Wir haben zwar freie Arztwahl, aber die eher eingeschränkt. Dank Frau Schmidt kannst du dir zwar einen Orthopäden aussuchen, aber wenn du nicht zufrieden warst, ist es mehr oder weniger dein Problem. Leider!! Es soll halt verhindert werden, das die Leute von einem Arzt zum anderen rennen (solche gibt es nämlich genug), aber auf viele trifft das nicht zu und die sind dann leider in das Popöchen gekniffen. Frag den Orthopäden, ob er so nett ist.

Kommentar von 94e68febe02677808e9d51b343b494c9smallLottesMa am 18. April 2007 22:26

Echt, ist das so? Das habe ich nicht gewußt, sorry!

Kommentar von 906a0bbe98354ac23e7a8bb90821dd59smallWildeFee am 19. April 2007 08:18

Das wundert mich, da ich vom Gyn einen Mitbehandlungssschein für einen anderen Gyn und von dem Kinderarzt meines Kleinen auch einen für einen anderen KiA bekommen hatte.

Kommentar von B6e916940f858768e14a55d95cd5c284smallYsobel am 19. April 2007 08:31

Dann hast du einen sehr guten Gyn und Kinderarzt. Ich weiss nur, das viele Aerzte sich dann auf den Schlips getreten fuehlen. :-)


WildeFee
beantwortet von WildeFee am 18. April 2007 21:54
5x
Thumb_up

Wenn ich richtig informiert bin, kannst Du vom Orthopäden einen Mitbehandlungsschein für einen anderen Orthopäden bekommen. Damit musst Du keine Praxisgebühr bezahlen, wenn es dasselbe Quartal ist.


LottesMa
beantwortet von LottesMa am 18. April 2007 21:57
3x
Thumb_up

Da sollte doch eigentlich die Quittung reichen, die du für's löhnen der Praxisgebühr gezahlt hast. Ansonsten haben wir freie Arztwahl - du kannst hingehen, wo und sooft du willst!

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 19. April 2007 06:57

das ist ein Irrtum. Du brauchst eine Überweisung, oder du zahlst 10 Euro Praxisgebühr. Soweit zur freien Arztwahl, danke an Ulla Schmidt. Und wenn Du den ärztlichen Notdienst ruftst, bezahlst du sowoeso die 10 Euro, da reicht die Quittung auch nicht.


anonym
beantwortet von ulrot am 19. April 2007 00:29
3x
Thumb_up

Hallo Superpops, und hast Du über das Problem schon einmal mit Deinem Hausarzt gesprochen? Wenn er ein guter ist wird er Dir einen guten Rat geben und Dich evtl. zu einem anderen Spezialisten überweisen. Gute Besserung


bommel65
beantwortet von bommel65 am 19. April 2007 09:22
1x
Thumb_up

Deshalb sollte man immer erst zum Hausarzt gehen und sich dort die Überweisung ausstellen lassen, dann laufen die Rückmeldungen der Fachärzte auch bei diesem wieder zusammen. Und mann muss nicht das Gefühl haben "was denkt denn der Orthopäde jetzt von mir, wenn ich zu einem anderen gehe?" Ich würde die Arzthelferin bitten eine Überweisung zu schreiben (was sie auch macht), und nur wenn sie fragt ehrlich aber höflich antworten. Dazu reicht es zu sagen daß man unsicher ist und einfach eine zweite Meinung einholen möchte. Kann aber sein, daß der eine Arzt den anderen kennt, wenn sie im gleichen Einzugsbereich praktizieren...





anonym
beantwortet von Angry87 am 19. April 2007 15:39
0x
Thumb_up

Warum nicht, ich habe doch freie Arztwahl, und mit jeden komme ich auch nicht zurecht. Zumal er es ja nur so bemerken kann, und seinen vielleicht ungewollten kleinen Fehler dann vielleicht abstellt.




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.