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ist es möglich rauszufinden wer der eigentümer eines miethauses ist von der adresse des miethauses?

gefragt von skint4everskint4ever am 20.07.2009 um 14:43 Uhr

ist es möglich rauszufinden wer der eigentümer eines miethauses ist von der adresse des miethauses?

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vermieter x 1.341 eigentümer x 70 miethaus x 8

heinmueck
beantwortet von heinmueck am 20. Juli 2009 14:46
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Auskünfte aus dem Grundbuch erhalten nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen. Ein Mieter ist z. B. berechtigt zu erfahren, wem das Haus gehört, in dem er eine Wohnung gemietet hat.

Wer nur Kaufabsichten hat und Kontakt zum Hauseigentümer möchte um diesem ein Angebot zu machen wird keine Auskunft erhalten. Kaufabsichten werden nicht als "berechtigtes Interesse" anerkannt (pure Neugier sowieso nicht).

Allerdings kann man diese Regelung umgehen. Anwälte und Notare müssen kein berechtigtes Interesse beim Grundbuchamt nachweisen. Sie erhalten immer Auskunft. Man kann also einen Anwalt beauftragen die Eigentumsverhältnisse zu erkunden. Natürlich kostet das Geld.

Kommentar von Simple_avatar10smallSchnuBee am 20. Juli 2009 14:55

das stimmt

Kommentar von 5158c3ec2673b97e7143207edfb155cesmallgeige am 20. Juli 2009 15:23

Mit einer kleinen Einschränkung.

Wird ein Rechtsanwalt nicht im nachgewiesenen Auftrag eines Notars, sondern als Vertreter einer Partei tätig, so muss er das berechtigte Interesse des Vertretenen darlegen und die Vollmacht vorlegen. Allerdings kann ein Rechtsanwalt für die in § 133 Abs. 4 Satz 3 GBO genannten Fälle zum eingeschränkten Abrufverfahren zugelassen werden.


anonym
beantwortet von Reisefreunde am 20. Juli 2009 14:44
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frage einfach einen Mieter dort, muß ja wissen wo er seine Miete hinbezahlt

Kommentar von SUNFRIEND4 am 20. Juli 2009 14:45

Würd ich auch so machen


SchnuBee
beantwortet von SchnuBee am 20. Juli 2009 14:44
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Kommt drauf an ob du ein begründetes Interesse hats, dann kannst du das Grundbuch einsehen.

Kommentar von Reisefreunde am 20. Juli 2009 14:45

genau so ist es...


Pumukl
beantwortet von Pumukl am 20. Juli 2009 14:44
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Grundbuchamt.

Kommentar von Bdeea491ff109356d11da59e864ad080smallNellina am 20. Juli 2009 14:44

Genau


Gloria1964
beantwortet von Gloria1964 am 20. Juli 2009 14:46
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Bei dem Mieter Klingeln und nach dem Motto ( hier wird demnächst doch eine Wohnung frei) nach Name + Adresse des Eigentümers fragen!


anonym
beantwortet von parisien am 20. Juli 2009 14:45
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das erfährt man bei dem grundbuchamt wenn berechtigte gründe angegeben werden.


anonym
beantwortet von klautke am 17. Oktober 2009 06:26
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hallo!

property research in leipzig: https://www.xing.com/profile/Peggy_Pohl

oder soweit ich weiss bei auch bei immoscout24 eine datenbank

grüsse a. klautke


albatros
beantwortet von albatros am 20. Juli 2009 23:35
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Durch Vorlage deines Mietvertrages beim Grundbuchamt ist dein berechtigtes Interesse für eine Einsichtnahme ins Grundbuch bestätigt. Die Einsichtnahme ist kostenlos, ein Auszug (schriftlich) ist kostenpflichtig. Eigentlich müsste ja der Eigentümer auch im Mietvertrag stehn, eine Hausverwaltung ist ja nicht Eigentümer und muss im Mietvertrag aufzeigen, wer der Eigentümer ist. Die Bestätigung gibt es dann infolge der Einsichtnahme. Nur der Eigentümer kann bestimmte Handlungen im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis vornehmen.


anonym
beantwortet von colinchen am 20. Juli 2009 14:45
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oft hängt im treppenhaus(Flur) ein schild,stiller portier genannt und dort findest du kontaktadresse


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