Premiere ist ja schließlich ein "gekaufter" Kanal. Angenommen man würde nur das sehen und keine anderen Sender empfangen....geht das überhaupt?

Nein, Du zahlst GEZ Gebühren sobald sich ein empfangsbereites Gerät im Haushalt befindet.

GEZ muss du so oder so zahlen. Auch wenn du keinen Fernseher oder Radio hast und nur einen PC, musst du GEZ zahlen. Gilt auch für Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
Das nennt sich jetzt neuartige Rundfunkgeräte!
Du hältst ein Fernsehgerät zum Empfang bereit. Daraus ergibt sich unmittelbar die Verpflichtung, bei der GEZ zu bezahlen.
Bei den Premiere-Kosten sollte es Dir aber doch ein leichtes sein, GEZ auch noch abzudrücken...

Nein. Es reicht, wenn Du ein zum Empfang geeignetes Gerät bereithälst. Das heißt: entweder TV und GEZ oder kein TV und dann auch keine GEZ

Nein, das tut nicht zur Sache, zumal du über den Premiere-Receiver auch öffentlich-rechtliche Sender empfangen kannst!
Natürlich nicht. Selbst wenn Du einen reparaturbedürftigen, nicht funktionierenden Fernsehempfänger in der Wohnung hast, musst Du zahlen. Er "könnte" ja repariert werden und dann "könnte" man fernsehen.
In meinen Augen alles modernes Raubrittertum! Aber eben typisch deutsch...
Nicht ganz - wenn die Empfangsteile ausgebaut sind (z. B. Geräte für Videovorführungen), fallen keine GEZ-Gebühren an. Haben mittlerweile fast alle Hochschulen so gemacht, nachdem die GEZ Ihnen plötzlich Rechnung über vergangene Jahre zugestellt hatte.
aber wer, ausser Elektronikern, Hobbybastlern etc., bitteschön hat die Fähigkeit dies auszubauen, ohne das Gerät zu schrotten?
Suchender am 15. April 2008 11:34 So siehts aus! Für die ewigen Wiederholungen muß man ständig zahlen... ist doch ein Witz! Wer es sehen möchte sollte es bezahlen und wer nicht halt nicht...Wie bei Premiere kann man sehen (zahlen) muß man aber nicht.
Wenn ARD, ZDF und die öffentlich-rechtlichen Sender Pay TV wären, würden sie in kürzester Zeit pleite sein.

Wer ist Rundfunkteilnehmer?
Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.
Was versteht man unter Rundfunkgeräten?
Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.
Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (unter anderem Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.