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Ist es möglich die GEZ-Gebühren zu umgehen, wenn man nur Premiere sieht?

gefragt von AlfredSchoe am 29.01.2008 um 10:25 Uhr

Premiere ist ja schließlich ein "gekaufter" Kanal. Angenommen man würde nur das sehen und keine anderen Sender empfangen....geht das überhaupt?


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Taraa
beantwortet von Taraa am 29. Januar 2008 10:26
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Nein, Du zahlst GEZ Gebühren sobald sich ein empfangsbereites Gerät im Haushalt befindet.


anjanni
beantwortet von anjanni am 29. Januar 2008 10:30
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Du hältst ein Fernsehgerät zum Empfang bereit. Daraus ergibt sich unmittelbar die Verpflichtung, bei der GEZ zu bezahlen.

Bei den Premiere-Kosten sollte es Dir aber doch ein leichtes sein, GEZ auch noch abzudrücken...

Kommentar von D0515a06384727a8135c03f2aa8e5d40smallTaraa am 29. Januar 2008 10:32

lol

Kommentar von 0fb9d4d78afa4f9f1d063d7587222c09smallSuchender am 15. April 2008 11:36

Es ist ja wohl ein Unterschied ob ich zum zahlen gezwungen werde oder ob es auf freiwilliger Basis läuft--Halloooo!!!


MacJohn
beantwortet von MacJohn am 29. Januar 2008 11:28
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Nein. Es reicht, wenn Du ein zum Empfang geeignetes Gerät bereithälst. Das heißt: entweder TV und GEZ oder kein TV und dann auch keine GEZ


Indy72
beantwortet von Indy72 am 29. Januar 2008 10:29
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Nein, das tut nicht zur Sache, zumal du über den Premiere-Receiver auch öffentlich-rechtliche Sender empfangen kannst!


maxxit
beantwortet von maxxit am 29. Januar 2008 10:31
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Natürlich nicht. Selbst wenn Du einen reparaturbedürftigen, nicht funktionierenden Fernsehempfänger in der Wohnung hast, musst Du zahlen. Er "könnte" ja repariert werden und dann "könnte" man fernsehen.

In meinen Augen alles modernes Raubrittertum! Aber eben typisch deutsch...




Kommentar von Rizzo am 29. Januar 2008 11:17

Nicht ganz - wenn die Empfangsteile ausgebaut sind (z. B. Geräte für Videovorführungen), fallen keine GEZ-Gebühren an. Haben mittlerweile fast alle Hochschulen so gemacht, nachdem die GEZ Ihnen plötzlich Rechnung über vergangene Jahre zugestellt hatte.

Kommentar von Simple_avatar10smallmaxxit am 8. März 2008 12:25

aber wer, ausser Elektronikern, Hobbybastlern etc., bitteschön hat die Fähigkeit dies auszubauen, ohne das Gerät zu schrotten?

Kommentar von 0fb9d4d78afa4f9f1d063d7587222c09smallSuchender am 15. April 2008 11:34

So siehts aus! Für die ewigen Wiederholungen muß man ständig zahlen... ist doch ein Witz! Wer es sehen möchte sollte es bezahlen und wer nicht halt nicht...Wie bei Premiere kann man sehen (zahlen) muß man aber nicht.

Kommentar von Simple_avatar10smallmaxxit am 23. April 2008 01:17

Wenn ARD, ZDF und die öffentlich-rechtlichen Sender Pay TV wären, würden sie in kürzester Zeit pleite sein.


guslan
beantwortet von guslan am 29. Januar 2008 10:36
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GEZ muss du so oder so zahlen. Auch wenn du keinen Fernseher oder Radio hast und nur einen PC, musst du GEZ zahlen. Gilt auch für Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
Das nennt sich jetzt neuartige Rundfunkgeräte!


tradaix
beantwortet von tradaix am 29. Januar 2008 11:33
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Wer ist Rundfunkteilnehmer?

Nach der gesetzlichen Definition ist derjenige Rundfunkteilnehmer, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Für das Autoradio gilt derjenige als Rundfunkteilnehmer, auf den das Kraftfahrzeug zugelassen ist.

Was versteht man unter Rundfunkgeräten?

Rundfunkempfangsgeräte sind alle Geräte, mit denen Rundfunkprogramme (Radio- oder Fernsehprogramme) unabhängig vom Empfangsweg empfangen oder aufgezeichnet werden können.

Dazu gehören neben herkömmlichen Radios und Fernsehgeräten (unter anderem Radiowecker, Autoradios, Navigationsgeräte mit Empfangsteil, Mobiltelefone mit Rundfunkempfangsteil, PCs mit Radio- oder Fernsehkarte, DVD-/Video-Rekorder mit Empfangsteil) auch neuartige Rundfunkgeräte (zum Beispiel Rechner, die Rundfunkprogramme ausschließlich über Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).

Ebenso gebührenpflichtig sind an Radios und Fernsehgeräte angeschlossene Lautsprecher oder Monitore, wenn sie als gesonderte Hör- oder Sehstellen betrieben werden.

http://www.gez.de


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Januar 2008 23:12
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