Ich habe eine frage zur Abgeltungssteuer, die ab dem 1. Januar kommt: Ist es möglich Depotgebühren als Werbungskosten von der Abgetungssteuer abzuziehen? Danke

Nein, das ist ab dem 01.01.2009 nicht mehr möglich.
Nein, das wird nicht funktionieren: Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro, für Verheiratete in Höhe von 1.602 Euro reduziert werden. Damit werden typisierend Werbungskosten berücksichtigt, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat geringere Werbungskosten als 800 Euro... http://www.fmm-magazin.de/abgeltungssteuer-bedeutung-und-antworten-auf-viele-fragen-finanzen-mmkat67id442.html
Ist das wirklich so? Depotgeb. und Fahrtkosten zur HV dienen der Gewinnerwartung. Ohne Geb. kein Depot, kein Ertrag, keine Steuer. Also müßten direkt dem Ertag zuzurechnende Kosten auch Werbungskosten sein. Oder?