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Ist es möglich Depotgebühren als Werbungskosten von der Abgetungssteuer abzuziehen?

gefragt von lostrommel am 26.11.2008 um 16:50 Uhr

Ich habe eine frage zur Abgeltungssteuer, die ab dem 1. Januar kommt: Ist es möglich Depotgebühren als Werbungskosten von der Abgetungssteuer abzuziehen? Danke

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Geld x 22.814 Steuer x 2.338 Abgeltungssteuer x 223 Werbungskosten x 117 Depotgebühren x 6

YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 26. November 2008 16:51
3x
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Nein, das ist ab dem 01.01.2009 nicht mehr möglich.

Kommentar von pblaw am 8. Januar 2009 19:20

Ist das wirklich so? Depotgeb. und Fahrtkosten zur HV dienen der Gewinnerwartung. Ohne Geb. kein Depot, kein Ertrag, keine Steuer. Also müßten direkt dem Ertag zuzurechnende Kosten auch Werbungskosten sein. Oder?


anonym
beantwortet von herrkaiser am 26. November 2008 16:55
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Nein, das wird nicht funktionieren: Die Bemessungsgrundlage entspricht den Bruttoerträgen, die nur durch den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro, für Verheiratete in Höhe von 1.602 Euro reduziert werden. Damit werden typisierend Werbungskosten berücksichtigt, denn die ganz überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat geringere Werbungskosten als 800 Euro... http://www.fmm-magazin.de/abgeltungssteuer-bedeutung-und-antworten-auf-viele-fragen-finanzen-mmkat67id442.html



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