Es würde ein Arbeitsplatz frei werden.Aber nur wenn betroffene Person mit 60 Jahren in Rente geht. Die Person möchte auch gern, aber 18 % Rentenabschlag in Kauf nehmen, ist sehr viel. Nun hörten wir, dass man auch stundenweise pro Woche arbeiten kann, ohne den Abschlag. Ist das eine Fehlinformation.
Wie soll das gehen? Wenn jemand mit 60 in Rente geht, dann hat er die Abzüge, das ist Fakt.
Alles was nach diesem Termin verdient wird, ändert nichts an der Rentenhöhe. Für die Rentenversicherung ist der Fall abgeschlossen.
justii am 10. März 2009 07:35 korrekt
Man kann statt der Vollrente auch eine Teilrente in Anspruch nehmen.
Dann ist nur der Teil, der ab 60 gezahlt wird, um die 18% gekürzt.
Rententeile, die später erst beginnen, haben weniger Abzüge.
Außerdem gibt es immer noch die Möglichkeit der Altersteilzeit.
Ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung ist bei solchen Fragen sehr zu empfehlen.