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Ist es möglich, dass man mit dem Großteil des Gehaltes für den Unterhalt der Mutter aufkommen muss?

gefragt von lovelyrita am 04.12.2007 um 14:59 Uhr

Meine Eltern lassen sich nach 41-Ehejahren scheiden. Das allein ist schon schlimm genug. Aber nun kommt hinzu, dass ich möglicherweise für meine mittlerweile pflegebedürftige Mutter finanziell in hohem Maße aufkommen muss, weil ihre Rente nicht ausreichend ist.


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Reply


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 4. Dezember 2007 15:03
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vom gesetzgeber ist genau vorgeschrieben um wieviel prozent es sich handelt außerdem bekommst du noch einen fragebogen indem du alle deine verpflichtungen auflisten kannst erst dann wird berechnet also alles angeben!


anonym
beantwortet von uric1 am 4. Dezember 2007 15:21
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Hallo lovelyrita,

Du wirst sehr wahrscheinlich demnächst einen sechsseitigen Anhörungsboden vom Landratsamt zugeschickt bekommen. ( Siehe Antwort 1 )

Bei diesem Anhörungsbogen bleibt Dir nichts übrig, als Dich finanziell auszuziehen. Aber wenn Du Glück hast, hat es sich dann auch für alle Zeiten erledigt.

Wenn sich rausstellt, dass nicht mehr für Dich zum Leben übrig bleibt, als der Dir zustehende Freibetrag, dann bist Du aus der Sache raus.

Gruß uric


Indy72
beantwortet von Indy72 am 4. Dezember 2007 15:06
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Auf die Prozente kommt es dabei nicht an. Allerdings gibt es relativ hohe Selbstbehalte, so dass man sicherlich einen anständigen Betrag für sich und seine Hauhaltsangehörigen behält.

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 4. Dezember 2007 15:13

da ich das selbst in nächster nähe miterlebt habe und das erst vor 1monat kann ich behaupten das da nach prozenten gerechnet wurde

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 4. Dezember 2007 22:02

Man kann zu jedem Bescheid einen Widerspruch einlegen!


anjanni
beantwortet von anjanni am 4. Dezember 2007 15:07
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Erst mal ist Dein Vater unterhaltsverpflichtet. Aber er wird wohl auch nicht so vermögend sein?

Du solltest eine Beratungsstelle (Caritas, Diakonie, AWO...) aufsuchen, die sich in diesen Fragen auskennt. Die kann Dir für Deinen speziellen Fall und für Deine Daten sagen, was Du leisten mußt - und was gegebenenfalls noch berücksichtigt wird.


anonym
beantwortet von Rolfe am 4. Dezember 2007 23:04
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Der sog. Elternunterhalt sieht hohe Freibeträge für die unterhaltsverpflichteten Kinder vor - eben, weil die in der Regel ihre eigene Familie haben. Wer als unterhaltsverpflichtetes Kind arbeitet, hat schon deswegen mindestens einen Freibetrag von 1250 EUR - hinzu kommen Freibeträge für die eigene Frau (wenn sie nicht oder nur geringfügig arbeitet) und für die eigenen Kinder in Höhe des Kindesunterhalts lt. Tabelle (auch bei Zusammenleben). Da bleibt für die Pflege der Mutter in der Regel nichts mehr übrig. Selbst die eigene Altersvorsorge kann man mit 5 % des Bruttoeinkommens gegenrechnen. Am besten einfach mal googeln unter dem Stich- wort "Elternunterhalt". Generell würde ich mir darüber jetzt noch keine Gedanken machen, weil im Gegensatz zum Kindesunterhalt die Eltern ihre eigene Bedürftigkeit nachweisen müssen. Damit sich die Angehörigen nicht gegenseitig in einer derart angespannten Lage zerfleischen, verlangt der Gesetzgeber nicht, dass sich die Eltern direkt an die Kinder wenden, sondern die Eltern müssen - wenn eigene Einkünfte nicht ausreichen - sich an das Sozialamt zwecks Übernahme evtl. Heimkosten wenden. Das Sozialamt wendet sich dann an die Kinder und fordert sie auf, ihre Vermögensverhältnisse offen zu legen. Und dann beginnt das o.g. Prozedere mit den Freibeträgen pp. Aber:

Wer sich als Kind seiner Eltern die Mühe macht und seine Eltern nicht ins Heim abschiebt, wird dafür von diesem Staat bestraft! Ich kann selbst zusammen mit meiner Frau ein Lied davon singen. Wir beide haben die Mutter und Grossmutter meiner Frau - also 2 Pflegefälle - 1991 nicht abgeschoben, sondern zu Hause von Pflegediensten betreuen lassen. Mit der Konsequenz, dass es für die ambulante Pflege viel weniger Pflegegeld gab und wir (damals beide berufstätig) die darüber hinausgehende Pflege aus moralischen Erwägungen mit Krediten finanziert und damit unsere eigene Existenz zerstört haben. Hätten wir beide ins Heim abgeschoben, hätten wir wegen der relativ hohen Freibeträge überhaupt nichts zahlen brauchen. Damals (ohne Pflegeversicherung und mit unmenschlichen Pflegeverhältnissen in den Heimen) hätten wir aber nicht mal unseren ärgsten Feind ins Heim abgeschoben. Jetzt sind wir beide in der Insolvenz - und das alles nur, weil wir menschlich gehandelt haben. Ich kann allen, die jemals in eine solche Lage kommen, nur raten, sich zu entscheiden: entwder Menschlichkeit oder Geld! Eine andere Wahl gibt es in dieser Gesellschaft nicht! Allerdings fällt heute die Entscheidung zum Heim leichter, weil die Bedingungen heute in der Regel auch menschlicher geworden sind - davon konnte man Anfang bis Ende der 90er Jahre im Osten (bin aus dem Osten) wahrlich nicht reden...







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