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Ist es möglich, dass die Oma das Sorgerecht bekommt, obwohl noch ein Elternteil lebt?

gefragt von Nick19 am 05.12.2008 um 10:26 Uhr

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anonym
beantwortet von Auskunft am 5. Dezember 2008 10:32
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Stößt nur einem Elternteil etwas zu, dann erhält immer das verbleibende Elternteil die Sorge für die Kinder.

Wenn also eine Mutter stirbt, bekommt auch dann der Vater der Kinder das Sorgerecht, wenn er vorher nur wenig oder keinen Kontakt zu den Kindern hatte (§ 1680 BGB Abs. 2)

Einzige Einschränkung: das Wohl des Kindes.

Wenn Alleinerziehende im Falle ihres Todes lieber hätten, dass das Kind zu den Großeltern oder der Patentante kommt, dann muss in einer letztwilligen Verfügung genau aufgeführt sein, warum das Kind nicht zum überlebenden Elternteil soll, sondern zu den Großeltern.

Die Ungeeignetheit des überlebenden Elternteils muss detailliert aufgelistet werden. Nur bei schwerwiegende Gründen wird das Vormundschaftsgericht gegen das überlebende Elternteil entscheiden.

Können Großeltern die Kinder bekommen?

Theoretisch ja. Wichtig ist, dass die Großeltern gesund und möglichst jung sind. Die Großeltern dürfen in jedem Fall nicht älter als 75 Jahre sein.

Bei den Großeltern ist zu überprüfen, ob sie dieser Aufgabe kräftemäßig tatsächlich noch gewachsen wären. Ein Kleinkind wird kaum zu seiner 72 Jahre alten Oma kommen, weil damit gerechnet werden muss, dass die Oma stirbt, bevor das Kind erwachsen ist.

(http://www.hr-online.de/website/rubriken/ratgeber/index.jsp?rubrik=3642&key=standarddocument7489870)

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 5. Dezember 2008 11:27

hallo auskunft, ich hab mir mal die von Dir zitierte Seite (www.hr-online.de) angeschaut; die dort geäußerte Aussage, dass eine Oma mit 72 nicht mehr das Sorgerecht über ein Kleinkind bekommen kann, halte ich schon für sehr bedenklich, wieviel Omas und Opas gibt es denn die sich in diesem Alter mit großem Engagement um ihre Enkel kümmern, weil die Eltern z.B. ganztags beschäftigt sind; stell Dir mal den Fall vor, dass beide Eltern tödlich verunglücken; soll dann das Kind in ein Heim oder zu einer anderen völlig fremden Familie kommen, weil angeblich die Großeltern zu alt sind? also meine Meinung: wer diesen Artikel beim HR geschrieben hat, hat nicht viel Ahnung vom Leben.

Kommentar von Auskunft am 5. Dezember 2008 12:04

Deine Argumente kann ich verstehen.

Ich glaube aber nicht, dass das die persönliche Meinung des Verfassers/der Verfasserin des Artikels ist, sondern das die Stellen (Gerichte ? Jugendämter?), die über die Vergabe des Sorgerechts entscheiden, auch nach diesen Kriterien urteilen.


Claudine74
beantwortet von Claudine74 am 5. Dezember 2008 10:28
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Das Sorgerecht hat direkt nichts mit dem Existieren/Leben oder nicht von dem einen oder anderen Elternteil zu tun.

Wenn die Eltern das Sorgerecht verwirken oder abgeben bekommt das Sorgerecht für das Kind im Zweifel sogar das Jugendamt m.W.


Henry59
beantwortet von Henry59 am 5. Dezember 2008 10:28
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Ja


honey888
beantwortet von honey888 am 5. Dezember 2008 10:28
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Hi wär ganz gut wenn du kurz schildern würdest um was es genau geht... lg


moon73
beantwortet von moon73 am 5. Dezember 2008 10:28
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Grundsätzlich ja, aber dann müssen auch Gründe dafür vorliegen, warum der noch lebende Elternteil seiner elterlichen Sorge nicht mehr nachkommen kann. Dann kann unter gegebenen Umständen der Großmutter das Sorgerecht übertragen werden. Einfach mal beim Jugendamt beraten lassen.



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