ist es mit 15 jahren möglich zuhause auszuziehen und zu meinem freund zu ziehen aus wenn eltern dagegen sind??? danke im voraus!

Nur wenn deine Eltern dich schlecht behandeln, dann kannst du zum Jugendamt.
Einfach so mit 15 zu ihm ziehen, wenn die Eltern dagegen sind, ist nicht.

Grundsätzlich nein, Du bist schliesslich noch minderjährig. Deine Eltern sind doch für Dich verantwortlich. Übrigens mit 15 kracht sich jeder mit den Eltern. Und mit 16. Mit 17 auch. Mit 18 meistens auch noch... Was ist passiert? Mit 15 hat wirklich jeder "unüberbrückbare Differenzen" mit den Eltern, es gibt sicher 1000 Punkte, bei denen ihr nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen werdet, aber versucht doch, euch zu arrangieren.

Das Gesetz schränkt dein Geschäftsfähigkeit nicht umsonst bis zum 18.LJ ein - du sollst vor voreiligen Entscheidungen geschützt werden! Und das deine Eltern noch erziehungsberechtigt sind macht durchaus Sinn mein Freund

Nein, erst mit 18 darfst du machen was du willst.

NEIN!!! 18 Jahre LT KANNST MACHEN WAS DU WILLST
deine eltern machen sich sorgen und dürfen dir das garnicht erlauben wenn du es zu hause nicht aushalten kanst dann must u zum jugendamt gehen dein freund macht sich auch strafbar wenn er dir obdach giebt

nein und vor allem nicht bei deinem Freund, du kannst unter umständen ab 16 ausziehen aber NUR wenn deine Eltern es erlauben oder sie deiner Entwicklungsstufe psychologisch und pysiologisch beeinträchtigen

Nein, wenn Deine Eltern Dich schlecht behandeln - und damit sind nun keine Verbote wie "nicht beim Freund uebernachten" gemeint - dann kommst Du in ein Maedchenwohnheim! Lustig ist das aber nicht, da die sich IMMER an die Gesetze halten und Du unter 18 nicht einmal ausser Haus uebernachten darfst und das Taschengeld ist auch nicht sonderlich hoch...

hier gab es auch mal eine Diskussion zu dem Thema:
http://www.kummer-sorgen-forum.de/familie/875-minderjaehrig-ausziehen.html

Nein, denn du bist in keinem Umfang geschäftsfähig und deine eltern haben das sorgerecht..was ihnen auf Grund besonderen versagens gerichtlich oder per Amts wegen entzogen werden muss..

nein. mit 18 bist du volljährig. gfs kann dein freund stress bekommen... verführung minderjähriger...
Juergenstade am 19. Februar 2009 16:26 danke .bitte für die antwort.
da von den Eltern Aufsicht- und Erzieherischen Massnahmen durchzuführen verhindert sind, wird das das Jugendamt nicht zustimmen.
aber ich glaube nicht,dass das Jugendamt dann erlaubt,beim Freund zu wohnen!!
Nein das nicht. Das geht sowieso nur mit Einverständnis der Eltern