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ist es mit 15 möglich zuhause auszuziehen und zu meinem freund zu ziehen auchwenn eltern dagegen sin

gefragt von remix1099 am 19.02.2009 um 9:11 Uhr

ist es mit 15 jahren möglich zuhause auszuziehen und zu meinem freund zu ziehen aus wenn eltern dagegen sind??? danke im voraus!

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erziehung x 3.274 stress zu hause x 6 stress mit eltern x 5

Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 19. Februar 2009 09:12
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Nur wenn deine Eltern dich schlecht behandeln, dann kannst du zum Jugendamt.
Einfach so mit 15 zu ihm ziehen, wenn die Eltern dagegen sind, ist nicht.

Kommentar von 2896b4924a24d2822537f3af1759ca2asmallWolkenheim am 19. Februar 2009 09:21

aber ich glaube nicht,dass das Jugendamt dann erlaubt,beim Freund zu wohnen!!

Kommentar von 56583beffeaad98f5231d8b8f5b4bcc9smallSandra2804 am 19. Februar 2009 09:25

Nein das nicht. Das geht sowieso nur mit Einverständnis der Eltern


Wolkenheim
beantwortet von Wolkenheim am 19. Februar 2009 09:11
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Nein,ich denke nicht und das ist auch gut so!!


Saranto
beantwortet von Saranto am 19. Februar 2009 09:16
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Grundsätzlich nein, Du bist schliesslich noch minderjährig. Deine Eltern sind doch für Dich verantwortlich. Übrigens mit 15 kracht sich jeder mit den Eltern. Und mit 16. Mit 17 auch. Mit 18 meistens auch noch... Was ist passiert? Mit 15 hat wirklich jeder "unüberbrückbare Differenzen" mit den Eltern, es gibt sicher 1000 Punkte, bei denen ihr nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen werdet, aber versucht doch, euch zu arrangieren.


LuckyLuke87
beantwortet von LuckyLuke87 am 19. Februar 2009 09:15
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Das Gesetz schränkt dein Geschäftsfähigkeit nicht umsonst bis zum 18.LJ ein - du sollst vor voreiligen Entscheidungen geschützt werden! Und das deine Eltern noch erziehungsberechtigt sind macht durchaus Sinn mein Freund


binka
beantwortet von binka am 19. Februar 2009 09:12
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nein


Mariposa68
beantwortet von Mariposa68 am 19. Februar 2009 09:11
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Nein, erst mit 18 darfst du machen was du willst.


Kaninchen95
beantwortet von Kaninchen95 am 6. September 2009 20:35
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NEIN!!! 18 Jahre LT KANNST MACHEN WAS DU WILLST


anonym
beantwortet von pflgemama am 19. Februar 2009 20:37
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deine eltern machen sich sorgen und dürfen dir das garnicht erlauben wenn du es zu hause nicht aushalten kanst dann must u zum jugendamt gehen dein freund macht sich auch strafbar wenn er dir obdach giebt


lamagoes
beantwortet von lamagoes am 19. Februar 2009 10:05
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nein und vor allem nicht bei deinem Freund, du kannst unter umständen ab 16 ausziehen aber NUR wenn deine Eltern es erlauben oder sie deiner Entwicklungsstufe psychologisch und pysiologisch beeinträchtigen


MsPurple
beantwortet von MsPurple am 19. Februar 2009 09:29
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Nein, wenn Deine Eltern Dich schlecht behandeln - und damit sind nun keine Verbote wie "nicht beim Freund uebernachten" gemeint - dann kommst Du in ein Maedchenwohnheim! Lustig ist das aber nicht, da die sich IMMER an die Gesetze halten und Du unter 18 nicht einmal ausser Haus uebernachten darfst und das Taschengeld ist auch nicht sonderlich hoch...


Beastman
beantwortet von Beastman am 19. Februar 2009 09:28
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hier gab es auch mal eine Diskussion zu dem Thema:

http://www.kummer-sorgen-forum.de/familie/875-minderjaehrig-ausziehen.html


andreas48
beantwortet von andreas48 am 19. Februar 2009 09:25
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Nein, denn du bist in keinem Umfang geschäftsfähig und deine eltern haben das sorgerecht..was ihnen auf Grund besonderen versagens gerichtlich oder per Amts wegen entzogen werden muss..


lynnie1981xx
beantwortet von lynnie1981xx am 19. Februar 2009 09:18
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Nein


nura1
beantwortet von nura1 am 19. Februar 2009 09:17
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Ich denke nein, vorallem von was willst Du leben?


Juergenstade
beantwortet von Juergenstade am 19. Februar 2009 09:15
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nein. mit 18 bist du volljährig. gfs kann dein freund stress bekommen... verführung minderjähriger...

Kommentar von E9620b8b44e06a8c1654322a0b5dda78smallJuergenstade am 19. Februar 2009 16:26

danke .bitte für die antwort.


wj2000
beantwortet von wj2000 am 19. Februar 2009 09:14
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Nein , das ist nicht möglich!


anonym
beantwortet von luetzelmatt am 19. Februar 2009 09:14
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Möglich schon aber nicht erlaubt.


anonym
beantwortet von newcomer am 19. Februar 2009 09:14
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da von den Eltern Aufsicht- und Erzieherischen Massnahmen durchzuführen verhindert sind, wird das das Jugendamt nicht zustimmen.


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