Ist es mir (20 Jahre) erlaubt mit meiner Nichte (14 Jahre) in den Urlaub zu fliegen?

gefragt von FictionBeautyFictionBeauty am 07.01.2009 um 10:17 Uhr

Hallo,

ich habe geplant meine 14jährige Nichte dieses Jahr in den Urlaub mitzunehmen (Griechenland, also EU). Natürliche habe ich dafür die Vollmacht ihrer Mutter. Doch nun die Frage: benötige ich dafür spezielle Unterlagen bzw. gibt es hierfür eine spezielle Rechtsgrundlage?

Freue mich über Antworten, weil ich die Reise langsam buchen möchte.

MfG

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

recht x 38.307 kinder x 20.107 urlaub x 10.457

Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 7. Januar 2009 10:42
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

aus Deutschland kann mit gültigen Papieren ausgereist werden

es gibt jedoch Länder, die bei einreisenden Minderjährigen eine Erklärung über die Berechtigung der Einreise verlangen, wenn ohne eine erziehungsberechtigte Person eingereist wird; bei Griechenland ist das jedoch nicht der Fall;

schau mal da nach:

http://www.auswaertiges-amt.de

dann bei "Reiseinformationen"; ruf das entsprechende gewünschte Land auf und die kannst die jeweils gültigen Informationen bekommen;


frijola
beantwortet von frijola am 7. Januar 2009 10:19
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit Vollmacht der Erz.berechtigten und vielleicht einer Auslandskrankenversicherung sollte das schon klargehen. Hat sie auch einen Reisepass?


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 7. Januar 2009 10:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Mit der Einverständsniserklärung der Eltern sehe ich da kein Problem


FictionBeauty
beantwortet von FictionBeauty am 7. Januar 2009 10:29
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Dachte ich mir auch, dass Vollmacht und Kinderausweis reichen werden. Nur wie gesagt: Lieber einmal nachgefragt.

Kommentar von 9d97e38e7e8bc852a7e1c63916ff115dsmallklikoklack am 7. Januar 2009 11:00

Hi fictionbeauty, benutz doch den Kommentar-Button für deine Kommentare! Dann kann man sie besser zuordnen, und Du gibst Dir nicht so viele Antworten auf Deine eigene Frage!


anonym
beantwortet von Maikaeferin am 7. Januar 2009 10:24
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Kinderausweis gilt meines wissens nur bis 14 jahre.die Nichte kann einen Pass beatragen mit einverständnis des Erziehungsberechtigten.


anonym
beantwortet von verena79 am 7. Januar 2009 10:23
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Finde das auch eine interessante Frage - würde mich aber wundern, wenn das gesetzlich geregelt ist. Solange sie von ihren Eltern mitdarf, sollte das eigentlich kein Problem sein.


anonym
beantwortet von Maikaeferin am 7. Januar 2009 10:22
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

warum bist du so unsicher? hast du Sex mit der Nichte vor? ab 14 bestimmt jedes Kind selbst über ihren körper.kann auch ohne Einverständnis der Mutter die Pille haben.Warum fährt die Mutter nicht mit oder Gleichaltrige.Fährst du mit Freundin oder Freunden?

Kommentar von E7833c8129179618ea8f8203252a8524smallvollimleben am 7. Januar 2009 10:24

Ist doch Weiblich!!!

Kommentar von Cac3ed210ec87684aed724f075ecd1c5smallFictionBeauty am 7. Januar 2009 10:27

Wie niveaulos ist denn die Antwort? Das hat nichts mit Unsicherheit zu tun, ich möchte nur vorher sichergehen und nicht erst, wenn ich schon gebucht habe bzw. schon im Urlaub bin. Lieber einmal mehr gefragt, als dann im Urlaub oder am Flughafen mit Problem dastehen.


FictionBeauty
beantwortet von FictionBeauty am 7. Januar 2009 10:21
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Benötige ich dazu die Vollmacht beider Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form?

Nein, aber sie hat einen Kinderausweis. Benötigt man denn innerhalb der EU noch Reisepässe???

Kommentar von E7cd1c44f6b48125d3670b78d3e5ae3bsmallMalkia am 7. Januar 2009 10:34

Ich denke mal, im Reisebüro müsste man darüber Auskunft bekommen, was du alles an Papieren brauchst. Frag doch da auch mal nach. Reisepass benötigt man nicht, aber Perso.


Malkia
beantwortet von Malkia am 7. Januar 2009 10:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wüßte ich nicht, das es da Vorschriften geben sollte.


kuemmel
beantwortet von kuemmel am 7. Januar 2009 10:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein. Du bist erwachsen und kannst sie mitnehmen wohin du willst. Trozdem gute Frage!


anonym
beantwortet von Numbsi am 7. Januar 2009 10:19
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Darfste doch wenn du für die Zeit Erziehungsberechtigte bist


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.