zwecks des rechts auf streik
Nein, es gibt eine Schulpflicht. Beamte dürfen ja auch nicht streiken.
Wenn man streikt, geht man trotzdem zum Betrieb, schafft nur nicht. Ich glaube du bist seit einiger Zeit im Streik.
Volltreffer xD
Streikrecht haben diejenigen, die arbeiten. Wenn jemand für seine Arbeit bezahlt wird, darf er unter genau definierten Umständen (Koalitionsfreiheit, Friedenspflicht, Urabstimmung kannst Du mal nachschlagen) streiken - erhält während der Zeit, die er streikt aber keine Entlohnung. Bestimmte Berufsgruppen und Beamte haben allerdings kein Streikrecht und dürfen nie streiken.
Schüler arbeiten nicht, sondern erhalten ihre Bildung und Ausbildung von den arbeitenden Menschen in Deutschland bezahlt. Umgehkehrt besteht eine gesetzliche Schulpflicht, d. h. die Pflicht regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Eine Ausnahme von der Schulpflicht existiert nur in sehr eng gefassten Ausnahmen (Krankheit, Trauerfall in der Familie), die bescheinigt und durch den Direktor oder das Schulamt genehmigt werden müssen.
Wenn Schüler glauben, sie würden Streiken, so ist das streng genommen eine Perversion des Begriffes "Streik" - es ist definitionsgemäß eher eine Haltung von "Bildungsverweigerung".
Nein... Wie bitte kommt man darauf? Sei froh, dass du was lernen kannst. Andere würden sich freuen...

bis zu einem gewissen alter, hast du "schulpflicht", dass heißt du darfst nicht fehlen, sofern du nicht krank bist, oder andere triftige gründe hast

hier ist schulpflicht.du kannst nicht einfach deine eigenen regeln erstellen.

Geh ins Bett, dann werden deine Fragen nicht noch schlimmer und morgen in die Schule! Es gibt eine Schulpflicht,wenn Du sie nicht einhällst, holt Dich das Ordnungsamt persönlich ab.

sehr dumme frage
gegenfrage: willst du später kein geld verdienen ?

nein soweit sind wir noch nicht, für dich besteht Schulpflicht...

Nein, du musst in die Schule, das ist Pflicht. Aber du kannst die ne Genehmigung vom Rektor holen, falls du mal zu einer Demonstration willst oder sowas.

Bis 18Jahren ist man schulpflichtig und MUSS in die Schule! Ausnahmen möglich,wegen Krankheit o.ä

Es kommt zwar ein wenig spät, aber an den Bildungsstreiks teilzunehmen ist legitim.
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Da du nur das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (Art. 8, Grundgesetz) wahrgenommen hast. Die Schulpflicht ist ja schließlich den Grundrechten der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit untergeordnet.
Diese Entscheidung ist zudem auch mit dem Schulgesetz vereinbar. Dieses formuliert als Aufgabe der Schule, die Schüler zu Persönlichkeiten heranzubilden, die fähig sind, „[...] das staatliche und gesellschaftliche Leben auf Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde [...] zu gestalten“ (SchulG, §1). Somit muss sichergestellt sein, dass die Schüler die o.g. Grundrechte und Grundlagen der Demokratie zu jeder Zeit wahrnehmen und besonders ihr Schulleben bzw. explizit die Bildungspolitik mit ihren Mitteln gestalten können.
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Ich hoffe du hast teilgenommen ;o)
Seit Friedrichs Zeiten ist es so, und es ist gut so! Es gibt allerdings einige (wenige), die so übermäßig begabt sind, dass man ihnen die Schule ersparen sollte. Aber nicht einmal das ist möglich. Übrigens ist die Schulpflicht noch das einzige, was wirklich für alle gilt.
guten abend
das recht zu streiken entbindet dich in keinster weise vom besuch der schule. ähnlich bei arbeitern und angestellten. die haben auch das recht zu streiken. so ein streik muss aber gewisse bedingungen erfüllen, wie z.b vorherige anmeldung, absprachen z.b mit der gewerkschaft oder dem betriebsrat.
bleibst du einfach zuhause ist das kein streik, sondern schlicht bummelei oder unentschuldigtes fehlen.
dein stummer protest gegen irgendetwas, durch einfaches nichterscheinen in der schule wäre also kein streik.
auch mal darüber nachdenken, das leute für gewisse rechte lange gekämpft haben.
tschüss burki
Nein! Tus nicht!
Nie ohne Krankmeldung und die immer gut aufheben!

Du hast das Recht in die Schule zu gehen. Das Wort Streik wäre hier nicht angebracht, wenn Du gegen etwas demonstrieren möchtest, was Dir nicht gefällt.
Unterschiede legitim und legal!
Schulpflicht bedeutet: Du darfst nicht, aber ziviler Ungehorsam ist natürlich manchmal angemessen (aber nicht, um einfach "frei" zu haben, sondern um zu "demonstrieren")
Unterschiede legitim und legal!
Schulpflicht bedeutet: Du darfst nicht, aber ziviler Ungehorsam ist natürlich manchmal angemessen (aber nicht, um einfach "frei" zu haben, sondern um zu "demonstrieren")
Nee - ganz und gar nicht.
Wenn Du unter 18 bist, unterliegst Du der Schulplficht - und dann ist unentschuldigtes Fehlen Schwänzen.

Diese Frage ist so Dum das sie kaum Beantwortet werden muss. Du musst zur Schule auch wenn Du gerne Streiken würdest.
Hier in Deutschland gibt es die Schulpflicht. Also streiken ist nicht.