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Ist es mein Recht eine gewisse Zeit nicht in die Schule zu gehen ?

gefragt von Reagieren am 12.05.2009 um 22:24 Uhr

zwecks des rechts auf streik

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recht x 35.363 schule x 23.297 kinder x 18.013

Qetan
beantwortet von Qetan am 12. Mai 2009 22:25
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nein, Du hast kein Streikrecht sondern Schulpflicht.


pb1791
beantwortet von pb1791 am 12. Mai 2009 22:25
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Nein, es gibt eine Schulpflicht. Beamte dürfen ja auch nicht streiken.


anonym
beantwortet von DerHelmut am 12. Mai 2009 22:25
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Wenn man streikt, geht man trotzdem zum Betrieb, schafft nur nicht. Ich glaube du bist seit einiger Zeit im Streik.

Kommentar von Reagieren am 12. Mai 2009 22:26

Volltreffer xD


anonym
beantwortet von ogdan am 12. Mai 2009 22:29
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Streikrecht haben diejenigen, die arbeiten. Wenn jemand für seine Arbeit bezahlt wird, darf er unter genau definierten Umständen (Koalitionsfreiheit, Friedenspflicht, Urabstimmung kannst Du mal nachschlagen) streiken - erhält während der Zeit, die er streikt aber keine Entlohnung. Bestimmte Berufsgruppen und Beamte haben allerdings kein Streikrecht und dürfen nie streiken.

Schüler arbeiten nicht, sondern erhalten ihre Bildung und Ausbildung von den arbeitenden Menschen in Deutschland bezahlt. Umgehkehrt besteht eine gesetzliche Schulpflicht, d. h. die Pflicht regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Eine Ausnahme von der Schulpflicht existiert nur in sehr eng gefassten Ausnahmen (Krankheit, Trauerfall in der Familie), die bescheinigt und durch den Direktor oder das Schulamt genehmigt werden müssen.

Wenn Schüler glauben, sie würden Streiken, so ist das streng genommen eine Perversion des Begriffes "Streik" - es ist definitionsgemäß eher eine Haltung von "Bildungsverweigerung".


anonym
beantwortet von millionaire am 12. Mai 2009 22:25
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Nein... Wie bitte kommt man darauf? Sei froh, dass du was lernen kannst. Andere würden sich freuen...


koowaa
beantwortet von koowaa am 12. Mai 2009 22:25
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bis zu einem gewissen alter, hast du "schulpflicht", dass heißt du darfst nicht fehlen, sofern du nicht krank bist, oder andere triftige gründe hast


rudigard
beantwortet von rudigard am 12. Mai 2009 22:26
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hier ist schulpflicht.du kannst nicht einfach deine eigenen regeln erstellen.


Blondi
beantwortet von Blondi am 12. Mai 2009 22:26
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Geh ins Bett, dann werden deine Fragen nicht noch schlimmer und morgen in die Schule! Es gibt eine Schulpflicht,wenn Du sie nicht einhällst, holt Dich das Ordnungsamt persönlich ab.


KrasserTYP
beantwortet von KrasserTYP am 12. Mai 2009 22:25
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sehr dumme frage

gegenfrage: willst du später kein geld verdienen ?


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 12. Mai 2009 22:25
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nein soweit sind wir noch nicht, für dich besteht Schulpflicht...


Buecherwurmfem
beantwortet von Buecherwurmfem am 12. Mai 2009 22:25
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Nein, du musst in die Schule, das ist Pflicht. Aber du kannst die ne Genehmigung vom Rektor holen, falls du mal zu einer Demonstration willst oder sowas.


harridan
beantwortet von harridan am 12. Mai 2009 22:25
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Bis 18Jahren ist man schulpflichtig und MUSS in die Schule! Ausnahmen möglich,wegen Krankheit o.ä


Pinki1986
beantwortet von Pinki1986 am 12. Mai 2009 22:25
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hihi nee leider nich


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 12. Mai 2009 22:24
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Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 20. Juni 2009 21:00
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Es kommt zwar ein wenig spät, aber an den Bildungsstreiks teilzunehmen ist legitim.

.

Da du nur das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit (Art. 8, Grundgesetz) wahrgenommen hast. Die Schulpflicht ist ja schließlich den Grundrechten der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit untergeordnet.

Diese Entscheidung ist zudem auch mit dem Schulgesetz vereinbar. Dieses formuliert als Aufgabe der Schule, die Schüler zu Persönlichkeiten heranzubilden, die fähig sind, „[...] das staatliche und gesellschaftliche Leben auf Grundlage der Demokratie, des Friedens, der Freiheit, der Menschenwürde [...] zu gestalten“ (SchulG, §1). Somit muss sichergestellt sein, dass die Schüler die o.g. Grundrechte und Grundlagen der Demokratie zu jeder Zeit wahrnehmen und besonders ihr Schulleben bzw. explizit die Bildungspolitik mit ihren Mitteln gestalten können.

.

Ich hoffe du hast teilgenommen ;o)


oli1285
beantwortet von oli1285 am 18. Mai 2009 16:14
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Seit Friedrichs Zeiten ist es so, und es ist gut so! Es gibt allerdings einige (wenige), die so übermäßig begabt sind, dass man ihnen die Schule ersparen sollte. Aber nicht einmal das ist möglich. Übrigens ist die Schulpflicht noch das einzige, was wirklich für alle gilt.


elaelaela
beantwortet von elaelaela am 17. Mai 2009 17:15
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in deutschland ist schulpflicht


anonym
beantwortet von burki am 12. Mai 2009 22:29
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guten abend

das recht zu streiken entbindet dich in keinster weise vom besuch der schule. ähnlich bei arbeitern und angestellten. die haben auch das recht zu streiken. so ein streik muss aber gewisse bedingungen erfüllen, wie z.b vorherige anmeldung, absprachen z.b mit der gewerkschaft oder dem betriebsrat.

bleibst du einfach zuhause ist das kein streik, sondern schlicht bummelei oder unentschuldigtes fehlen.

dein stummer protest gegen irgendetwas, durch einfaches nichterscheinen in der schule wäre also kein streik.

auch mal darüber nachdenken, das leute für gewisse rechte lange gekämpft haben.

tschüss burki


anonym
beantwortet von Sternenmilch am 12. Mai 2009 22:29
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Nein! Tus nicht!

Nie ohne Krankmeldung und die immer gut aufheben!


Smash
beantwortet von Smash am 12. Mai 2009 22:29
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Du hast das Recht in die Schule zu gehen. Das Wort Streik wäre hier nicht angebracht, wenn Du gegen etwas demonstrieren möchtest, was Dir nicht gefällt.


anonym
beantwortet von MariusM am 12. Mai 2009 22:27
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Unterschiede legitim und legal!
Schulpflicht bedeutet: Du darfst nicht, aber ziviler Ungehorsam ist natürlich manchmal angemessen (aber nicht, um einfach "frei" zu haben, sondern um zu "demonstrieren")


anonym
beantwortet von MariusM am 12. Mai 2009 22:27
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Unterschiede legitim und legal!
Schulpflicht bedeutet: Du darfst nicht, aber ziviler Ungehorsam ist natürlich manchmal angemessen (aber nicht, um einfach "frei" zu haben, sondern um zu "demonstrieren")


anonym
beantwortet von anjanni am 12. Mai 2009 22:26
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Nee - ganz und gar nicht.

Wenn Du unter 18 bist, unterliegst Du der Schulplficht - und dann ist unentschuldigtes Fehlen Schwänzen.


anonym
beantwortet von lillemia am 12. Mai 2009 22:25
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natürlich nicht....es besteht ja eine schulpflicht


anonym
beantwortet von JoachimK am 12. Mai 2009 22:25
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anonym
beantwortet von gibtsdochnich am 12. Mai 2009 22:24
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ja, mach mal


Swisspol
beantwortet von Swisspol am 24. Juni 2009 08:09
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Diese Frage ist so Dum das sie kaum Beantwortet werden muss. Du musst zur Schule auch wenn Du gerne Streiken würdest.


anonym
beantwortet von hundini am 13. Mai 2009 00:56
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Hier in Deutschland gibt es die Schulpflicht. Also streiken ist nicht.


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