Wir haben einen Mietvertrag ab dem 01.07. für eine Wohnung unterschrieben, für die der Schlüssel von der Vormieterin noch gar nicht vorliegt (haben eine ähnliche besichtigt). Es heißt, die Frau sei im Urlaub. Nun warten wir auf den Schlüssel, um zu sehen, wie die Wohnung aussieht und was gemacht werden muss. Kann der Vermieter es sich erlauben, uns den Schlüssel erst am 01. 07. zu geben? Wir müssen da aber schon aus dem alten Zimmer raus sein, also wann sollen wir umziehen?

Wenn der Mietvertrag zum 1.7. geschlossen wurde, ist das rechtens, wenn auch nicht ganz fair.

Ist leider legal, aber merkwürdig. Die Frau ist bis 1.7. in Urlaub? Wann zieht sie denn aus? Ich drücke euch die Daumen, dass ihr nicht ne böse Überraschung erlebt und weitere Hampelei mit dem Vermieter habt. Fragt ihn doch, ob ihr eure Möbel am 30.6. irgendwo im Haus unterstellen könnt. Wir konnten z.B. schon in unseren Keller und haben dort die Küche und die neuen Möbel, die wir gekauft haben, geparkt.
Ja, gute Idee, Danke
Die Frau ist umgezogen und hat sich so über den Vermieter geärgert, daß sie jetzt auch erst auf den letzten Drücker die Wohnung übergibt. Offiziell ist sie in Urlaub, inoffiziell schmückt sie vielleicht gerade ihr neues Heim. Kann doch sein?
heligirl am 24. Juni 2008 11:23 Hoffen wir, dass es nicht so ist, denn dann wird columbie auch nicht viel Spaß mit dem Vermieter haben. Kleiner Hinweis: Kosten für den Mieterverein hat man schnell wieder raus :-(

regulär müßter der Vermieter den Schlüßel schon am 30.06 übergeben, da das Mietverhältnis genau um Mitternacht beginnt. Das ist immer ein Problem wenn man lückenlos umzieht.
Und das alte Mietverhältnis geht bis zum 30.06. und endet demnach um Mitternacht. Also bitte: Dann Wohnungsübergabe exakt um Mitternacht!
Natürlich darf der Vermieter das. Du hast ab 1.7. einen Vertrag - also hast Du auch erst ab 1.7. einen Anspruch auf den Schlüssel.
Wenn der Vormieter bis zum 30.6. einen Vertrag hat, darf er auch genau so lange den Schlüssel behalten. Und weder Du noch der Vermieter hat dann was in der Wohnung zu suchen.
Allerdings: zu Besichtigungszwecken hätte der Vormieter einer Vertrauensperson einen Schlüssel geben müssen. Denn normalerweise steht das auch im Mietvertrag, daß die Besichtigung einer gekündigte Wohnung durch Mietinteressenten ermöglicht werden muß.
Wenn Du an dem Tag schon aus der alten Wohnung raus sein mußt - Dein Problem. Wenn Du eine Übergangsphase brauchst, hättest Du die Verträge anders gestalten müssen.
Vermieter haben auch keineswegs immer einen Ersatzschlüssel. Wenn ein Mieter nicht will, daß der Vermieter einen Schlüssel hat, hat der Vermieter darauf auch keinen Anspruch - ja, es wäre sogar illegal, wenn er einen hätte.
Da Du die Wohnung selbst noch nicht gesehen hast, rate ich Dir, am 1.7. mit (Deinem) Zeugen eine ordentliche Übergabe zu machen - mit Protokoll. Achte besonders auf Mängel!

Natürlich.
Der Miertvertrag läuft ab dem 01.07. Ab dann muß der Vermieter auch die Mietsache zugänglich machen; nicht vorher. Der Vormieter darf ja auch bis zum Vortag dort wohnen; er kann es also auch gar nicht.
Habt Ihr denn nicht vorher überlegt, wie und wann Ihr umziehen wollt?
Doch, da der 01.07 ein Dienstag ist, wollten wir evtl. am Montag vorher anfangen. Aber nun ziehen wir es wohl an einem Tag durch!!
WolfRichter am 24. Juni 2008 11:06 Hm, was das alles mit Wochentagen zu tun haben soll, ist mir schleierhaft.

Ist rechtens. Alles vorher wäre freiwillig/Kulanz
Aber Ihr habt die gemietet, ohne sie mal anzusehen?
Dann bei der Übergabe genau(!) hinsehen und bei Problemen mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll schreiben!
Nachprüfen, ob alles, was im Mietvertrag genannt ist, auch drin ist (Spüle, Zimmerschlüssel usw.).
Ja, wir hatten am 23.06 noch nichts außer dem Angebot und schon etwas Panik, nichts zu finden.. Werden bei der Übergabe genau hinschauen, Danke : )

der vermieter hat eigendlich immer einen ersatzschlüssel...mmmhhh seltsam !!!
suesszahn am 24. Juni 2008 09:36 außerdem...warum unterschreibt man einen mietvertrag wenn man die wohnung noch nicht gesehen hat ??
Zu 1.)
Nein, hat er oft nicht und darf er auch nicht beanspruchen.
suesszahn am 24. Juni 2008 09:43 laut aussage des mieterbunds hat er einen universalschlüssel...und dies ist auch rechtens...
@spackenmann: Wieso sollte der Vermieter einen Universalschlüssel haben? Wenn ich Mieter wäre und mein Vermieter einen solchen Universalschlüssel hätte, würde ich ganz fix mein Wohnungsschloß austauschen!
heligirl am 24. Juni 2008 09:42 Der Vermieter darf keinen Ersatzschlüssel haben. Wenn er ihn also hat, wird er sicher nichts sagen.
Der Vermieter hat keineswegs immer einen Ersatzschlüssel!!!
Nachtflug am 24. Juni 2008 09:48 Ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Vermieter keinen Schlüssel hat. Bei Wohnungsbaugesellschaften schon eher. Aber ich habe immer bei Einzug vorsichtshalber das Schloss ausgetauscht. Meine jetzige Vermieterin hat sich darüber beschwert, das macht mich erst recht misstrauisch. Bei Auszug tausche ich es wieder um, und nehme es für die neue Wohnung.
heligirl am 24. Juni 2008 09:53 Na sicher, die halten sich alle einen zurück.
der Mieter der die wohnung bis zum 30.06. gemietet hat und in Urlaub fährt, muß einer Person seines/ihres Vertrauens einen Schlüssel für den Ernstfall hinterlassen, diese Person ist dem Vermieter zu benennen.
Der Vermieter darf nach dem Gesetz keinen Schlüssel haben.
Wenn es hier Verzögerungen gibt, so sind hier alter Mieter und Vermieter zur Verantwortung zu ziehen.
a) Der Vermieter kann die Wohnung nicht ab 1.7. vermieten wenn er weis , daß der Mieter in Urlaub ist und die Wohnung nicht gesehen werden kann. Andererseits kann ich nicht einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreiben ( Bedingungen akzeptieren) für eine Wohnung die ich noch nicht gesehen habe.
Wenn die Wohnung schlechter ist als die gesehene und er nicht auf die Mängel aufmerksam gemacht hat, so würde ich wegen arglistiger Täuschung dem Vermieter an die Krawatte gehen.
Ein solches Verhalten ist ganz einfach nicht rechtens.
Umzugstermin würde ich agen ist der 01.07., was anderes bleibt ja nicht übrig. Viel Erfolg, mit einer Energieleistung schafft ihr das schon!
So ist das leider. DH für Marieke2712.
Mit Fairness hat das wenig zu tun: wenn der Vormieter bis zum 30.06. einen Vertrag hat, hat er einen Anspruch darauf, die Wohnung bis zum 30.06. zu nutzen! Auch der Vormieter ist Mieter!