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Ist es legal, einem Bekannten etwas für 500€ ohne Kaufvertrg "unter der Theke" zu verkaufen?

gefragt von derkleinekaiderkleinekai am 19.05.2009 um 11:54 Uhr
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Illegal x 395 Egal x 38

asomy1
beantwortet von asomy1 am 19. Mai 2009 11:56
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es ist auch legal einem fremden etwas für 5.000 EUR ohne kaufvertrag zu verkaufen - ob es sinnvoll ist, steht auf nem anderen blatt papier...
voraussetzung: der verkauf und besitz der ware an sich ist legal und es handelt sich um dein eigentum!


BirgitAltmann
beantwortet von BirgitAltmann am 19. Mai 2009 11:57
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Bei geschäften von privat zu privat braucht man keine Rechnung! sobald eine Ware einer Firma gehört oder eine Firma am Geschäft beteiligt ist, geht nix mehr ohne Rechnung!


anonym
beantwortet von muuha am 19. Mai 2009 11:56
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Ja! Handschlaggeschäfte sind nach wie vor erlaubt, und die einhaltung gerichtlich verwertbar!


isi12
beantwortet von isi12 am 19. Mai 2009 11:59
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ich glaube nicht aber das muss ja keiner wissen red dir kein schlechtes gewissen ein


shopper
beantwortet von shopper am 19. Mai 2009 11:59
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kommt darauf an was unter der Theke heisst. Wenn DU ein Gewerbe angemeldet hast musst du auch versteuern, wenn privat dann kannst Du fast alles verkaufen.


anonym
beantwortet von anjanni am 19. Mai 2009 11:58
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Verkaufen kannst du ihm alles, was man legal besitzen und verkaufen kann.

Solange Du etwas privat verkaufst, interessiert das nur Euch beide.

Wenn Du dagegen als Händler auftrittst und den Einkaufspreis als Verlust beim Finanzamt angibst, den Gewinn dagegen nicht ordnungsgemäß versteuerst, interessiert sich gleich nach dem Finanzamt die Staatsanwaltschaft dafür...


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 19. Mai 2009 11:58
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Wenn die Ware nicht illegal ist, geht ein Verkauf in der Weise vonstatten, dass er Dir das Geld gibt und Du ihm im Gegenzug die Ware aushändigst. Das war es schon! Wäre übrigens auch auf dem Tresen zulässig. Traut ihr Euch beide nicht so recht über den Weg, dann sollte jeder dem anderen den Kaufpreis bzw. den Erhalt der Ware der guten Ordnung halber quittieren.

Kommentar von 21bf34e36bfb22fc13734275cb99a26asmallderkleinekai am 19. Mai 2009 11:59

nee ging um etwas anderes... also legal! :D

Kommentar von A478ae03b04e492f32191c91bdb29bf4smallfirstguardian am 19. Mai 2009 12:33

Dann reicht Dir doch die Antwort! Oder fehlt Dir was?


Lynx77
beantwortet von Lynx77 am 19. Mai 2009 11:55
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Wenn's privat verkauft wird schon...

Kommentar von 21bf34e36bfb22fc13734275cb99a26asmallderkleinekai am 19. Mai 2009 11:57

sicher dat? ^^

Kommentar von Ec9078746c946316f0c2dbf33cba5bacsmallLynx77 am 19. Mai 2009 12:03

Ja also ich mein von Privat zu Privat. Als Geschäftsmann natürlich nicht :P


anonym
beantwortet von pinchampion am 19. Mai 2009 11:56
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Nein, wennze ewischt wirst ist das Diebstahl oder man macht einen Sonderpreis, wenn man das verantworten kann, wie beim Auto ein Hauspreis


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 19. Mai 2009 11:55
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sagen wir mal so...

bei bestimmten sachen is es eh egal..denn sie sind illegal

lg


anonym
beantwortet von Tumba am 19. Mai 2009 11:55
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Nein.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 19. Mai 2009 11:55
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Als Geschäftsmann nicht.

Kommentar von 21bf34e36bfb22fc13734275cb99a26asmallderkleinekai am 19. Mai 2009 11:56

schau mal meinen nick an...

Kommentar von Fdcc0f6e12b8c044a5d5ef5fea262cf9smallBirgitAltmann am 19. Mai 2009 11:58

und? der Nick sagt soch nix über die Person dahinter aus! außer, dass er entweder phantasievoll ist, oder minderwertigkeitskomplexe hat, oder arrogant usw. ;)

Kommentar von 21bf34e36bfb22fc13734275cb99a26asmallderkleinekai am 19. Mai 2009 12:00

und was sagt mein nick aus ô.O

Kommentar von 4ea10581fb52428588d95c64a654fa89smallSchinderhannes am 19. Mai 2009 12:18

Unter der Theke heißt ein Geschäft haben.

Kommentar von 21bf34e36bfb22fc13734275cb99a26asmallderkleinekai am 19. Mai 2009 15:14

unter der theke ist ein spruch und heißt nicht, dass man etwas unter der theke vorbei schiebt xD


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