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ist es korrekt, das geschäfte´nur´ 14 tage umtauschrecht einräumen ??

gefragt von draebbedaebb am 05.11.2009 um 12:06 Uhr

im internet bei bestellungen usw. sind es doch auch 4 wochen (oder ein monat oder 28 tage ) muss man also 14 tage hinnehmen ? wenn ja, warum unterscheidet man zwischen bestellungen und persönlichen einkäufen im ladengeschäft ?

herzlichen dank für eure antworten draebbedaebb


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cheezy
beantwortet von cheezy am 5. November 2009 12:07
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gesetzlich gesehen hat man bei persönlichen Einkäufen gar kein Umtauschrecht, es sei denn, die Ware ist defekt.


anonym
beantwortet von kampione91 am 5. November 2009 12:07
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Ein Ladengeschäft muss dir rechtlich GAR KEINE Umtauschfrist einräumen, das ist alles Kulanz. Bei Online-Shops hast du per Gesetz 14 Tage Umtauschrecht.


anonym
beantwortet von anjanni am 5. November 2009 12:07
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14 Tage sind die gesetzliche Frist bei Fernabsatzgeschäften.

Alles andere ist Kulanz - schon gar bei Einkäufen im Laden...

Der Gesetzgeber geht davon aus, daß Du Dir im Laden die Sachen angucken kannst - und daß bei Bestellungen eben auch 14 Tage ausreichen, um Dir über die Qualität der Ware ein Bild zu machen.

(Bei Garantie und Gewährleistung liegt die Sache natürlich anders.)

Kommentar von draebbedaebb am 5. November 2009 12:10

aber drinnestehen tut doch bei den meisten 28 tage ...... ich selber hatte mal bei ebay einen shop, da wurde ich sogar abgemanht deswegen ..... (weil ich nur 14 tage drinstehen hatte !)

Kommentar von anjanni am 5. November 2009 12:14

Trotzdem ist alles, was über 14 Tage hinausgeht, auch nur Kulanz.

Vielleicht steht bei ebay in den Regeln für Shops so was drin. Das sind dann deren Bedingungen.

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 5. November 2009 12:14

bei ebay gilt sogar 1 monat, das liegt daran, dass die widerrufsbelehrung in papierform vorliegen muss.


anonym
beantwortet von Janni1979 am 5. November 2009 12:08
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Das Geschäft vor Ort muss garkein Umtauschrecht einräumen bei nicht gefallen das ist nur Kulanz. Du kannst dir das Produkt im Laden ja ansehen und meist auch testen daher gibts sowas nicht.


flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 5. November 2009 12:08
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wenn du im laden um die ecke kaufst, ist jedes eingeräumte umtauschrecht reine kulanz. gesetzlich steht es dir nicht zu, ausgenommen natürlich bei reklamationen.


xxSQUIRRELxx
beantwortet von xxSQUIRRELxx am 5. November 2009 12:07
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sthet alles immer im kleingedrucktem unten drunter unbedingt immer vorher lesen.


knattertatter
beantwortet von knattertatter am 5. November 2009 12:08
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Wenn man im Internet etwas bestellt muss man den Postweg mit einberechnen, wenn ich in ein Geschäft gehe und eteas kaufe bin ich schneller dort

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 5. November 2009 12:09

im internet hat man deshalb ein umtauschrecht, weil man die ware vor dem kauf nicht begutachten kann


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