Ein Freund von mir will seinen Karton von der Playstation 2 leer bei ebay verkaufen. Er meinte es sei ganz einfach, wenn man dazuschreibt OVP für Orginalverpackung. Ahnungslose Ebaynutzer, wie ich ^^ würden das ja sicherlich nicht verstehen.
Ist das denn überhaupt legal? oder kann er auch eine Strafe oder sowas bekommen?

Strafe folgt dann auf dem Fuß
von der Polizei ein netter Gruß.
OVP reicht nicht als Warnung -
"originalverpackt" zur Tarnung?
Wenn er sein will kriminell,
landet er im Knast ganz schnell.

Er ist nicht der erste der mit dieser miesen Masche Käufer betrügt...aber er wird sicherlich sehr viel Ärger bekommen. Er soll es sein lassen....
kohlebox am 28. Oktober 2008 22:24 Blödsinn. Manche Käufer suchen sogar leere Originalverpackungen. Ebay ist der beste Ort dafür.
seneca am 28. Oktober 2008 22:27 Der Bieter sollte es nur wissen,
um den Inhalt nicht zu missen.
Betrugsabsicht war doch im Spiel,
drum Strafe sein kann nicht zuviel.
sunpoint am 28. Oktober 2008 22:28 Lies mal die Frage genau...die sind sicherlich nicht gemeint.
pgelli am 28. Oktober 2008 22:28 Aber nur, wenn es eindeutig gekennzeichnet ist!

Es muss schon eindeutig ersichtlich sein das es sich nur um einen Karton/Verpackung handelt sonst wäre das für mich Betrug...

Das ist Betrug. Er muss genau aussagen, das es sich nur um die Verpackung handelt.
Er handelt auf jeden Fall in betrügerischer Absicht, da er es ja bewusst darauf anlegt, daß sein Text missverstanden wird und sich nicht klar ausdrückt. ...na Du kennst Leute...

das ist voll ok. Es muß aber AUSDRÜCKLICH dabeistehen.
seneca am 28. Oktober 2008 22:24 Voll OK?
Ich glaub ich seh:
da ist am Schwinden
Unrechtsempfinden!
ich denk mal, wenn er an die richtigen gerät bekommt er ärger.
kohlebox am 28. Oktober 2008 22:23 der Ärger wäre unberechtigt.

Solche spielchen sollte man lassen. Das gibt grossen Ärger. Allein an so etwas zu Denken ist schon ziemlich KRANK.

Es ist nicht illegal eine Verpackung zu versteigern oder auch ein Bild von einer Sache, sofern das in der Auktion wirklich deutlich gesagt wird. Es wird immer Leute geben, die sich das nicht genau anschauen und einfach darauf bieten. Die sind dann selbst daran schuld, wobei ich diese Masche sehr unschön und eigentlich auch unseriös finde. So etwas sollte dein Freund nicht tun.

Illegal ist es nicht. Nur muß er darauf hinweisen, dass er nur die Verpackung verkauft. Z.B. Bei dem Artikel handelt es sich ausschließlich um den Originalkarton ohne das Gerät. Würde ich einen leeren Karton bekommen, und aus dem Angebot wäre es nicht eindeutig erkennbar, dass nur die Verpackung verkauft wird, bekäme der Verkäufer wenige Tage später Post. Aber nicht von mir, sondern vom Staatsanwalt

wer sowas aus versehen kauft is selbst schuld. die artikelbeschreibung lesen und auch verstehen sollte man zumindest können, wenn man im internet einkauft. also völlig ok, sowas bei ebay zu verkaufen.

Wenn er beabsichtigt, die Verpackung an jemanden zu verkaufen, der irrtümlicher weise ein Gerät und nicht nur die Verpackung kaufen wollte handelt wer vorsätzlich und das ist verboten. Zwar wird dies nicht einfach sein Ihm zu beweisen, aber Ebay hat Mitarbeiter und Anwälte die sich mit solchen krummen Geschäften tagtäglich auseinandersetzen. Die Gerechtikeit wird siegen.

Wer hier schreibt daß es Betrug oder Verar...e sein soll, der hat nen Knall. Wer nicht lesen kann sollte eben bei Ebay nix kaufen. Es gibt genug Leute, die eine leere Originalverpackung bei Ebay suchen und finden.
Wenn er reinschreibt, das der Karton leer ist; aber dann wird Ihn wohl auch keinen haben wollen. L.G.

Wenn er die richtige Beschreibung dazu abgibt und es gibt ja auch immer wieder Leute die nicht richtig lesen!!!
Obwohl für mich ist es schon bewusste Verar.sche.
Ich kann ein DH nur geben.
So gemein kann sein das Leben.
(an senecas Dichtkunst nicht heranreichend)
Schein und Sein ... nicht wollen verwechselt werden
Im Knast hat er dann sehr viel Zeit, mit leerer Verpackung wird er hoffentlich gescheit
Da schmort bei Wasser und bei Brot
Der Becci und schlägt Zeit nur tot.