gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Ist es Hausfriedensbruch, wenn mein Mieter tot ist und ich die Wohnung öffnen lasse?

gefragt von ramona80ramona80 am 05.11.2009 um 16:50 Uhr

Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

miete (3139)
strafrecht (255)
wohnungen (98)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


SevenStarMantis
beantwortet von SevenStarMantis am 5. November 2009 16:50
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Nein. Rechtfertigender Notstand. Jedoch sollte Gefahr im Verzug sein. Denn... An sonsten MUSS die Polizei zugegen sein... Also... Keine vorschnelle Eigeninitiative.

Aus eigener, hundertfacher Erfahrung:

Entweder, der Mieter ist lange schon nicht mahr, oder er hat noch Stunden Zeit. Einen solchen zu treffen, dem Du binnen Sekunden mit Reaktionen der Ersten Hilfe helfen kannst - der ist mir noch nie begegnet.

Daher... Ruhe und die Pol einschalten.

Kommentar von F331569aaf65a4178cf6bb82170721adsmallSevenStarMantis am 9. November 2009 23:52

Danke Dir fürs Sternchen ^^


Weitere gute Antworten


Carlo02
beantwortet von Carlo02 am 5. November 2009 16:51
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, selbst, wenn er leben und hilfe benötigen würde, wäre das kein hausfriedensbruch.


Himmelsgucker
beantwortet von Himmelsgucker am 5. November 2009 16:52
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein, aber Störung der Totenruhe:-D

Kommentar von E32ca4022c7412f86207638ac968be8fsmallramona80 am 5. November 2009 16:54

clever... haha... sehr gelacht... vorsicht ironie


p4tr4sch
beantwortet von p4tr4sch am 5. November 2009 16:58
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du die vermutung hast, dass der da tot in der Wohnung liegt, dann ruf die Polizei! Die machen die Wohnung auf, ein Notarzt und Leichenbeschauer sind dann auch mit dabei.

Ich habe so einen Fall letztens auch in einer Rechtssendung im TV gesehen, gab ein etwas seltsames Fazit, soweit ich mich noch erinnere, wenn der Verdacht besteht und Du unternimmst nichts und hattest recht mit der Vermutung, dann ist es unterlassene Hilfe, er hätte ja evtl. noch leben können. Lässt man die Tür öffnen und der Mieter ist nur im Urlaub, dann ist es Sachbeschädigung, trotz gutem Vorsatz.


Wanda98
beantwortet von Wanda98 am 5. November 2009 16:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

nee. lässt du die Tür von der polizei dann öffnen, oder wie?


Kommentar von E32ca4022c7412f86207638ac968be8fsmallramona80 am 5. November 2009 16:54

weiß noch nicht... erst rechtliche lage klären. will ja keine schwierigkeiten dadurch bekommen.


Maeggy94
beantwortet von Maeggy94 am 5. November 2009 16:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

weisst du denn sicher dass er tot ist o.o?..........^^

Kommentar von E32ca4022c7412f86207638ac968be8fsmallramona80 am 5. November 2009 16:52

todesanzeige in der zeitung von seinem arbeitgeber. also ja!

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 5. November 2009 17:00

Eine Todesanzeige kann theoretisch jeder aufgeben und ersetzt in keinem Fall ein amtliches Dokument.

Das ist aber auch egal, weil für dich der Status Mietvertrag/Klärung des Nachlasses entscheidend ist.

Und die Kündigung der Wohnung kommt noch früh genug - kein Erbe zahlt gern unnütz lang, das glaub bloß...


Qetan
beantwortet von Qetan am 5. November 2009 16:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Laß das die Polizei machen, für den Fall, dass es Erben gibt.


anonym
beantwortet von Bjoern96 am 5. November 2009 16:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Irgendeiner muss sie aufmachen. Also nein!


Alphaboy789
beantwortet von Alphaboy789 am 5. November 2009 16:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Edit: nach 20 Mal Lesen Verstanden xD

Kommentar von E32ca4022c7412f86207638ac968be8fsmallramona80 am 5. November 2009 16:54

was verstehst du nicht?

Kommentar von 6a85b14cd61d951bab1bd675d795da5dsmallAlphaboy789 am 5. November 2009 16:55

/    


TTLein
beantwortet von TTLein am 5. November 2009 16:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Nein,Natürlich nicht, es sei denn, du machst einen auf Detektiv und gehst alleine rein, denke ich. Mit der Polizei wäre das kein Problem...

Wieso?? O.o


sonnenlady
beantwortet von sonnenlady am 5. November 2009 16:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er noch drin liegt - nee. Allerdings macht das die Feuerwehr, die dann entscheidet, ob Doc oder Kripo auftauchen.

Wenn der Mieter nicht mehr drin ist und die Wohnung freigegeben wurde, kommts drauf an, ob noch ein gültiger Mietvertrag vorliegt und wer sich um die Nachlasspflege kümmert.

Bist du das, darfst du rein. Bist du das nicht, darfst du nicht rein. Ist dann Einbruch.

Kommentar von E32ca4022c7412f86207638ac968be8fsmallramona80 am 5. November 2009 16:58

das hatte ich vermutet... aber hier sind sooo vile gegenstimmen... hm...

Kommentar von Fa74b24cdb663d61ba0642df1893b6absmallsonnenlady am 5. November 2009 17:10

Es gibt Gesetze. Die haben nicht immer viel damit zu tun, was der Mensch als gerecht oder logisch empfindet.

Wenn man sie also nicht kennt und auf Nummer sicher gehen will - Gesetzesbücher wälzen oder Anwalt fragen. ;-)


kaempferdersonne
beantwortet von kaempferdersonne am 5. November 2009 16:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ordnungsamt informieren, die wissen was zu tun ist.


anonym
beantwortet von pacole1 am 5. November 2009 16:55
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn der Mieter zwar tot ist, sich aber nicht in der Wohnung befindet, dann auf jedenfall.

Ist der Verdacht da, dass der Mieter tot in der Wohnung liegt, sollte man sich auf alle Fälle an die Polizei wenden, die dann das Nötige veranlassen wird.

Ist auch besser so, denn sonst könnte später von den Erben behauptet werden, dass Sachen in der Wohnung abhanden gekommen sind.


anonym
beantwortet von heimwerker am 5. November 2009 21:07
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wie ist denn der Nachweis über den Tod erbracht worden? Erst das Nachlassgericht, sollte es keine Erben geben gibt die Wohnung für den Vermieter frei. Gibt es Erben und treten diese auch das Erbe an, läuft noch der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Wohnung öffnen zu lassen ist nur durch Staatsgewalt rechtlich möglich. MfG


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.