ramona80 am 05.11.2009 um 16:50 Uhr

Nein. Rechtfertigender Notstand. Jedoch sollte Gefahr im Verzug sein. Denn... An sonsten MUSS die Polizei zugegen sein... Also... Keine vorschnelle Eigeninitiative.
Aus eigener, hundertfacher Erfahrung:
Entweder, der Mieter ist lange schon nicht mahr, oder er hat noch Stunden Zeit. Einen solchen zu treffen, dem Du binnen Sekunden mit Reaktionen der Ersten Hilfe helfen kannst - der ist mir noch nie begegnet.
Daher... Ruhe und die Pol einschalten.

Nein, selbst, wenn er leben und hilfe benötigen würde, wäre das kein hausfriedensbruch.

Nein, aber Störung der Totenruhe:-D
ramona80 am 5. November 2009 16:54 clever... haha... sehr gelacht... vorsicht ironie

Wenn Du die vermutung hast, dass der da tot in der Wohnung liegt, dann ruf die Polizei! Die machen die Wohnung auf, ein Notarzt und Leichenbeschauer sind dann auch mit dabei.
Ich habe so einen Fall letztens auch in einer Rechtssendung im TV gesehen, gab ein etwas seltsames Fazit, soweit ich mich noch erinnere, wenn der Verdacht besteht und Du unternimmst nichts und hattest recht mit der Vermutung, dann ist es unterlassene Hilfe, er hätte ja evtl. noch leben können. Lässt man die Tür öffnen und der Mieter ist nur im Urlaub, dann ist es Sachbeschädigung, trotz gutem Vorsatz.

nee. lässt du die Tür von der polizei dann öffnen, oder wie?
ramona80 am 5. November 2009 16:54 weiß noch nicht... erst rechtliche lage klären. will ja keine schwierigkeiten dadurch bekommen.

weisst du denn sicher dass er tot ist o.o?..........^^
ramona80 am 5. November 2009 16:52 todesanzeige in der zeitung von seinem arbeitgeber. also ja!
sonnenlady am 5. November 2009 17:00 Eine Todesanzeige kann theoretisch jeder aufgeben und ersetzt in keinem Fall ein amtliches Dokument.
Das ist aber auch egal, weil für dich der Status Mietvertrag/Klärung des Nachlasses entscheidend ist.
Und die Kündigung der Wohnung kommt noch früh genug - kein Erbe zahlt gern unnütz lang, das glaub bloß...

Laß das die Polizei machen, für den Fall, dass es Erben gibt.

Edit: nach 20 Mal Lesen Verstanden xD
ramona80 am 5. November 2009 16:54 was verstehst du nicht?
Alphaboy789 am 5. November 2009 16:55 /
Nein,Natürlich nicht, es sei denn, du machst einen auf Detektiv und gehst alleine rein, denke ich. Mit der Polizei wäre das kein Problem...
Wieso?? O.o

Wenn er noch drin liegt - nee. Allerdings macht das die Feuerwehr, die dann entscheidet, ob Doc oder Kripo auftauchen.
Wenn der Mieter nicht mehr drin ist und die Wohnung freigegeben wurde, kommts drauf an, ob noch ein gültiger Mietvertrag vorliegt und wer sich um die Nachlasspflege kümmert.
Bist du das, darfst du rein. Bist du das nicht, darfst du nicht rein. Ist dann Einbruch.
ramona80 am 5. November 2009 16:58 das hatte ich vermutet... aber hier sind sooo vile gegenstimmen... hm...
sonnenlady am 5. November 2009 17:10 Es gibt Gesetze. Die haben nicht immer viel damit zu tun, was der Mensch als gerecht oder logisch empfindet.
Wenn man sie also nicht kennt und auf Nummer sicher gehen will - Gesetzesbücher wälzen oder Anwalt fragen. ;-)
ordnungsamt informieren, die wissen was zu tun ist.
Wenn der Mieter zwar tot ist, sich aber nicht in der Wohnung befindet, dann auf jedenfall.
Ist der Verdacht da, dass der Mieter tot in der Wohnung liegt, sollte man sich auf alle Fälle an die Polizei wenden, die dann das Nötige veranlassen wird.
Ist auch besser so, denn sonst könnte später von den Erben behauptet werden, dass Sachen in der Wohnung abhanden gekommen sind.
Wie ist denn der Nachweis über den Tod erbracht worden? Erst das Nachlassgericht, sollte es keine Erben geben gibt die Wohnung für den Vermieter frei. Gibt es Erben und treten diese auch das Erbe an, läuft noch der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten. Die Wohnung öffnen zu lassen ist nur durch Staatsgewalt rechtlich möglich. MfG
Danke Dir fürs Sternchen ^^