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Ist es gesetztliche vorgegeben das in seiner Unterschrift der eigene Name enthalten ist?

gefragt von kuksiiiii am 01.11.2009 um 14:58 Uhr
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Unterschrift x 131

GiuliaG
beantwortet von GiuliaG am 1. November 2009 15:00
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habe mal gehört das du unterschreiben kannst wie du willst, aber ob das stimmt weiss ich nicht. wenn du nur 3 kreuze machst soll das auch als gültige unterschrift gelten. die meisten unterschreiben ja eh so das man nichts lesen kann.Drei lesbare Buchstaben reichen aus, um eine rechtswirksame Unterschrift zu leisten. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az: 17 U 166/04). Dem voraus ging ein Rechtsstreit einer GmbH-Geschäftsführerin gegen eine Auto-Leasingfirma. Nachdem die GmbH nicht mehr die Leasingraten für Fahrzeuge aufbringen konnte, wandte die Geschäftsführerin ein, dass der Kaufvertrag ohnehin nicht gültig sei, da die Unterschrift nicht rechtswirksam sei. Die Richter des Frankfurter OLG stellten jedoch fest, dass für eine rechtsverbindliche Unterschrift ein Schriftzug ausreiche, der die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichne. Dies sei der Fall, wenn jemand, der den Namen des Unterschreibenden und dessen Unterschrift kenne, den Namen aus dem Schriftbild herauslesen könne. Drei Buchstaben würden meist dazu ausreichen. Mit weniger Buchstaben könnten die Schriftzeichen auch als nicht rechtswirksame Handzeichen oder Paraphe gewertet werden.

Kommentar von E9534e1ade725ed6db5188178a4aa70asmallknusperfrau am 1. November 2009 15:02

Das ist ja der Sinn Deiner Unterschrift!Dass sie nicht jeder Holzkopf nachmachen kann.

Kommentar von Simple_avatar2smallGiuliaG am 1. November 2009 15:04

auch wenn du versuchst die unterschrift nachzumachen, kann es festgestellt werden ob es deine ist oder nicht.

Kommentar von 340a6be4c7709cc1e55fe7d3ef956e08smallmasternikita am 1. November 2009 23:41

kann "GiuliaG" nur zustimmen habe das auch schon gesehen, an die einzelheiten kann ich mich leider nicht mehr erinnern. das haben die bei stern tv glaub ich gezeigt mit diesen mittlerweile berühmten anwalt.Ralf Höcker


Volker13
beantwortet von Volker13 am 1. November 2009 14:59
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Womit sollte man denn sonst unterschreiben?


Tollhaus1
beantwortet von Tollhaus1 am 1. November 2009 14:59
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Häääää?


Gille
beantwortet von Gille am 1. November 2009 15:01
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Ich meine nicht, denn viele benutzen ja auch eher nur ein Zeichen...zu lesen ist da doch oft nicht wirlich etwas, auch wenn es das irgendwann mal so sein sollte!


kuntzkids
beantwortet von kuntzkids am 1. November 2009 14:59
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Gute Frage! Warte mit Dir auf hilfreiche Antworten!


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 1. November 2009 15:01
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Schon mal Arztunterschriften gesehen? Da erkennt man absolut nichts, erst recht keinen Namen!


d3nn1s90
beantwortet von d3nn1s90 am 1. November 2009 15:00
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willst du mit deiner adresse unterschreiben oder was?


Jellsen
beantwortet von Jellsen am 1. November 2009 15:00
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Glaub schon. Lesen muss mans aber nicht können... Es können auch Initialien sein, glaub ich.

Kommentar von E9534e1ade725ed6db5188178a4aa70asmallknusperfrau am 1. November 2009 15:03

Initialien sind keine Unterschrift.

Kommentar von Simple_avatar2smallJellsen am 1. November 2009 16:12

Aber man muss seinen Namen doch nicht ausschreiben...


anonym
beantwortet von Tschenny am 1. November 2009 14:59
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Es reicht nur der Nachname


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