gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Ist es gesetzl. erlaubt,wenn man mehrere Tage krank ist,erst am 2. Krankheitstag die Krankschreibung zu holen?

gefragt von Qishi am 09.01.2008 um 9:07 Uhr

Hallo liebe Leute! Ist es gesetzlich erlaubt, wenn man die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst am 2. Krankheitstag vom Arzt ausgestellt bekommt (rückwirkend), da z. B. der Arzt mittwochs nicht geöffnet hat? Vielen Dank im Voraus!


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (14)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


demosthenes
beantwortet von demosthenes am 9. Januar 2008 12:57
10x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du erst am zweiten Fehltag zum Arzt gehst, dann hattest Du am ersten Tag unentschuldigt oder allenfalls selbstentschuldigt gefehlt und der Arzt darf die AU-Bescheinigung auch nicht rückwirkend ausstellen.

Kommentar von tinkabella am 5. März 2008 12:16

Wenn man laut Vertrag ab dem vierten Tag eine Krankschreibung braucht und erst am dritten TAg zum Arzt ging, weil man dachte, es gehe vorher wieder gut. Dann die Krankschreibung nur für Tag drei und vier hat ist das dann ok?

Kommentar von 5f6812a7b0109fb9a1df11c834332c2csmalldemosthenes am 5. März 2008 12:56

@tinkabella:

Wenn Du vertraglich erst ab dem vierten Tag eine AU-Bescheinigung brauchst - sehr ungewöhnlich - dann müsste es reichen, am dritten Tag zum Arzt zu gehen.

Allerdings darf der Arzt erst ab diesem Tag die AU bestätigen, für die ersten beiden Tage hattest Du Dich dann also selbst entschuldigt.


chicken123
beantwortet von chicken123 am 9. Januar 2008 09:09
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

man braucht ja erst am 3.tag ne krankmeldung also ja ist ok


strick4a
beantwortet von strick4a am 9. Januar 2008 09:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja.


anonym
beantwortet von amiria71 am 9. Januar 2008 10:57
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wie hier schon gesagt wurde, steht im gesetz grundsätzlich, dass man erst am dritten Tag eine Bescheinigung vom Arzt benötigt.

Richtig ist auch, dass der Arbeitgeber verlangen kann, dass man die Arbeitsunfähigkeit bereits am dem ersten Tag vom Arzt bescheinigen lassen muss.

Beides beantwortet aber Deine Frage nicht, oder? Du wolltest glaube ich wissen, ob der Arzt dich am 2. Tag rückwirkend für den ersten krankschreiben darf.

Das wird vom Arzt und von der Krankheit abhängen, ob er das nachvollziehen kann. Sicherheitshalber würde ich bereits am ersten Tag wenigstens beim Arzt anrufen, wenn ich nicht hingehen könnte, weil ich flach liege oder so. Wenn er geschlossen hat, kann meine Nachricht auf Band hinterlassen.


Taraa
beantwortet von Taraa am 9. Januar 2008 09:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

bis zu drei Tage kannst du ohne krankmeldung zuhause bleiben. wenn dein arzt sich sogar rückwirkend krankschreibt ist alles ok.


anonym
beantwortet von mich1 am 9. Januar 2008 10:09
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Lies Dienen Arbeitsvertrag,da steht es drin.


anonym
beantwortet von Felsifant am 9. Januar 2008 13:10
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Selbstverständlich kann Dein Arzt Dich rückwirkend krank schreiben. Es kann doch auch sein, dass Du Dich am ersten Tag so besch.... fühlst, dass Du dann erst am nächsten Tag zum Arzt gehst. Ich rufe dann allerdings am ersten Tag bei meinem Doc an und sage Bescheid.

Und Du kannst bei den meisten Arbeitgebern sogar 3 Tage ohne gelben Schein zu Hause bleiben, wie schon gesagt.

Auf jeden Fall ist es gesetzlich erlaubt.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.