"Ist es gerechtfertigt, einen geschädigten Embryo abzutreiben" - Brauche bessere Formulierung?

5 Antworten

Hallo :)

Ich würde die Frage wohl etwa so formulieren: "Sollte man bei absehbaren (schweren) Behinderungen eine Abtreibung vornehmen?"

----------> ich würde diesbezüglich an deiner Stelle auch auf die geringe Lebensqualität bei schweren Behinderungen, die Belastung der Angehörigen/Eltern & weitere Probleme eingehen, wenn du einen Text dazu schreiben solltest.

Hoffe, dass ich dir helfen konnte! Liebe Grüße :)

Die Auswahl wird immer größer! Auch deinen Vorschlag finde ich klasse. Ich werde ihn auf jeden Fall aufnehmen, vielen Lieben Dank!

@autmsen

Wer behauptet, die Lebensqualität eines Tetraplegikers sei nicht eingeschränkt, macht m.E. in Schönfärberei. Aber mit Pränataldiagnostik hat ja nun Tetraplegie nichts zu tun...

Und klar, auf deiner verlinkten Seite werden - wie immer zu diesem Thema - nur Down-Betroffene gezeigt, die unter einer leichten Form des Down-Syndroms leiden. Die schwer belasteten zeigt man nie...

warum "sollte"?

eher: ist es vertretbar/akzeptabel? Oder vielleicht noch besser: "sollte es dem betroffenen Paar frei stehen, eine Schwangerschaft abzubrechen, wenn...." (beim Embryo eine Fehlbildung festgestellt wird)?

Ich will darauf hinweisen, dass zwischen den Formulierungen eine Sinnveränderung liegt:

"Ist es gerechtfertigt, einen geschädigten Embryo abzutreiben?"

Gerechtfertigt wird wohl allgemein aber vor allem im juristischen so verstanden, dass ein Grund vorliegt, dass die Handlung nicht sanktioniert werden sollte.

Z.b. es war gerechtfertigt den Einbrecher zu erschießen, denn er war bewaffnet und stürmte auf den Hausbewohner zu, der geschossen hat.

=> der Schütze hat keine Strafe zu erwarten, denn er hat nichts falsches gemacht.

Was es aber nicht heißt, ist dass der Hausbewohner den Einbrecher erschießen sollte. Wenn der Hausbewohner stattdessen einfach abhaut, dann ist das auch in Ordnung.

Daraus, dass es gerechtfertigt ist für den Hausbewohner zu schießen, folgt nicht, dass der Hausbewohner irgendeine Pflicht hätte das zu tun. Er kann auch weglaufen, anfangen von christlicher Nächstenliebe zu predigen oder sogar völlig abstruses tun; er darf nur auch schießen, es gibt aber kein "soll" oder gar "muss".

Hingegen die Formulierung:

"Sollten Eltern _____ Embryos abtreiben lassen?"

ist klar ein Frage danach, ob ein ethisches Gebot zum Abtreiben existiert. Wenn die Eltern abtreiben sollen, dann ist das Abtreiben nicht nur gerechtfertigt, sondern geradezu geboten.

Es spricht nichts dafür oder dagegen, das eine oder das andere oder auch beides zu diskutieren, man sollte nur den Unterschied beachten.

Mein Vorschlag wäre:

"Sollten Eltern abtreiben, wenn eine schwere Behinderung oder eine die Lebensfähigkeit ausschließende Behinderung diagnostiziert wurde?"

1. Pluspunkt: Begriff "Embryo" ist vermieden; die Wahl des Begriffes an der Stelle beinhaltet nämlich eine Vorfestlegung von einem Aspekt, der eigentlich erst zu diskutieren wäre, nämlich ob oder ob nicht das was abgetrieben wird dem zuzurechnen ist, was z.b. Art. 1 Abs. 1 GG als "Menschen" bezeichnet.

2. Pluspunkt: Man kann sich auch damit auseinandersetzen, dass die Gewissheit der Diagnose ebenfalls teil der Frage ist.

Ich persönlich würde diese Frage übrigens aus folgenden Gründen:

- Abtreibungen wegen Behinderung kommen vor allem nach der 14. SSW vor (zu dem Zeitpunkt ist es eh ein Fötus und kein Embryo), aber auch nach der 24. SSW (wenn auch selten, aber für knackige Erörterungen nimmt man sich gerade die kontroversesten Fälle, auch wenn sie selten sind)

- nach der 24. SSW kann lebensfähigkeit bestehen, weshalb eine Abtreibung da in D einen Fetozid beinhaltet

- ungeborene haben gemäß Urteil Schwangerschaftsabbruch II des Bundesverfassungsgericht die Menschenwürde im Sinne Art. 1 Abs. 1 GG und das Recht auf Leben im Sinne Art. 2 Abs. 2 GG

so formulieren:

Ist es gerechtfertigt, einem ungeborenen unschuldigen und wehrlosen Menschen eine tödliche Spritze ins schlagende Herz zu stechen (*), weil der Mensch behindert ist?

Aber ich vermute mal, dass ich mal wieder viel zu radikal und zynisch denke.

(*so wird der Fetozid durchgeführt)

mal wieder viel zu radikal

Allerdings!

Mir würde nur "krank" in diesem Zusammenhang einfallen.... Das Problem ist meiner Meinung nach nur, dass "krank" ein extrem dehnbarer Begriff ist!

Tatsache. Krank würde es nicht auf den Punkt bringen. Fand den Vorschlag von tactless allerdings gut :)

Da stimme ich dir vollkommen zu!

nicht lebensfähig, mit schweren körperlichen Missbildungen

Oh, das ist aber auch gut. Ich denke, ich nehme auch deinen Vorschlag auf und lasse meine Lehrerin entscheiden. Dank Dir!

Ist es gerechtfertigt, ein nach Meinung von Ärzten voraussichtlich nicht lebensfähiges Embryo abzutreiben?