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Ist es für Möchtegern-Zabels erlaubt auf der Landstraße nebst Fahrradweg zu fahren?

gefragt von AluminiumAluminium am 11.10.2009 um 13:06 Uhr

Auf einer Strecke im Wald, die komplett von einem Radfahrweg umgeben ist. So einer wär mir beinah unter die Räder gekommen, helmlos und schlangenlinienfahrend. Versteh' solche Leute nicht, warum nicht den Fahrradweg benützen?


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anonym
beantwortet von espressionant am 11. Oktober 2009 21:23
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Es muss lange nicht jeder nahegelegene Fahrradweg benutzt werden. Die Rechtslage hat sich ja gerade geändert, aber wenn der Radweg (vermutlich widerrechtlich) mit einem blauen Zeichen verehen ist, nicht mehr als etwa 5m von der Fahrbahn geführt wird, sauber ohne Glaassplitter oder ähnliches ist, stetig ist (also nicht unterbrochen wird), dann könnte es sein, dass er benutzt werden muss.
Wenn er Dir benahe unter die Räder gekommen wäre warst Du für Deine Aufmerksamkeit zu schnell. Es ist empfehlenswert erstmal das eigene Fehlverhalten unter die Lupe zu nehmen, bevor man das Andere bewertet!


Lala13
beantwortet von Lala13 am 11. Oktober 2009 13:08
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wenn ein Radweg vorhanden ist, ist es Pflicht, ihn zu benutzen! Straßenverkehrsordnung

Kommentar von 4efc6c39b9fd0886032f0e4ec9d3f35fsmallLala13 am 11. Oktober 2009 13:10

http://www.adfc.de/3218_1 siehe auch Ausnahmen


anonym
beantwortet von WalterD am 12. Oktober 2009 05:39
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Manche Fahrradwege sind durch Wurzelaufbrüche, Frostlöcher oder schlecht verbaute Schachtdeckel mit einem Tempo über 25 Km/h nicht zu befahren. Da ist es klar das ein Rennradfahrer bei dem 30 Km/h eine gemütliche Ausfahrt ist diesen nicht benutzt. Ansonsten gilt wie immer: Augen auf im Strassenverkehr.


anonym
beantwortet von pdeleuw am 12. Oktober 2009 06:36
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Seit 1997 (!) ist lange nicht mehr alles, was irgendwie nach Radweg aussieht, benutzungspflichtig. Bei allen Radwegen, die nicht mit einem der blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet sind, darf ein Radfahrer frei zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Radwege sind in der Regel für Radfahrer unsicherer, das Unfallrisiko ist um den Faktor 3 erhöht. Bei einem linksseitigen Radweg ist das Unfallrisiko um den Faktor von knapp 11 gegenüber der Fahrbahn erhöht.


luckytess
beantwortet von luckytess am 11. Oktober 2009 13:08
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Das habe ich auch schon oft auf den engen Landstraßen erlebt. Trotz Fahrradwegen wurde auf der Straße, sich und andere gefährdend gefahren.

Kommentar von espressionant am 11. Oktober 2009 21:25

Abgesehen davon, dass der Radweg ein Teil der Straße ist, wie gefährdet ein Radfahrer auf der Fahrbahn andere? Für ihn selbst ist die Fahrbahn übrigens sicherer, die Unfallwahrscheinlichkeit auf dem Radweg ist erhöht! Das ist schon seit vielen Jahren nachgewiesen!


Liiii
beantwortet von Liiii am 11. Oktober 2009 13:08
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Ich habe mal gehört, dass wenn man so ein Trikot trägt man auch auf der Straße fahren darf. Aber man darf natürlich nicht schlangenliniend fahren.


syringa
beantwortet von syringa am 11. Oktober 2009 13:10
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'Möchtegern-Zabels' ist echt gut, aber ich verstehe dein Problem. Das nervt wirklich - obwohl ich auch zeitweise Radfahrer bin. Aber nein, das ist nicht erlaubt. Wenn ein Fahrradweg vorhanden ist, muss dieser auch benutzt werden.


Curt50
beantwortet von Curt50 am 11. Oktober 2009 13:14
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Wenn ein Fahrradweg da ist muß er auch befahren werden. Aussnahmen gibt es nur bei Radsportler die in großen Gruppen unterwegs sind.


anonym
beantwortet von radfahrer am 15. Oktober 2009 16:01
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Es ist wieder mal bemerkenswert, wie viele Antwortende hier von der Rechtslage keinen blassen Schimmer haben. Das deckt sich leider auch mit meinen jahrzehntelangen Erfahrungen v.a. als Radler (aber auch als Auto- oder Motorrad/-Roller-Fahrer). Schlimm ist ja dabei v.a., dass ein großer Teil der Unwissenden ihr Nicht-Wissen durch Belehrungsmaßnahmen wie möglichst lautes und langes Hupen oder noch besser Beinaheüberdenhaufenfahren des überholten Radlers an andere weitergeben wollen. Viele haben nur ein Scheinwissen, dass dringend durch einen Besuch der Fahrschule (Theorie) auf den neuesten Stand gebracht werden sollte. Deshalb bin ich dafür, dass eine Pflicht-Auffrischung z.B. spätestens alle 10 Jahre (oder besser in kürzeren Intervallen) gesetzlich eingeführt wird. In der Fliegerei ist das selbstverständlich (Theorie und Praxis). Im Straßenverkehr leider nicht. Hintergrund: Es ist leider nicht so, dass die Verkehrsregeln ein Leben lang unverändert gelten. Übrigens hat die Rechtsprechung die Pflicht entwickelt, dass sich jeder Kraftfahrer ein Leben lang über die geltenden Verkehrsregeln fortbilden muss. Und die ändern sich ständig.

Ich kann daher alle nur herzlich bitten, sich den schon genannten Link http://www.adfc.de/3218_1 intensiv zu Gemüte zu führen.

Kommentar von radfahrer am 15. Oktober 2009 16:14

Daneben empfehle ich noch diesen leicht verständlichen Link: www.adfc-bayern.de/aworadeln.htm


anonym
beantwortet von radfahrer am 15. Oktober 2009 16:30
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Und noch eine Antwort in der Sache: Beispiele: 1. Ein Mofa-Fahrer befährt mit max. Tempo 25 (schneller kann und darf er lt. Gesetz nämlich nicht) eine Fahrbahn außerorts, parallel dazu führt ein (für Radfahrer) benutzungspflichtiger Radweg, den der Mofa-Fahrer aber nicht benutzen darf.

  1. wie oben, aber statt des Mofafahrers fährt dort ein Radler mit 25 bis 35 km/h, was ja hinsichtlich der Geschwindigkeit nicht ungewöhnlich ist.

Welcher Fahrer gefährdet aus Ihrer Sicht (angeblich) sich und andere? Und warum der jeweils andere nicht, obwohl die Situationen doch aus Sicht des Autofahrers praktisch identisch sind? Der einzige Unterschied: Der eine hat einen Motor, der andere nicht.

Aus meiner Sicht ist einfach der Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zu schnell unterwegs. In der Schweiz darf außerorts nur 80 gefahren werden, auf der Autobahn 120.


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