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Ist es für MICH strafbar, wenn mir eine erwachsene Person eine DVD kauft, die erst ab 16 oder 18 ist?

gefragt von AlekssaAlekssa am 22.01.2008 um 18:41 Uhr

Ich bin 13... bitte keine blöden Kommentare zu Verantwortung!


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schurke
beantwortet von schurke am 22. Januar 2008 18:41
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Für Dich nicht, Du bist ja auch noch gar nicht Strafmündig. Aber für den Erwachsenen schon.

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 19:08

Hi Schurke, ich kann das jetzt nicht ausschließen, aber würde gern mal sehen, wo das steht. Interessiert mich wirklich. (dass der erwachsene sich strafbar macht, meine ich)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Januar 2008 19:24

Nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer pornografische Schriften (hierunter fallen nach § 11 Abs. 3 StGB Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen) einer Person unter 18 Jahren anbietet,

http://www.spio.de/index.asp?SeitID=247&Suchbegriff0=strafbar&AnzahlSuchworte=1

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Januar 2008 19:26

Auf der Seite der FSK

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 19:38

danke. der ist schonmal interessant - habe länger nicht ins stgb geguckt, muss ich zugeben. bin aber auch nicht auf pornographie gekommen, denn ich gehe mal davon aus, dass nicht jede dvd mit fsk 16 und 18 pornographische inhalte hat und dass sich 13jährige Mädchen eher nicht für Pornos interessieren.

Was ist für den Fall, dass es sich um einen Psychothriller handelt? Gibts da auch was?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Januar 2008 19:47

Da bin ich ehrlich gesagt noch am stöbern. Du weißt ja, websuche kann zeitraubend sein.

Ich hoffe mal, habe das für mich gleichgesetzt, ansonsten müsste die FSK da ja noch einmal unterscheiden. FSK 16 mit und ohne Straftatbestand, wäre eigentlich hohl aber bei uns nicht undenkbar.

Wenn ich was find, poste ich es.

Oder wir machen dazu noch eine Frage auf, wenn alle suchen geht es ev. schneller. :-))

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 19:58

naja FSK mit und ohne ist ja nicht. es wäre dann fsk - ohne strafandrohung und DANEBEN Pornographie - mit strafandrohung. solche Pornographie, die von § 184 erfasst ist, dürfte aber immer FSK 18 sein, denke ich mal.

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Januar 2008 20:11

si, Schreibfehler, sorry

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Januar 2008 20:35

Bin fündig geworden:

Horrorfilme rufen wie kaum ein anderes Filmgenre (ausgenommen vielleicht die Pornografie) zwiespältige Reaktionen und zum Teil deutliche Ablehnung hervor. So gelten Horrorfilme, vor allem in den blutigen Varianten des Splatter- und Gore-Films, vielen Rezipienten als geschmacklos, wenn nicht pervers oder „krank“. Unabhängig von einer ästhetisch-künstlerischen, moralisch-sittlichen oder psychologischen Bewertung des Phänomens lässt sich allerdings feststellen, dass die Gewaltdarstellung ohne didaktische Komponente eine lange kulturelle Tradition besitzt. König Ödipus, der seinen Vater umbringt, mit seiner Mutter schläft und darauf mit selbst ausgestochenen Augen auf der Bühne erscheint, wäre heute ein Horror-Sujet. Deshalb betrachtete der Philosoph Platon die Tragödie als staatsgefährdend (Politeia). Platons Schüler Aristoteles versuchte sie daraufhin in Schutz zu nehmen, indem er argumentierte, dass der Nachvollzug starker Emotionen eine Art Reinigung (Katharsis) bewirken könne (Poetik).

Viele Wirkungstheorien gehen entweder davon aus, dass der Zuschauer von bereits vorhandenen Aggressionen befreit wird („Katharsis-Hypothese“), oder dass er sich umgekehrt an Gewalt gewöhnt oder gar zu Gewalttaten angeregt werde („Konditionierungs-Hypothese“). Die Beurteilung des Zusammenhangs von medialer und realer Gewalt ist jedoch in der Wissenschaft sehr umstritten, wie sich gegenwärtig auch an der ähnlich gelagerten Diskussion um sogenannte „Killerspiele“ beobachten lässt. Als gesellschaftlicher Konsens gilt, dass insbesondere jüngere Kinder Probleme haben, die Konfrontation mit medialer Gewalt adäquat emotional zu verarbeiten, auch wenn über die genauen Folgen diesbezüglich Uneinigkeit herrscht.

Weil sie an tief verankerte soziale Normen und Tabus rührt, wird die Darstellung von Gewalt im Film in nahezu allen Gesellschaften – jedoch mit recht unterschiedlicher Ausprägung – politisch reglementiert und gegebenenfalls zensiert. Deshalb werden einige Horrorfilme dem Publikum nur in gekürzten Fassungen und/oder unter bestimmten Altersbeschränkungen gezeigt. Hierbei hat sich über die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sowie die ähnlich funktionierende SPIO ein allgemeiner Kodex zur Abstufung von Altersfreigaben herausgebildet. Die meisten Horrorfilme sind in Deutschland erst ab 16 oder, in härteren Fällen, ab 18 Jahren freigegeben, um Minderjährige vor der emotional verstörenden und psychisch traumatisierenden Wirkung allzu brutaler filmischer Gewalt zu schützen.

Wenn ein Film als jugendgefährdendes Medium eingestuft wird, darf er nicht mehr offen vertrieben oder beworben werden und gilt dann als indiziert, d.h er darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden. Der einschlägige Gesetzesparagraf, der in solchen Fällen zur Anwendung kommt, ist in Deutschland §131 des Strafgesetzbuches, der den Straftatbestand der „Gewaltdarstellung“ bzw. genauer der Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung regelt. Vertrieb und Weitergabe indizierter Filme an Minderjährige können strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr belegt werden.

Die gelegentlich kritisierte Praxis der Zensur bzw. Kürzung, Indizierung und gegebenenfalls Beschlagnahmung von Horrorfilmen – in Deutschland über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien organisiert – dient vor allem dem Jugendschutz, ist jedoch naturgemäß stark umstritten.

http://de.wikipedia.org/wiki/Horrorfilm

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 21:02

super danke dann ist fsk 16 straffrei, aber fsk 18 weitergeben verboten, habe ich richtig verstanden?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Januar 2008 21:15

So habe ich das auch verstanden.

Aber bedenke, ich bin kein Jurist, habe nur etwas gegoogelt.

Kommentar von amiria71 am 23. Januar 2008 01:02

ich BIN Juristin, aber in einem ganz anderen Bereich - da hilft einem das vor Jahren mal absolvierte Studium auch nicht wirklich mehr weiter ;-)

Ich habe dann auch mal ein bißchen geforscht.

§ 131 StGB scheint mir - vorläufige Meinung - nicht auf FSK 18 abzuzielen, sondern auf Filme etc., die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden. Das ist also nochmal ne Stufe mehr - nicht alle FSK 18 stehen auch auf dem Index.

Kommentar von amiria71 am 23. Januar 2008 01:37

so, ich habe jetzt etwa 10 mal den entsprechenden Absatz bei der FSK gelesen, gegoogelt, gelesen und bin zu folgendem unglaublich logischen Ergebnis gekommen:

  1. Es gibt kein FSK 18
  2. Es heißt jetzt "keine Jugendfreigabe" 3 Keine Jugendfreigabe ist ein Etikett, das an Filme vergeben wird, die vereinfacht gesagt, so schlimm sind, dass man sie erst ab 18 gucken darf, aber so gerade noch nicht jugendgefährdend.
  3. wenn ein film das etikett "keine jugendfreigabe" erhält, kann er gar nicht mehr indiziert werden.

Ergebnis: Strafbar sind nur solche Filme, die indiziert sind - und die wird auch ein erwachsener nicht einfach im nächsten Media Markt erhalten.

Filme mit FSK 16 oder FSK KJ können straffrei an jugendliche weitergegeben werden.

Dann gibts selbst im Rahmen des § 131 StGB noch eine Privilegierung für Eltern: früher durften die ihren Kindern indizierte Filme ungestraft vorführen, heute gibts ne Grenze - sie dürfen ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.

Ich hoffe, das war jetzt erstens verständlich und zweitens auch noch richtig ;-)

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 23. Januar 2008 12:08

Danke amiria71 für Deine Fleißarbeit.

Und da soll Otto-Normalverbraucher einfach mal so durchsteigen.

Kommentar von amiria71 am 23. Januar 2008 14:28

soll er gar nicht - wir Anwälte wollen ja auch verdienen *lach


anonym
beantwortet von amiria71 am 22. Januar 2008 18:49
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das ist alles nicht strafbar - dann dürfte kein TV-Sender Sendungen "ab 16" oder so zeigen.

Für den Verkäufer kann es richtig Ärger geben, wenn er an Personen verkauft, die unter der Altersgrenze liegen. Der Erwachsene könnte, sofern erziehungsberechtigt, ggf. Ärger mit dem Jugendamt kriegen - nach allem was ich lese, haben die aber andere Probleme...

der teil "Bitte keinen BLÖDEN Kommentare zur Verantwortung" zeigt mir aber, dass dir dringend mal jemand Benehmen beibringen sollte, statt dir DVDs zu kaufen, die nix für Dich sind. Fragesteller, die schon in der Frage pampig werden....na toll....


anonym
beantwortet von PennyLane66 am 22. Januar 2008 19:00
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Ja, denn Deine Erziehungsberechtigten könnten Dich bestrafen.

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 19:08

;-) DH

Kommentar von 72075b1b6b5bb66c1deb13d0c67156ffsmallmedicangel am 22. Januar 2008 20:01

und machen es hoffentlich auch umfangreich ;o)


Shira
beantwortet von Shira am 22. Januar 2008 18:41
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Nein, du bist noch nicht strafmündig! Wenn überhaupt, kann nur der Erwachsene zur Rechenschaft gezogen werden!

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 18:50

was hat das denn mit strafmündigkeit zu tun. kann mir bitte jemand die vorschrift zeigen, wo steht, dass sich 14 jährige strafbar machen, wenn sie solche dvds kaufen?

Kommentar von 344c7f33ec5d90c2b730c1352202a760smallschurke am 22. Januar 2008 18:53

Alekssa fragte ob sie sich strafbar macht. Das kann sie mit 13 nicht.

In dem Fall sowieso nicht, da hast Du dann schon recht.

Kommentar von 002b90f5d0a42ed1cc16e36d4de98626smallregideur am 22. Januar 2008 18:54

Du machst Dich nicht strafbar wenn Du sie kaufen würdest. Es ist immer der Verkäufer der sich nicht an Gesetze hält wenn er Dir so etwas verkaufen würde.


sheela2011
beantwortet von sheela2011 am 22. Januar 2008 18:47
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Mal eine Frage Alekssa: Kontrolieren deine Eltern eigentlich deine DVD und / oder Spielesammlungen nicht? Mein Sohn ist auch 13 ich muß bei ihm nichts kontrollieren, ich kann ihm soweit vertrauen das er so etwas nicht tun würde. Mal davon abgesehen bestraft werden kannst Du nicht, Du bist noch nicht strafmündig. Die FSK auf Spielen und Filmen ist nich umsonst angebracht.

Kommentar von E0aac2029ef2626551adebb1f284795bsmallMcChaos am 22. Januar 2008 18:49

Meist wird auch mit der Alterbeschränkung übertrieben. Durch die Medien und Nachrichten werden schlimmere Sachen gezeigt...

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 22. Januar 2008 18:58

Eher untertrieben, hast Du Keinohrhasen gesehen? Dieser Film ab 6 freigegeben würde ich meinen 13jährigen nicht anschauen lassen. Ich verstehe nicht was Die sich dabei gedacht haben.

Kommentar von amiria71 am 23. Januar 2008 01:27

liest Du da: http://www.spio.de/index.asp?SeitID=401

da steht, was die FSK zu keinohrhasen meint

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 23. Januar 2008 10:46

Sorry, ist für mich keine Erklärung, eher eine Entschuldigung für ihre Unzulänglichkeiten was die Einstufung betrifft, haben die Prüfer keine Kinder?


regideur
beantwortet von regideur am 22. Januar 2008 18:45
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Für Dich ist es nicht strafbar da Du sie nicht gekauft hast. Ich gehe davon aus das es sich hier um eine rein Theoretische Frage handelt. Deswegen... Moralpredigt und so weiter spar ich mir an dieser Stelle ich denk Du weist Bescheid.


Peter4711
beantwortet von Peter4711 am 22. Januar 2008 18:51
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Nein, selbst wenn Du strafmündig wärst nicht. Du hast nicht gekauft und hast nicht auch sonst nicht illegal "Zugang" dazu verschafft


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 22. Januar 2008 19:13
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Nein, du bist nicht strafbar, wenn Erwachsene bei dir solche Dvds kaufen. Da bist ja nicht volljährig!


medicangel
beantwortet von medicangel am 22. Januar 2008 20:06
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Ich will dir nix von Verantwortung erzählen,aber was denkst du warum man sich bemüht,z.B.13 jährigen keine Filme,DVD´s etc.für 18 jährige zugänglich zu machen.Leider wirst du wohl nicht bestraft.

Kommentar von amiria71 am 22. Januar 2008 20:35

du hast recht - aber die frage stellt sich mit tatsächlich manchmal, wenn ich an ninja turtles oder tom und jerry etc. pp denke, oder auch nur die nachrichten sehe.....


sender
beantwortet von sender am 22. Januar 2008 18:40
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ja

Kommentar von C26c40e01322ae5c2430dba7753149b9smallAlekssa am 22. Januar 2008 18:43

geht das auch etwas ausführlicher??

Kommentar von 86c61d2597857a96ae3a6048b5e7c5a7smallsender am 22. Januar 2008 20:53

Ich schließe mich PennyLane an. ;-)


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