Alekssa am 22.01.2008 um 18:41 Uhr
Ich bin 13... bitte keine blöden Kommentare zu Verantwortung!

Für Dich nicht, Du bist ja auch noch gar nicht Strafmündig. Aber für den Erwachsenen schon.
das ist alles nicht strafbar - dann dürfte kein TV-Sender Sendungen "ab 16" oder so zeigen.
Für den Verkäufer kann es richtig Ärger geben, wenn er an Personen verkauft, die unter der Altersgrenze liegen. Der Erwachsene könnte, sofern erziehungsberechtigt, ggf. Ärger mit dem Jugendamt kriegen - nach allem was ich lese, haben die aber andere Probleme...
der teil "Bitte keinen BLÖDEN Kommentare zur Verantwortung" zeigt mir aber, dass dir dringend mal jemand Benehmen beibringen sollte, statt dir DVDs zu kaufen, die nix für Dich sind. Fragesteller, die schon in der Frage pampig werden....na toll....
Ja, denn Deine Erziehungsberechtigten könnten Dich bestrafen.
;-) DH
medicangel am 22. Januar 2008 20:01 und machen es hoffentlich auch umfangreich ;o)

Nein, du bist noch nicht strafmündig! Wenn überhaupt, kann nur der Erwachsene zur Rechenschaft gezogen werden!
was hat das denn mit strafmündigkeit zu tun. kann mir bitte jemand die vorschrift zeigen, wo steht, dass sich 14 jährige strafbar machen, wenn sie solche dvds kaufen?
schurke am 22. Januar 2008 18:53 Alekssa fragte ob sie sich strafbar macht. Das kann sie mit 13 nicht.
In dem Fall sowieso nicht, da hast Du dann schon recht.
regideur am 22. Januar 2008 18:54 Du machst Dich nicht strafbar wenn Du sie kaufen würdest. Es ist immer der Verkäufer der sich nicht an Gesetze hält wenn er Dir so etwas verkaufen würde.

Mal eine Frage Alekssa: Kontrolieren deine Eltern eigentlich deine DVD und / oder Spielesammlungen nicht? Mein Sohn ist auch 13 ich muß bei ihm nichts kontrollieren, ich kann ihm soweit vertrauen das er so etwas nicht tun würde. Mal davon abgesehen bestraft werden kannst Du nicht, Du bist noch nicht strafmündig. Die FSK auf Spielen und Filmen ist nich umsonst angebracht.
McChaos am 22. Januar 2008 18:49 Meist wird auch mit der Alterbeschränkung übertrieben. Durch die Medien und Nachrichten werden schlimmere Sachen gezeigt...
sheela2011 am 22. Januar 2008 18:58 Eher untertrieben, hast Du Keinohrhasen gesehen? Dieser Film ab 6 freigegeben würde ich meinen 13jährigen nicht anschauen lassen. Ich verstehe nicht was Die sich dabei gedacht haben.
liest Du da: http://www.spio.de/index.asp?SeitID=401
da steht, was die FSK zu keinohrhasen meint
sheela2011 am 23. Januar 2008 10:46 Sorry, ist für mich keine Erklärung, eher eine Entschuldigung für ihre Unzulänglichkeiten was die Einstufung betrifft, haben die Prüfer keine Kinder?

Für Dich ist es nicht strafbar da Du sie nicht gekauft hast. Ich gehe davon aus das es sich hier um eine rein Theoretische Frage handelt. Deswegen... Moralpredigt und so weiter spar ich mir an dieser Stelle ich denk Du weist Bescheid.
Nein, selbst wenn Du strafmündig wärst nicht. Du hast nicht gekauft und hast nicht auch sonst nicht illegal "Zugang" dazu verschafft

Nein, du bist nicht strafbar, wenn Erwachsene bei dir solche Dvds kaufen. Da bist ja nicht volljährig!

Ich will dir nix von Verantwortung erzählen,aber was denkst du warum man sich bemüht,z.B.13 jährigen keine Filme,DVD´s etc.für 18 jährige zugänglich zu machen.Leider wirst du wohl nicht bestraft.
du hast recht - aber die frage stellt sich mit tatsächlich manchmal, wenn ich an ninja turtles oder tom und jerry etc. pp denke, oder auch nur die nachrichten sehe.....
Hi Schurke, ich kann das jetzt nicht ausschließen, aber würde gern mal sehen, wo das steht. Interessiert mich wirklich. (dass der erwachsene sich strafbar macht, meine ich)
Nach § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB macht sich strafbar, wer pornografische Schriften (hierunter fallen nach § 11 Abs. 3 StGB Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen) einer Person unter 18 Jahren anbietet,
http://www.spio.de/index.asp?SeitID=247&Suchbegriff0=strafbar&AnzahlSuchworte=1
Auf der Seite der FSK
danke. der ist schonmal interessant - habe länger nicht ins stgb geguckt, muss ich zugeben. bin aber auch nicht auf pornographie gekommen, denn ich gehe mal davon aus, dass nicht jede dvd mit fsk 16 und 18 pornographische inhalte hat und dass sich 13jährige Mädchen eher nicht für Pornos interessieren.
Was ist für den Fall, dass es sich um einen Psychothriller handelt? Gibts da auch was?
Da bin ich ehrlich gesagt noch am stöbern. Du weißt ja, websuche kann zeitraubend sein.
Ich hoffe mal, habe das für mich gleichgesetzt, ansonsten müsste die FSK da ja noch einmal unterscheiden. FSK 16 mit und ohne Straftatbestand, wäre eigentlich hohl aber bei uns nicht undenkbar.
Wenn ich was find, poste ich es.
Oder wir machen dazu noch eine Frage auf, wenn alle suchen geht es ev. schneller. :-))
naja FSK mit und ohne ist ja nicht. es wäre dann fsk - ohne strafandrohung und DANEBEN Pornographie - mit strafandrohung. solche Pornographie, die von § 184 erfasst ist, dürfte aber immer FSK 18 sein, denke ich mal.
si, Schreibfehler, sorry
Bin fündig geworden:
Horrorfilme rufen wie kaum ein anderes Filmgenre (ausgenommen vielleicht die Pornografie) zwiespältige Reaktionen und zum Teil deutliche Ablehnung hervor. So gelten Horrorfilme, vor allem in den blutigen Varianten des Splatter- und Gore-Films, vielen Rezipienten als geschmacklos, wenn nicht pervers oder „krank“. Unabhängig von einer ästhetisch-künstlerischen, moralisch-sittlichen oder psychologischen Bewertung des Phänomens lässt sich allerdings feststellen, dass die Gewaltdarstellung ohne didaktische Komponente eine lange kulturelle Tradition besitzt. König Ödipus, der seinen Vater umbringt, mit seiner Mutter schläft und darauf mit selbst ausgestochenen Augen auf der Bühne erscheint, wäre heute ein Horror-Sujet. Deshalb betrachtete der Philosoph Platon die Tragödie als staatsgefährdend (Politeia). Platons Schüler Aristoteles versuchte sie daraufhin in Schutz zu nehmen, indem er argumentierte, dass der Nachvollzug starker Emotionen eine Art Reinigung (Katharsis) bewirken könne (Poetik).
Viele Wirkungstheorien gehen entweder davon aus, dass der Zuschauer von bereits vorhandenen Aggressionen befreit wird („Katharsis-Hypothese“), oder dass er sich umgekehrt an Gewalt gewöhnt oder gar zu Gewalttaten angeregt werde („Konditionierungs-Hypothese“). Die Beurteilung des Zusammenhangs von medialer und realer Gewalt ist jedoch in der Wissenschaft sehr umstritten, wie sich gegenwärtig auch an der ähnlich gelagerten Diskussion um sogenannte „Killerspiele“ beobachten lässt. Als gesellschaftlicher Konsens gilt, dass insbesondere jüngere Kinder Probleme haben, die Konfrontation mit medialer Gewalt adäquat emotional zu verarbeiten, auch wenn über die genauen Folgen diesbezüglich Uneinigkeit herrscht.
Weil sie an tief verankerte soziale Normen und Tabus rührt, wird die Darstellung von Gewalt im Film in nahezu allen Gesellschaften – jedoch mit recht unterschiedlicher Ausprägung – politisch reglementiert und gegebenenfalls zensiert. Deshalb werden einige Horrorfilme dem Publikum nur in gekürzten Fassungen und/oder unter bestimmten Altersbeschränkungen gezeigt. Hierbei hat sich über die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) sowie die ähnlich funktionierende SPIO ein allgemeiner Kodex zur Abstufung von Altersfreigaben herausgebildet. Die meisten Horrorfilme sind in Deutschland erst ab 16 oder, in härteren Fällen, ab 18 Jahren freigegeben, um Minderjährige vor der emotional verstörenden und psychisch traumatisierenden Wirkung allzu brutaler filmischer Gewalt zu schützen.
Wenn ein Film als jugendgefährdendes Medium eingestuft wird, darf er nicht mehr offen vertrieben oder beworben werden und gilt dann als indiziert, d.h er darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht mehr zugänglich gemacht werden. Der einschlägige Gesetzesparagraf, der in solchen Fällen zur Anwendung kommt, ist in Deutschland §131 des Strafgesetzbuches, der den Straftatbestand der „Gewaltdarstellung“ bzw. genauer der Gewaltverherrlichung oder Gewaltverharmlosung regelt. Vertrieb und Weitergabe indizierter Filme an Minderjährige können strafrechtlich verfolgt und mit Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr belegt werden.
Die gelegentlich kritisierte Praxis der Zensur bzw. Kürzung, Indizierung und gegebenenfalls Beschlagnahmung von Horrorfilmen – in Deutschland über die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien organisiert – dient vor allem dem Jugendschutz, ist jedoch naturgemäß stark umstritten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Horrorfilm
super danke dann ist fsk 16 straffrei, aber fsk 18 weitergeben verboten, habe ich richtig verstanden?
So habe ich das auch verstanden.
Aber bedenke, ich bin kein Jurist, habe nur etwas gegoogelt.
ich BIN Juristin, aber in einem ganz anderen Bereich - da hilft einem das vor Jahren mal absolvierte Studium auch nicht wirklich mehr weiter ;-)
Ich habe dann auch mal ein bißchen geforscht.
§ 131 StGB scheint mir - vorläufige Meinung - nicht auf FSK 18 abzuzielen, sondern auf Filme etc., die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert wurden. Das ist also nochmal ne Stufe mehr - nicht alle FSK 18 stehen auch auf dem Index.
so, ich habe jetzt etwa 10 mal den entsprechenden Absatz bei der FSK gelesen, gegoogelt, gelesen und bin zu folgendem unglaublich logischen Ergebnis gekommen:
Ergebnis: Strafbar sind nur solche Filme, die indiziert sind - und die wird auch ein erwachsener nicht einfach im nächsten Media Markt erhalten.
Filme mit FSK 16 oder FSK KJ können straffrei an jugendliche weitergegeben werden.
Dann gibts selbst im Rahmen des § 131 StGB noch eine Privilegierung für Eltern: früher durften die ihren Kindern indizierte Filme ungestraft vorführen, heute gibts ne Grenze - sie dürfen ihre Erziehungspflicht nicht gröblich verletzen.
Ich hoffe, das war jetzt erstens verständlich und zweitens auch noch richtig ;-)
Danke amiria71 für Deine Fleißarbeit.
Und da soll Otto-Normalverbraucher einfach mal so durchsteigen.
soll er gar nicht - wir Anwälte wollen ja auch verdienen *lach