Mir wurde neulich ein Fahrrad gestohlen, obwohl es im Keller stand und mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert war. Nun geschah die Tat während der Nacht und ein Freund sagte zu mir, dass es beim Ersatz durch die Versicherung wegen der Tageszeit zu Problemen kommen könnte. Stimmt dies?
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Nunja, dies bemisst sich danach, ob deine Hausratsversicherung nach den alten Bedingungen oder den neuen (VHB 2008) geregelt ist. Nach den aktuellen Änderungen ist der Zeitpunkt des Diebsstahls nicht mehr relevant, unter den üblichen Voraussetzungen (Fahrrad abgeschlossen etc.) ist das Rad rund um die Uhr versichert. Wenn deine Versicherung allerdings noch nicht „aktualisiert“ ist und sich nach den alten Bestimmungen bemisst sind Probleme bzgl. des Zeitpunktes der Tat durchaus bekannt, wenn es um den Ersatz des Rades geht.

Eigentlich nicht mehr, wichtig sind nur deine Sicherungsmaßnahmen. Waren sie nicht vorhanden, dann kann es Probleme geben...

Ja das stimmt auf jeden Fall. Dabei ist aber auch wichtig wo es gestohlen wurde. Hast Du es beispielsweise am Bahnhof über Nacht stehen gelassen und es wird da gestohlen, dann zahlt die Versicherung nix. Die Grenze liegt so weit ich weiß bei 22 Uhr. Alles was danach gestohlen wird, wird gesondert behandelt.
22-6Uhr 8)

Wenn du einen guten Versicherungs Onkel hast,dann gibt der dir auch einen guten Tipp.
Kabark am 4. Juli 2008 12:30 Na toll.
Das kommt darauf an ob es in "einem" Keller stand, oder in "deinem" verschlossenen Keller.
Beim Ersten gilt die Uhrzeit, sofern es die alten Bedingungen sind.
Beim Zweiten ist dies unabhängig von der Uhrzeit...
MfG!
Hall! Als mein Rad vor einigen Jahren gestohlen wurde, war es sehr wichtig, dass es nicht in der Nacht passiert ist, sondern am Morgen. Da hatte ich Glück sozusagen. Gewusst hätte ich das nicht. Aber in Deinem Kleingedruckten steht das ggf. drin?
DH
DH!