hanna2908 am 06.12.2006 um 10:10 Uhr
Meine Fru und ich sind seid dem 21.07.06 verheiratet und werden uns jetzt trennen. GIbt es eine Mindestlänge um in die Unterhaltspflicht zu kommen? oder muss ich vom ersten Tag an zahlen?
Ich gehe davon aus, dass es sich um den Ehegattenunterhalt handelt. Bei einer derart kurzen Zeit entstehen keine Unterhaltsansprüche zwischen Ehegatten - das geht nach der Rechtsprechung erst bei ca. 1,5 bis 2 Jahren los. Natürlich muss sofort Scheidungantrag gestellt werden, um die ganze Sache nicht unnötig in die Länge zu ziehen.
Hallo Hana2908, sorry aber das hört sich so was von Vorsatz an. Nach nur 5 Monaten kommt masn drauf und will sich Scheiden lassen ???? Junge junge Ihr könnt soviel ich weiß innerhalb von Einem Jahr die Ehe sogar Anulieren lassen! Dies bedeutet wenn es dir nicht NUR um den Unterhalt geht bräuchtet Ihr keine Scheidungkosten zahlen ausser die Anulierungsgebühren ( Sind Billiger wieviel ???) Ansonsten Nach 5 Monaten besteht noch kein Recht auf Unterhalt wäre ja wohl die Höhe. Da wünschte ich mir ich wäre als Frau zur Welt gekommen und ich würde Heiraten und nach 6 Monaten sage ich danke und jetzt Zahle! Beste Regelung Unterhalt für Kinder ja für Ehegatten /IN niemals Und so gibt es keinen Stress!

Hallo Vater von Hanna,
das Beste ist immer, Dir einen Rat bei einem Rechtsanwalt um einen maßgeschneiderten Rat auf Deine Situation zu bekommen. Denn hier darf und soll keine Rechtsberatung statt finden. Möchte nur kurz zu meinen Vorgängern Stellung nehmen, da die Angaben nicht ganz richtig sind: