Guten Abend, mich würde sehr eure Meinung dazu interessieren , ein Bekannter von mir musste Insolvenz anmelden aufgrund von Steuerschulden. Seine Freundin gründete kurz danach ein Einzelunternehmen im Dienstleistungsbereich und er wurde bei Ihr als Mitarbeiter eingestellt. Nun ist es für jeden aber offensichtlich das er die Firma leitet , er verschafft Aufträge , erteilt Sie stellenweise mündlich und alle Gespräche wenn es um Aufträge oder offene Rechnungen geht usw. werden mit Ihm geführt...Als Ausenstehender würde man meinen er ist der Inhaber ....z.B. als es Probleme mit einem Auftraggeber gab dann war immer er der jenige vor Ort um Gespräche zu führen und unter anderem offene Rechnungen durch diese "einzutreiben" ....Stellenweise erteilt er Tel. Aufträge ohne schriftliche Bestätigung von seiner Freundin die eigentliche Inhaberin...Man weiß zwar das Sie die Inhaberin ist aber darf er solche Tätigkeiten die den Umfang eines Geschäftsführers haben überhaupt durchführen oder ist alles erlaubt solange er nichts schriftliches wie unter anderem einen Auftrag Unterschreibt oder ähhnliches? Er gibt auch offen zu das er für Vermittlung von Aufträgen Provision bekommt...Die Provisionsrechnung kommt aber vo seiner Freundin..Ich dachte im Insolvenzverfahren gibt es Regeln/Gesetze die nicht ohne sind oder ist das so einfach zu umgehen nur weil man eine gutgläubige Freundin hat? Mfg.

Was hat eine berufliche Tätigkeit mit dem Insolvenzverfahren zu tun?
Für mich hört sich die Frage so an, als ob Du jemandem etwas am Zeug flicken willst.

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Gruß aus Hagen

Ist er mit seiner eigenen Firma in die Insolvent gegangen oder hat er Privatinsolvenz angemeldet? - Sie, deine Freundin wird hier nur als Strohmann fungieren. Ist ihr Problem, wenn es schief geht. Sie haftet. Er kann tätig werden, so wie du beschrieben hast, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilt hat. Aber auch Stillschweigen kann eine Anerkennung der Tätigkeiten bedeuten.

Also....
wer ein Einzelunternehmen führt, ist grundsätzlich berechtigt, alle Entscheidungen zu treffen. Demzufolge darf seine Fraundin auf jeden Fall alles tun, was sie will, da die die Inhaberin ist. Sie kann natürlich einen Angestellten haben und sie kann einem Angestellten auch Prokura erteilen, damit er für die Inhaberin solche Geschäfte abschließen und auch abwickeln kann.
Das alles darf er als Angestellter auf jeden Fall tun und auch dann, wenn er eine eigene Insolvenz zu laufen hat. Er ist bei ihr schließlich angestellt.

Da er bei Ihr angestellt ist, kann er von Ihr mit allen Vollmachten eines Geschäftsführers ausgestattet werden. Somit leitet er die Firma. Als Geschäftsinhaberin haftet Sie jedoch in vollem Umfang, da er nur Angestellter ist
Es gibt bestimmte Wohlverhaltensregeln, die - nur wenn man diese einhält - dazu führen, dass man nach 6 Jahren Restschuldbefreiung erlangt. U. a. gehört dazu, sämtliches Einkommen über dem Selbstbehalt der Insolvenzmasse zur Verfügung zu stellen und ordnungsgemäß Auskunft über seine Berufstätigkeit zu erteilen. Verstößt dein Freund dagegen (was ich nicht beurteilen kann und will) riskiet er, dass das er keine Restschuldbefreiung erlangt.
... zumal, was die Steuerschulden angeht, das Insolvenzverfahren überhaupt nicht greift! Solche Froderungen fallen nicht in eine Restschuldbefreiung sondern hängen ein Leben lang nach!
Quatsch! Steuerschulden fallen unter die Restschuldbefreiung - welche Forderungen nicht RSB-fähig sind, ergibt sich aus §302 InsO
Je öfter man die Frage liest, um so deutlicher kommt man ebenfalls zu der Erkenntnis.